Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Entscheid vom 1. September 2026, SG.2026.206

Rubrum

Publ.-Nr: 00.102.417

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 03.09.2026

Entscheid vom 1. September 2026, SG.2026.206

Entscheid vom 1. September 2026

Besetzung: Gerichtspräsident F. Lüthy

Gesuchstellerin: SVA Aargau, Sozialversicherung, Kyburgerstrasse 15, Postfach, 5001 Aarau

Gesuchsgegnerin: Emmett Apart GmbH, Unterfeldstrasse 1, 4665 Oftringen

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Konkurseröffnung am 1. September 2026, 09:00 Uhr (Betreff: 2'191'829 / Betreibungsnummer: 22600210)

Dispositiv

1. Über Emmett Apart GmbH, Unterfeldstrasse 1, 4665 Oftringen wird mit Wirkung ab 1. September 2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.

3. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt Aargau für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.

4. Die Entscheidgebühr von Fr. 350.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass der Gesuchstellerin gegenüber der Konkursmasse eine Forderung von Fr. 350.00 zusteht.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung (Art. 174 SchKG i.V.m. Art. 319 ff. ZPO)

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts