Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Entscheid vom 11. Oktober 2024 / SZ.2024.133

Rubrum

Publ.-Nr: 00.065.227

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 13.12.2024

Entscheid vom 11. Oktober 2024 / SZ.2024.133

Besetzung: Gerichtspräsidentin Fehr, Gerichtsschreiber Rosenberg

Gesuchsteller: Maximilian Graf zu Königsegg, Kirchplatz 3, DE-88376 Königseggwald, vertreten durch VERIT Immobilien AG, Laurenzvorstadt 67, 5000 Aarau

Gesuchsgegner: Ismail Çelebi, von Deutschland, Grumprechstrasse 2, DE-50825 Köln

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Dispositiv

Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.

Die Entscheidgebühr von Fr. 800.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 800.00 verrechnet, so dass der Gesuchsgegner dem Gesuchsteller Fr. 800.00 direkt zu ersetzen hat.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreterin), den Gesuchsgegner (via Publikation)

Dieses Urteil wird dem unbekannt abwesenden Gesuchsgegner hiermit öffentlich zugestellt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 4 des Zivilgerichts