Entscheid vom 30. Juli 2026, SZ.2026.93
Rubrum
Publ.-Nr: 00.100.673
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 06.08.2026
Entscheid vom 30. Juli 2026, SZ.2026.93
Entscheid vom 30. Juli 2026
Besetzung: Gerichtspräsident F. Lüthy Gerichtsschreiberin A. Tanner Betroffene: 505 traders GmbH, Marktgasse 4, 4800 Zofingen
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Die Betroffene wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.
3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO)
Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts