Verfügung vom 13. August 2026, SZ.2026.125
Rubrum
Publ.-Nr: 00.101.589
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 21.08.2026
Verfügung vom 13. August 2026, SZ.2026.125
Verfügung vom 13. August 2026 Betroffene: Skinergetics GmbH, Untere Grabenstrasse 28, 4800 Zofingen
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Die Anzeige betreffend Organisationsmangel (keine allein vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR) und kein gültiges Domizil (Art. 117 HRegV) steht der Betroffenen nach Anmeldung auf der Gerichtskanzlei Zofingen zur Einsicht offen.
2. Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen seit Publikation dieser Verfügung angesetzt.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Hinweise Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts