Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Entscheid vom 17. August 2026, SZ.2026.85

Rubrum

Publ.-Nr: 00.101.433

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 19.08.2026

Entscheid vom 17. August 2026, SZ.2026.85

Entscheid vom 17. August 2026

Besetzung: Gerichtspräsident T. Meier Gerichtsschreiberin A. Tanner Betroffene: Fresh Metzgerei GmbH, Oltnerstrasse 93, 4663 Aarburg Zustelladresse: Herr Eyyüp Akdogan, Eichwatt 11, 8105 Regensdorf

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts