414.931
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung
vom 03.02.2020 (Stand 01.01.2022)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 1 des Gesetzes betreffend Kostenbeiträge an kantonale Hochschulen vom 27. April 1980,
beschliesst:
Art. 1 Beitritt
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 bei.
Art. 2 Vollzug
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Für die Genehmigung geringfügiger Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskommission zuständig.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
cGS 2021-26