Anrechnung der Einkommenssteuer auf Beteiligungen 27.10.2020
Finanzdepartement Kantonale Steuerverwaltung
MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungs- erträgen an die Vermögenssteuer auf diesen Beteiligungen (gemäss Steuergesetz [StG] GS 640.000 und Steuerverordnung [StV] GS 640.010; siehe auch Wegleitung, Kap. 27)
1. Rechtliche Grundlagen
1.1. Bund
-
1.2. Kanton
2. Definitionen
2.1. Vermögen aus qualifizierten Beteiligungen
Eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des vorstehenden Geset- zesartikels liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige eine Beteiligungsquote von mindestens 10% hält (Art. 22ter Abs. 1 StG).
2.2. Erträge aus qualifizierten Beteiligungen
Qualifizierte Beteiligungserträge im Sinne des vorstehenden Gesetzesartikels stellen nur Di- videnden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Beteiligungen aller Art dar, soweit sie keine Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital darstellen und der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung eine Beteiligungsquote von min- destens 10% hält. Geldwerte Vorteile und verdeckte Gewinnausschüttungen gelten nur als qualifizierte Beteiligungserträge, soweit sie in der Steuererklärung deklariert worden sind.
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MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen an die Vermögenssteuer
auf diesen | Beteiligungen | |
3. Bemessung (Art. 22ter StG)
3.1. Ermittlung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen
Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, An- | ||
teilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipati- | ||
onsscheinen sind im Umfang von 50% steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens | ||
10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstel- | ||
len. | ||
3.2. Ermittlung der Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen
Die Vermögenssteuer auf einer qualifizierten Beteiligung wird im Verhältnis dieser Beteili- | ||
gung zum Total der Vermögenswerte ermittelt. | ||
Beispiel: | |||
Der Unternehmer Kurt Muster (alleinstehend, kinderlos und kath.) ist Eigentümer der Muster Handels | AG in | ||
Oberegg. Nebenbei ist er auch Eigentümer der Muster Gastro AG in Oberegg. Im laufenden Jahr konnte | jedoch | ||
nur die | Muster Handels AG eine Dividende ausschütten. Der Muster Gastro AG war dies aufgrund des Geschäfts- | ||
ergebnisses nicht möglich. Das Vermögen von Herrn Muster im Jahr 2020 präsentiert sich wie folgt (Basis: Tarif,
Steuersatz und Steuerfuss 2020): | |||
+ | Qualifizierte Beteiligung mit Dividendenausschüttung | Fr. | 750'000.-- |
+ | Qualifizierte Beteiligung ohne Ertrag | Fr. | 100'000.-- |
+ | Nicht qualifizierte Beteiligung | Fr. | 100'000.-- |
+ | Immobilien | Fr. | 500'000.-- |
+ | übrige Vermögenswerte | Fr. | 50'000.-- |
= | Total der Vermögenswerte | Fr | 1'500'000.-- |
./. | Hypotheken und Schulden | Fr. | 800'000.-- |
./. | Sozialabzug | Fr. | 50'000.-- |
= | Steuerbares Vermögen | Fr. | 650'000.-- |
Geschuldete Vermögenssteuer: Fr. 650'000 à 1.5 ‰ = Fr. 975 x 214% = | Fr. | 2'086.50 |
Davon 50% ist die Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen (verrechenbar): | Fr. | 1'043.25 |
4. Ermittlung des geschuldeten Steuerbetrags
Beispiel:
Die Muster Handels AG schüttete im Jahr 2020 eine Dividende von Fr. 100'000.-- aus. Die übrigen Einkünfte von
Kurt Muster belaufen sich | nach Abzügen ebenfalls auf Fr. 100'000.--. Kurt Muster hatte auf diesen Einkünften fol- | ||||
gende Einkommenssteuer zu | entrichten (Basis: Tarif, Steuersatz und Steuerfuss 2020, Bei der direkten Bundes- | ||||
steuer werden ab 1. Januar 2020 Erträge aus Beteiligungen des Privatvermögens im Umfang von 70% besteu-
ert): | |||||
Dividenden: | Fr. | 50'000 à 7.833% | = Fr. 3'917 x 214% = | Fr. | 8'381.30 |
übrige Einkünfte: | Fr. | 100'000 à 7.833% | = Fr. 7'833 x 214% = | Fr. | 16'762.60 |
Bundessteuer: | Fr. | 170'000 x 5.7256% | = | Fr. | 9'733.50 |
Total Einkommenssteuer | Fr. | 34'877.40 |
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MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen | an die Vermögenssteuer | ||
auf diesen Beteiligungen | |||
Die Beteiligung an der Muster Handels AG ist im Jahr 2020 Fr. 750'000.-- wert. Die übrigen Vermögenswerte von Kurt Muster belaufen sich auf ebenfalls Fr. 750'000.--. Kurt Muster hat Schulden in der Höhe von Fr. 800'000.--
und einen Sozialabzug beim Vermögen von Fr. 50'000.-- | (vgl. Ausführungen unter Ziff. 3.2). Kurt Muster hatte | ||
darauf, folgende Vermögenssteuer zu entrichten (vom Bund wird keine Vermögenssteuer erhoben): | |||
Beteiligung: Fr. 325'000 à 1.5‰ | = Fr. 487.50 x 214%= | Fr. | 1'043.25 |
übriges Vermögen: Fr. 325'000 à 1.5‰ | = Fr. 487.50 x 214%= | Fr. | 1'043.25 |
Total Vermögenssteuer (netto Sozialabzug) | Fr. | 2'086.50 | |
Total Steuerbelastung ohne Anrechnung: | Fr. | 36'963.90 | |
Seit 1. Januar 2011 wird bei Kurt Muster die Einkommenssteuer auf der Dividende aus der qualifizierten Beteili-
gung (Fr. 8'381.30) an die Vermögenssteuer auf dieser | Beteiligung (Fr. 1'043.25) angerechnet. Es ergibt sich eine | ||
Entlastung im Umfang der Vermögenssteuer auf der Beteiligung von | |||
Fr. | - 1'043.25 | ||
Total Steuerbelastung mit Anrechnung | Fr. | 35'920.65 | |
Falls die Muster Handels AG im Jahr 2020 jedoch keine | Dividende ausgeschüttet hätte, wäre die Einkommens- | ||
und Vermögenssteuer ordentlich geschuldet gewesen. | |||
5. Kontakt
Kantonale Steuerverwaltung | |||
Werner Nef | |||
Marktgasse 2 | |||
9050 Appenzell | |||
Tel: +41 71 788 94 01 | |||
steuern@ai.ch |
6. Gültigkeit
Dieses Merkblatt ersetzt jenes vom Juli 2012 und gilt | ab dem Steuerjahr 2020. |
Stand: 1. Juli 2020
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