Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Entscheid vom 30. Juli 2026, SZ.2026.93

Rubrum

Publ.-Nr: 00.100.673

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 06.08.2026

Entscheid vom 30. Juli 2026, SZ.2026.93

Entscheid vom 30. Juli 2026

Besetzung: Gerichtspräsident F. Lüthy Gerichtsschreiberin A. Tanner Betroffene: 505 traders GmbH, Marktgasse 4, 4800 Zofingen

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO)

Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts