Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach DBA-D (PDF, 38 KB)
1. Ausfertigung für den Arbeitgeber
Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum
Herrn / Frau
Steuernummer
Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991
hier: Bescheinigung für das Jahr
Anlage: 1 Mehrfertigung
Sehr geehrte / r
Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.
Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.
Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt
Gre - 2 a Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000
2. Ausfertigung für den Grenzgänger
Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum
Herrn / Frau
Steuernummer
Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991
hier: Bescheinigung für das Jahr
Anlage: 1 Mehrfertigung
Sehr geehrte / r
Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.
Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.
Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt
Gre - 2 b Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000
3. Ausfertigung für das Finanzamt / Kantonale Steueramt
Finanzamt / Kantonales Steueramt Datum
Herrn / Frau
Steuernummer
Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs. 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz und des Verhandlungsprotokolls vom 18.12.1991
hier: Bescheinigung für das Jahr
Anlage: 1 Mehrfertigung
Sehr geehrte / r
Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und zur Ermässigung der Abzugssteuern nach Artikel 15 a Abs.1 Satz 3 Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihnen hiermit bestätigt, dass Sie an der o.g. Adresse ansässig sind.
Diese Bescheinigung gilt nicht bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses.
Sie sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes Ihrem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Finanzamt / Kantonales Steueramt
Gre - 2 c Verlängerung der Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 00.2002 – 00 000
Erläuterungen
1. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die ein Grenzgänger bezieht, werden grundsätzlich in dessen
Ansässigkeitsstaat besteuert. Der Tätigkeitsstaat darf jedoch eine Steuer im Abzugswege erheben.
2. Um eine Begrenzung dieser Abzugssteuer auf 4,5 v. H. des Bruttobetrags der Vergütungen zu erreichen, muss
der Grenzgänger diese Ansässigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen.
3. a) Der deutsche Arbeitgeber hat die erste Ausfertigung des Vordrucks zu den Lohnkonten zu nehmen. Der Steuerabzug ist bei Vorlage dieser Bescheinigung abweichend von § 39 d EStG in Höhe von 4,5 v. H. der Bruttovergütungen vorzunehmen, es sei denn, dass die sich nach § 39 d EStG ergebende Steuer niedriger wäre. In diesem Fall ist § 39 d EStG anzuwenden.
b) Der schweizerische Arbeitgeber hat die erste Ausfertigung des Vordrucks aufzubewahren. Der Steuer abzug ist bei Vorlage dieser Bescheinigung abweichend vom internen Recht in Höhe von 4,5 v. H. der Bruttovergütungen vorzunehmen, es sei denn, dass die sich aus dem internen Recht ergebende Steuer niedriger wäre.
4. Diese Bescheinigung gilt für ein Jahr. Die Bescheinigung wird für das jeweilige Folgejahr dem Grenzgänger
ohne Antrag von der zuständigen Steuerbehörde erteilt.
Verfügung
Namenszeichen / Datum
1. Die Verlängerungsbescheinigung wird erteilt.
2. 1. und 2. Ausfertigung absenden. Zur Post am:
3. Die Verlängerungsbescheinigung ist nicht
zu erteilen (Begründung vgl. Ablehnungsbescheid).
4. Es ist ein formloser Ablehnungsbescheid
zu erteilen. Erledigt:
5. Zu den Akten
I. A.
Namenszeichen / Datum