740.301

Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr

vom 28.09.2021 (Stand 01.01.2022)

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 24. April 2016 (GöV),

beschliesst:

Art. 1 Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils

Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel:

  1. Bezirk Appenzell 40%

  2. Bezirk Schwende 16%

  3. Bezirk Rüte 26%

  4. Bezirk Schlatt-Haslen 8%

  5. Bezirk Gonten 10%

Nach einer Fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.

Art. 2 Geltungsdauer

Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

cGS 2021-30