DBA bei kollektiven Kapitalanlagen: StaatenverzeichnisInanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch kollektive Kapitalanlagen auf dem Rückerstattungsweg – Staatenverze
Anhang III Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch kollektive Kapitalanlagen auf dem Rückerstattungsweg – Staatenverzeichnis (Stand am 1.1.2017)
Steuerentlastung Antrags- Berechtigte Vertragsstaat Ertragsart Quellensteuer (%) Antragsfrist (%) Formulare Anlageformen1
vertragliche kollektive Kapitalanlage Dividenden 27 12 06.002A2 (Art. 25 KAG)
Investmentgesellschaft mit variablem keine Dänemark Kapital (Art. 36 KAG) Angaben Zinsen – – – - Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (Art. 98 KAG)
Dividenden 253 103 R-D 24 Deutschland 4 Jahre Zinsen – – –
Formulare Dividenden 30 15 5000/50015 Frankreich 2 Jahre
Zinsenw – –
Dividenden – – – Grossbritannien 6 Jahre R-GB 12, R-GB b Zinsen 20 20
1 Die Verständigungsvereinbarungen mit den aufgeführten DBA-Vertragsstaaten (Ausnahme: Dänemark) müssen hinsichtlich des Inkrafttretens des KAG noch formell ange-
passt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die in der Vergangenheit angewandten Regelungen zumindest für vertragliche Anlagefonds weiterhin Anwendung finden werden. 2 Der Rückerstattungsanspruch muss online auf der Internetseite der dänischen Steuerbehörde (www.skatt.dk/) erfasst werden.
3 Der Satz der deutschen Kapitalertragsteuer wird zusätzlich um den Solidaritätszuschlag von 5.5 % erhöht. Demnach beträgt die effektive Kapitalertragsteuer 26.375 %, die
Steuerentlastung erhöht sich entsprechend auf 11.375 %. 4 Das Formular ist auf der Intenetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
5 Die Formulare sind auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
6 Die Formulare sind auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
1-024-VS-2017-d
Steuerentlastung Antrags- Berechtigte Vertragsstaat Ertragsart Quellensteuer (%) Antragsfrist (%) Formulare Anlageformen1
Dividenden 15 0 – Niederlande – Zinsen – – –
Dividenden 25 10 Briefform7 Norwegen keine Angaben Zinsen – –
Dividenden 27.5 12.5 Österreich 5 Jahre
Zinsen .9 –
Dividenden 30 15 SKV 374210 Schweden 5 Jahre Zinsen -- --
Dividenden 19 4 Formular 21011 Spanien 2 Jahre Zinsen 19 19
Allgemeine Bemerkungen Die Antragstellung hat pro Geschäftsjahr zu erfolgen. Jeder Rückerstattungsantrag ist mit der Dossier-Nr. zu versehen und unter Beilage eines Rechenschaftsberichtes sowie einer Kopie des massgebenden Formular 201 direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung Rückerstattung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, einzureichen. Die kollektiven Kapitalanlagen, welche nicht vom Affidavit-Verfahren profitieren, haben anstelle der Kopie des massgebenden Formular 201 einen entsprechenden Nachweis bezüglich der Anteile der inländischen Anleger zu einzureichen. Der Rückerstattungsanspruch ist jeweils auf dem Antragsformular um die auf ausländische Anleger entfallende Quote zu kürzen. Für die kantonalen Steuerbehörden vorgesehene Antragsausfertigungen sind nicht auszufüllen. Werden für die Geltendmachung der Steu- erentlastung separate Ertragsaufstellungen, Sammelausweise oder Berechnungsnachweise erstellt, sind diese in genügender Anzahl, d.h. für jede eingereichte Antrags- ausfertigung beizulegen. Für gewisse Staaten sind den Rückerstattungsanträgen entsprechende Beweismittel (Belege) beizufügen. Hierzu wird auf die Erläuterungen auf den Antragsformularen verwiesen.“
7 Detaillierte Angaben zum vorgeschriebenen Inhalt des Antrags sind auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) publiziert.
8 Die Formulare sind auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
9 In Österreich unterliegen Zinsen, die an Personen mit Sitz im Ausland bezahlt werden, nur dann der Besteuerung, wenn es sich um Zinsen aus Grundpfandforderungen
handelt. 10 Das Formular ist auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
11 Das Formular ist auf der Internetseite der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) in elektronischer Form verfügbar.
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