Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.098.371

Entscheid vom 22. Juni 2026, SZ.2026.45

Rubrum

Publ.-Nr: 00.098.371

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 25.06.2026

Entscheid vom 22. Juni 2026, SZ.2026.45

Entscheid vom 22. Juni 2026

Besetzung: Gerichtspräsident T. Meier Gerichtsschreiberin I. Lüscher

Gesuchstellerin: Westgate Investments AG, Nüschelerstrasse 30, 8001 Zürich vertreten durch Rechtsanwältin Nina Frei, Schweiger Advokatur / Notariat, Dammstrasse 19, 6300 Zug

Gesuchsgegnerin: Thielmann-Rotel International GmbH, Oltnerstrasse 93, 4663 Aarburg

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen) - Büroraum, Liegenschaft Aarburg

Dispositiv

1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über den Büroraum im 1. OG an der Oltnerstrasse 93 in 4663 Aarburg seit 28. Februar 2026 aufgelöst ist.

2. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, das Mietobjekt bis spätestens am 17. Juli 2026 zu verlassen und zu räumen. Im Unterlassungsfalle würde sie auf Begehren der Gesuchstellerin bei der Regionalpolizei Zofingen polizeilich ausgewiesen.

3. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Die Gesuchsgegnerin hat dem Gericht Fr. 1'000.00 zu bezahlen.

4.

Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Partei-entschädigung von Fr. 1'047.20 (inkl. Fr. 78.50 MwSt.) zu bezahlen.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden

Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts