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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

22.11.2012

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 320

Rückverteilung CO2-Abgabe - Informationen

1. Befreite Unternehmen ab 2013

Im Gegensatz zu den Rückverteilungsjahren bis 2012 erhalten die von der CO2-Abgabe befreiten Un- ternehmen ab 2013 ebenfalls eine CO2-Rückverteilung. Diese Änderung ist auf Stufe des revidierten CO2-Gesetzes geregelt, welches ab dem 01.01.2013 in Kraft tritt. Dies hat eine Vereinfachung im CO2-Arbeitsprozess zur Folge. Das heisst, dass es ist nicht mehr not- wendig ist, die Lohnsummen der sog. Befreiten aus der Gesamtlohnsummenmeldung auszuscheiden. Das BAFU wird künftig keine Liste mit den befreiten Unternehmen zuhanden der Ausgleichskassen publizieren, weshalb die Kontrolle in den Beitragsapplikationen ebenfalls wegfällt.

2. Entschädigung für die Sonderrevision 2010/2011 sowie die ordentliche Revision 2012  Die angeordnete Sonderrevision der CO2-Rückverteilung welche in den Jahren 2010 und 2011 ausgerichtet worden ist, erfolgt anlässlich der Hauptrevision 2012 und soll gemäss den Weisungen WRC (Rz 7007) mit einer Pauschale von CHF 5‘820.-- pro Ausgleichskasse entschädigt werden.  Die ordentliche Revision der CO2-Rückverteilung 2012 wird erstmals anlässlich der Abschlussrevi- sion 2012 durchgeführt. Der Zusatzaufwand wird mit CHF 4‘740.-- vergütet (Rz 7008 WRC).

 Die Entschädigung für die Sonderrevision erfolgt im ersten Quartal des Jahres 2013.  Die Entschädigung für die ordentliche Revision wird in Zukunft gemeinsam mit der jährlich wieder- kehrenden Entschädigung für die Durchführung (Kapitel 7.2 Weisungen WRC) ausgerichtet.

3. Weitere Informationen

 Die Angaben betreffend die Verweise auf Kapitel der CO2-Verordung sind gemäss BAFU noch nicht vollständig geklärt, diese sind erst im Dezember 2012 definitiv bekannt. Wir werden diese Angaben in die integrale Version der Weisungen per 1.1.2013 aufnehmen.  Im Ablaufplan (Anhang 1 WRC) wird der Hinweis bezüglich des Meldeflusses der „Befreiten“ ge- löscht.  Die im Revisionsformular (Anhang 2 WRC) aufgeführte Frage 3 „Befreite Unternehmen“ ist nur noch für die ordentliche Revision anlässlich der Abschlussrevision 2012 anwendbar. Dieser Punkt wird später gelöscht.  Das Konto 200.2150 wird neu unter der Bezeichnung „Zwischenkonto CO2-Rückverteilung“ wieder eröffnet.

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