151.211
Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien (SRB Nr. 639/2010)
Der Stadtrat von Bern, gestützt auf
Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern vom
12. März 20092, beschliesst: 1. Das Sitzungsgeld beträgt 130 Franken3 für jede Sitzung mit einer Dauer von bis zu drei Stunden und wird ausgerichtet, den Mitgliedern:
des Stadtrats,
der ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats,
des Büros des Stadtrats,
der Fraktionspräsidienkonferenz sowie den eingeladenen Mitgliedern des Stadtrats,
von, aus mindestens zwei Mitgliedern bestehenden Ausschüssen oder Delegationen der Kommissionen, des Büros des Stadtrats oder der Fraktionspräsidienkonferenz.
2. Die Stadtratspräsidentin oder der Stadtratspräsident, die Präsidentin oder der Präsident von ständigen und nichtständigen Kommissionen (bei Verhinderung das Vizepräsidium) sowie die Delegations- und Ausschusspräsidien erhalten das doppelte Sitzungsgeld; 260 Franken4 für Sitzungen mit einer Dauer von bis zu drei Stunden, 520 Franken5 für Sitzungen von mehr als drei Stunden. 3. Die Spesenpauschale der Stadtratspräsidentin oder des Stadtratspräsidenten beträgt 2000 Franken. 4. Referentinnen und Referenten von ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats erhalten für eine Vorbereitungszeit von mehr als drei Stunden und bei Vorliegen eines zustimmenden Kommissionsbeschlusses ein Sitzungsgeld von 130 Franken6. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2011 in Kraft Bern, 18. November 2010 NAMENS DES STADTRATS Der Präsident: Urs Frieden Der Stv. Ratssekretär: Daniel Weber
Dieser Stadtratsbeschluss löst den Stadtratsbeschluss Nr. 132-1/2009 vom 12. März 2009 ab.
GRSR; SSSB 151.21 151.211 Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 18. November 2010 Ersterlass 1. Januar 2011 14. November 2019 Stadtratsbeschluss Teilrevision 1. Dezember 2019 Nr. 2019-562 2