Entscheid vom 11. Oktober 2024 / SZ.2024.133
Rubrum
Publ.-Nr: 00.065.227
Stelle: Bezirksgericht Baden
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 13.12.2024
Entscheid vom 11. Oktober 2024 / SZ.2024.133
Besetzung: Gerichtspräsidentin Fehr, Gerichtsschreiber Rosenberg
Gesuchsteller: Maximilian Graf zu Königsegg, Kirchplatz 3, DE-88376 Königseggwald, vertreten durch VERIT Immobilien AG, Laurenzvorstadt 67, 5000 Aarau
Gesuchsgegner: Ismail Çelebi, von Deutschland, Grumprechstrasse 2, DE-50825 Köln
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung
Dispositiv
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
Die Entscheidgebühr von Fr. 800.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 800.00 verrechnet, so dass der Gesuchsgegner dem Gesuchsteller Fr. 800.00 direkt zu ersetzen hat.
Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.
Zustellung an: den Gesuchsteller (Vertreterin), den Gesuchsgegner (via Publikation)
Dieses Urteil wird dem unbekannt abwesenden Gesuchsgegner hiermit öffentlich zugestellt.
Bezirksgericht Baden Präsidium 4 des Zivilgerichts