Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Entscheid vom 26. August 2026, SZ.2026.92

Rubrum

Publ.-Nr: 00.102.203

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 01.09.2026

Entscheid vom 26. August 2026, SZ.2026.92

Entscheid vom 26. August 2026

Besetzung: Gerichtspräsident T. Meier Gerichtsschreiberin M. Schnyder Betroffene: Thielmann-Rotel International GmbH, Oltnerstrasse 93, 4663 Aarburg

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2. Die reduzierte Entscheidgebühr von pauschal Fr. 500.00 wird der Betroffenen auferlegt.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO)

Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts