Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.011.673

Eingezogene Vermögenswerte der Euro Solution GmbH / Urteil vom 25. Februar 2020

Rubrum

Publ.-Nr: 00.011.673

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 23.12.2020 Eingezogene Vermögenswerte der Euro Solution GmbH /

Urteil vom 25. Februar 2020 Anklägerin: Kantonale Staatsanwaltschaft, Bleichemattstrasse 7, 5001 Aarau Beschuldigter: Hans Werner Marquetant, geboren am 6. November 1942, von Kölliken, Sonnhaldenweg 341, 4814 Bottenwil, geschäftsführender Gesellschafter der Euro Solution GmbH

Gegenstand: Strafverfahren betreffend unlauterer Wettbewerb, Art. 23 UWG, Übertretung des BG zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen, Art. 13 WappG

Dispositiv

Gestützt auf Art. 70 StGB werden folgende Vermögenswerte eingezogen:

  • der Betrag von Fr. 374'317.00 zuzüglich Zins auf dem Konto CH06 8069 8000 0138 2673 5 (CHF) bei der Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg und

  • der Betrag von Euro 183'005.00 zuzüglich Zins auf dem Konto CH14 8069 8000 0138 2678 5 (Euro) bei der Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg.

Verletzte oder berechtigte Dritte können innert 5 Jahren nach der Veröffentlichung der Einziehung Anspruch auf die eingezogenen Vermögenswerte erheben.

Entsprechende Begehren sind beim Bezirksgericht Zofingen, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen zu stellen.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Strafgerichts