Anrechnung der Einkommenssteuer auf Beteiligungen 27.10.2020

Finanzdepartement Kantonale Steuerverwaltung

MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungs- erträgen an die Vermögenssteuer auf diesen Beteiligungen (gemäss Steuergesetz [StG] GS 640.000 und Steuerverordnung [StV] GS 640.010; siehe auch Wegleitung, Kap. 27)

1. Rechtliche Grundlagen

1.1. Bund

-

1.2. Kanton

Art. 45 Abs. 4 StG; Art. 24bis StV

2. Definitionen

2.1. Vermögen aus qualifizierten Beteiligungen

Eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des vorstehenden Geset- zesartikels liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige eine Beteiligungsquote von mindestens 10% hält (Art. 22ter Abs. 1 StG).

2.2. Erträge aus qualifizierten Beteiligungen

Qualifizierte Beteiligungserträge im Sinne des vorstehenden Gesetzesartikels stellen nur Di- videnden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Beteiligungen aller Art dar, soweit sie keine Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital darstellen und der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung eine Beteiligungsquote von min- destens 10% hält. Geldwerte Vorteile und verdeckte Gewinnausschüttungen gelten nur als qualifizierte Beteiligungserträge, soweit sie in der Steuererklärung deklariert worden sind.

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MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen an die Vermögenssteuer

auf diesen

Beteiligungen

3. Bemessung (Art. 22ter StG)

3.1. Ermittlung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen

Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, An-

teilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipati-

onsscheinen sind im Umfang von 50% steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens

10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstel-

len.

3.2. Ermittlung der Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen

Die Vermögenssteuer auf einer qualifizierten Beteiligung wird im Verhältnis dieser Beteili-

gung zum Total der Vermögenswerte ermittelt.

Beispiel:

Der Unternehmer Kurt Muster (alleinstehend, kinderlos und kath.) ist Eigentümer der Muster Handels

AG in

Oberegg. Nebenbei ist er auch Eigentümer der Muster Gastro AG in Oberegg. Im laufenden Jahr konnte

jedoch

nur die

Muster Handels AG eine Dividende ausschütten. Der Muster Gastro AG war dies aufgrund des Geschäfts-

ergebnisses nicht möglich. Das Vermögen von Herrn Muster im Jahr 2020 präsentiert sich wie folgt (Basis: Tarif,

Steuersatz und Steuerfuss 2020):

+

Qualifizierte Beteiligung mit Dividendenausschüttung

Fr.

750'000.--

+

Qualifizierte Beteiligung ohne Ertrag

Fr.

100'000.--

+

Nicht qualifizierte Beteiligung

Fr.

100'000.--

+

Immobilien

Fr.

500'000.--

+

übrige Vermögenswerte

Fr.

50'000.--

=

Total der Vermögenswerte

Fr

1'500'000.--

./.

Hypotheken und Schulden

Fr.

800'000.--

./.

Sozialabzug

Fr.

50'000.--

=

Steuerbares Vermögen

Fr.

650'000.--

Geschuldete Vermögenssteuer: Fr. 650'000 à 1.5 ‰ = Fr. 975 x 214% =

Fr.

2'086.50

Davon 50% ist die Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen (verrechenbar):

Fr.

1'043.25

4. Ermittlung des geschuldeten Steuerbetrags

Beispiel:

Die Muster Handels AG schüttete im Jahr 2020 eine Dividende von Fr. 100'000.-- aus. Die übrigen Einkünfte von

Kurt Muster belaufen sich

nach Abzügen ebenfalls auf Fr. 100'000.--. Kurt Muster hatte auf diesen Einkünften fol-

gende Einkommenssteuer zu

entrichten (Basis: Tarif, Steuersatz und Steuerfuss 2020, Bei der direkten Bundes-

steuer werden ab 1. Januar 2020 Erträge aus Beteiligungen des Privatvermögens im Umfang von 70% besteu-

ert):

Dividenden:

Fr.

50'000 à 7.833%

= Fr. 3'917 x 214% =

Fr.

8'381.30

übrige Einkünfte:

Fr.

100'000 à 7.833%

= Fr. 7'833 x 214% =

Fr.

16'762.60

Bundessteuer:

Fr.

170'000 x 5.7256%

=

Fr.

9'733.50

Total Einkommenssteuer

Fr.

34'877.40

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MERKBLATT Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen

an die Vermögenssteuer

auf diesen Beteiligungen

Die Beteiligung an der Muster Handels AG ist im Jahr 2020 Fr. 750'000.-- wert. Die übrigen Vermögenswerte von Kurt Muster belaufen sich auf ebenfalls Fr. 750'000.--. Kurt Muster hat Schulden in der Höhe von Fr. 800'000.--

und einen Sozialabzug beim Vermögen von Fr. 50'000.--

(vgl. Ausführungen unter Ziff. 3.2). Kurt Muster hatte

darauf, folgende Vermögenssteuer zu entrichten (vom Bund wird keine Vermögenssteuer erhoben):

Beteiligung: Fr. 325'000 à 1.5‰

= Fr. 487.50 x 214%=

Fr.

1'043.25

übriges Vermögen: Fr. 325'000 à 1.5‰

= Fr. 487.50 x 214%=

Fr.

1'043.25

Total Vermögenssteuer (netto Sozialabzug)

Fr.

2'086.50

Total Steuerbelastung ohne Anrechnung:

Fr.

36'963.90

Seit 1. Januar 2011 wird bei Kurt Muster die Einkommenssteuer auf der Dividende aus der qualifizierten Beteili-

gung (Fr. 8'381.30) an die Vermögenssteuer auf dieser

Beteiligung (Fr. 1'043.25) angerechnet. Es ergibt sich eine

Entlastung im Umfang der Vermögenssteuer auf der Beteiligung von

Fr.

- 1'043.25

Total Steuerbelastung mit Anrechnung

Fr.

35'920.65

Falls die Muster Handels AG im Jahr 2020 jedoch keine

Dividende ausgeschüttet hätte, wäre die Einkommens-

und Vermögenssteuer ordentlich geschuldet gewesen.

5. Kontakt

Kantonale Steuerverwaltung

Werner Nef

Marktgasse 2

9050 Appenzell

Tel: +41 71 788 94 01

steuern@ai.ch

6. Gültigkeit

Dieses Merkblatt ersetzt jenes vom Juli 2012 und gilt

ab dem Steuerjahr 2020.

Stand: 1. Juli 2020

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