Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach DBA-D (PDF, 38 KB)

1. Ausfertigung für den Arbeitgeber

Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum

Herrn / Frau

Steuernummer

Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991

hier: Bescheinigung für das Jahr

Anlage: 1 Mehrfertigung

Sehr geehrte / r

Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.

Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.

Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt

Gre - 2 a Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000

2. Ausfertigung für den Grenzgänger

Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum

Herrn / Frau

Steuernummer

Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991

hier: Bescheinigung für das Jahr

Anlage: 1 Mehrfertigung

Sehr geehrte / r

Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.

Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.

Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt

Gre - 2 b Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000

3. Ausfertigung für das Finanzamt / Kantonale Steueramt

Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum

Herrn / Frau

Steuernummer

Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991

hier: Bescheinigung für das Jahr

Anlage: 1 Mehrfertigung

Sehr geehrte / r

Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.

Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.

Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt

Gre - 2 c Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000

Erläuterungen

1. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die ein Grenzgänger bezieht, werden grundsätzlich in dessen

Ansässigkeitsstaat besteuert. Der Tätigkeitsstaat darf jedoch eine Steuer im Abzugswege erheben.

2. Um eine Begrenzung dieser Abzugssteuer auf 4,5 v. H. des Bruttobetrags der Vergütungen zu erreichen, muss

der Grenzgänger diese Ansässigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen.

3. a) Der deutsche Arbeitgeber hat die erste Ausfertigung des Vordrucks zu den Lohnkonten zu nehmen. Der Steuerabzug ist bei Vorlage dieser Bescheinigung abweichend von § 39 d EStG in Höhe von 4,5 v. H. der Bruttovergütungen vorzunehmen, es sei denn, dass die sich nach § 39 d EStG ergebende Steuer niedriger wäre. In diesem Fall ist § 39 d EStG anzuwenden.

  1. b) Der schweizerische Arbeitgeber hat die erste Ausfertigung des Vordrucks aufzubewahren. Der Steuer abzug ist bei Vorlage dieser Bescheinigung abweichend vom internen Recht in Höhe von 4,5 v. H. der Bruttovergütungen vorzunehmen, es sei denn, dass die sich aus dem internen Recht ergebende Steuer niedriger wäre.

4. Diese Bescheinigung gilt für ein Jahr. Die Bescheinigung wird für das jeweilige Folgejahr dem Grenzgänger

ohne Antrag von der zuständigen Steuerbehörde erteilt.

Verfügung

Namenszeichen / Datum

1. Die Verlängerungsbescheinigung wird erteilt.

2. 1. und 2. Ausfertigung absenden. Zur Post am:

3. Die Verlängerungsbescheinigung ist nicht

zu erteilen (Begründung vgl. Ablehnungsbescheid).

4. Es ist ein formloser Ablehnungsbescheid

zu erteilen. Erledigt:

5. Zu den Akten

I. A.

Namenszeichen / Datum