00.011.673
Eingezogene Vermögenswerte der Euro Solution GmbH / Urteil vom 25. Februar 2020
Rubrum
Publ.-Nr: 00.011.673
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 23.12.2020 Eingezogene Vermögenswerte der Euro Solution GmbH /
Urteil vom 25. Februar 2020 Anklägerin: Kantonale Staatsanwaltschaft, Bleichemattstrasse 7, 5001 Aarau Beschuldigter: Hans Werner Marquetant, geboren am 6. November 1942, von Kölliken, Sonnhaldenweg 341, 4814 Bottenwil, geschäftsführender Gesellschafter der Euro Solution GmbH
Gegenstand: Strafverfahren betreffend unlauterer Wettbewerb, Art. 23 UWG, Übertretung des BG zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen, Art. 13 WappG
Dispositiv
Gestützt auf Art. 70 StGB werden folgende Vermögenswerte eingezogen:
der Betrag von Fr. 374'317.00 zuzüglich Zins auf dem Konto CH06 8069 8000 0138 2673 5 (CHF) bei der Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg und
der Betrag von Euro 183'005.00 zuzüglich Zins auf dem Konto CH14 8069 8000 0138 2678 5 (Euro) bei der Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg.
Verletzte oder berechtigte Dritte können innert 5 Jahren nach der Veröffentlichung der Einziehung Anspruch auf die eingezogenen Vermögenswerte erheben.
Entsprechende Begehren sind beim Bezirksgericht Zofingen, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen zu stellen.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Strafgerichts