154.12
Verordnung über die Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen der Stadtverwaltung Bern (Entgelteverordnung; EV)
Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf
Artikel 100 Absatz 2 Buchstabe b der Gemeindeordnung vom 3. Dezember 1998 1,
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Erhebung von Entgelten durch die Stadtverwaltung Bern gegenüber Dritten.
Entgelte sind Entschädigungen für durch die Stadtverwaltung erbrachte, nicht hoheitliche Leistungen.
Die zu entgeltenden Leistungen sind im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt. Vorbehalten bleibt Artikel 2 Absatz 3.2
Art. 2 Bemessung
Der Gemeinderat bestimmt die Höhe der Entgelte. Vorbehalten bleiben Absatz 3 sowie Verweise auf durch die Direktionen oder untergeordnete Dienststellen festzulegende Tarife in den Anhängen.3
Wo die Entgelte gemäss Anhang nach Aufwand bemessen werden (Zeittarife), gelten die Stundenansätze gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Reglements vom 21. Mai 2000 4 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern.
Personalrestaurants, Cafeterien und ähnliche Einrichtungen sind mindestens kostendeckend zu führen. Im Übrigen ist die Bemessung der Entgelte Sache der Direktionen. Sie können die Kompetenz zur Preisgestaltung an die zuständige Dienststelle delegieren.
Für Leistungen, die regelmässig in Konkurrenz zu Dritten erbrachten werden, kann zu den Zeittarifen ein prozentualer Zuschlag (Marktkomponente) erhoben werden. Die Anwendung von Verbandstarifen ist zulässig, sofern dies in den Anhängen zur Entgelteverordnung vorgesehen ist. 5
Leistungen der Gemeinde, welche diese in Konkurrenz zu Privaten erbringt, müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen (Vollkosten) am Markt angeboten werden (gemäss Art. 90 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 6 ). 7
GO; SSSB 101.1 SSSB 154.11 GV; BSG 170.111
Die zuständige Direktion kann auf vorgängiges Gesuch hin bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung bis zu einem Betrag von Fr. 3000.00 von der Kostenpflicht befreien, sofern: 8
die Veranstalterin oder der Veranstalter nicht gewinnstrebend ist und;
die Durchführung der Veranstaltung im Interesse der Stadt liegt.
Der Gemeinderat kann auf die Voraussetzung gemäss Absatz 6 Buchstabe a ausnahmsweise verzichten und / oder höhere Kostenbefreiungen beschliessen. 9
Im Rahmen von Marketingmassnahmen kann die zuständige Dienststelle die Tarife gemäss Entgelteverordnung für eine bestimmte Zeit und im Rahmen ihres Globalkredits abändern.10
Im Zusammenhang mit Pilotversuchen kann der Gemeinderat die Tarife gemäss Entgelteverordnung für eine bestimmte Zeit und im Rahmen seiner Finanzkompetenz per Beschluss abändern.11
Art. 3 Auslagen und Steuern
Ist in den Anhängen nichts anderes vermerkt, werden zusätzlich zu den Entgelten in Rechnung gestellt:12
die mit den Leistungen verbundenen Auslagen wie Post- und Telefontaxen, Spesenentschädigungen und Materialkosten;
auf den Entgelten erhobene Steuern von Bund und Kanton zum jeweils geltenden Steuersatz.
Art. 4 Teuerungsanpassung
Bei Verträgen über die Erbringung nicht hoheitlicher Leistungen während einer Zeitspanne von mehr als einem Jahr nimmt die zuständige Dienststelle eine Vertragsklausel auf, wonach die gemäss Anhang geschuldeten Entgelte jährlich an die Teuerung angepasst werden (Teuerungsklausel).
Art. 5 Schuldnerinnen und Schuldner
Wer eine Leistung gemäss Anhang zu dieser Verordnung in Anspruch nimmt, schuldet Entgelte und Auslagen.
Art. 6 Rechnungstellung
Entgelte werden in der Regel nach der Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.
Die mit der Leistungserbringung befasste Dienststelle kann einen angemessenen Kostenvorschuss erheben.
Die Entgelte werden mit der Rechnungstellung fällig.
neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2021-1523 vom 15. Dezember 2021
Entgelte von insgesamt weniger als 20 Franken sind in der Regel sofort einzukassieren. Ist dies nicht möglich, so ist der Schuldnerin oder dem Schuldner ein ausgefüllter Einzahlungsschein ohne schriftliche Abrechnung zuzustellen
Art. 7 Mahnung und Verzicht auf Inkasso13
Nach Ablauf von 30 Tagen seit Rechnungstellung wird unter Ansetzung einer 10- tägigen Nachfrist gemahnt.
Für eine allfällige zweite 14 Mahnung wird ein Zuschlag von 20 Franken erhoben.
Erreicht das Entgelt im Einzelfall den Betrag von
20 Franken nicht, so kann die sachlich zuständige Verwaltungsstelle nach der Rechnungsstellung auf das Inkasso verzichten;15
100 Franken nicht, so kann die sachlich zuständige Direktion nach der Rechnungsstellung auf das Inkasso verzichten 16.
Art. 8 Verzugszins
Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind geschuldet:
ein Verzugszins in der Höhe des vom Regierungsrat des Kantons Bern für das Steuerwesen jährlich festgelegten Verzugszinssatzes 17;
der Aufwand für das Inkasso.
Art. 9 Verjährung
Für die Verjährung gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts 18 .
Art. 10 Ergänzend anwendbares Recht
Wo diese Verordnung keine Regelung enthält, finden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts 19 , entsprechende Anwendung.
Art. 11 Allgemeine Vertragsbedingungen
In schriftlichen Verträgen über die Erbringung nicht hoheitlicher Leistungen nimmt die zuständige Dienststelle eine Bestimmung auf, wonach diese Verordnung im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist.
Art. 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0880/2002 vom 19. Juni 2002 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0880/2002 vom 19. Juni 2002
SR 220
SR 220 Bern, 14. März 2001 NAMENS DES GEMEINDERATS Der Stadtpräsident: Klaus Baumgartner Die Stadtschreiberin: Irène Maeder van Stuijvenberg Anhang 1 Entgelte der Präsidialdirektion 1.20 STADTKANZLEI 2.21 WIRTSCHAFTSAMT Anhang 222 Entgelte der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie 23 1. 24 STADTPOLIZEI 2. POLIZEIINSPEKTORAT 2.1 Lärmmessungen ausserhalb von Kontrollen, auf Begehren Zeittarif III von Privaten 2.2 Inkasso von Beiträgen für Marktverbände 2.2.1 Warenmarkt, pro Jahr Fr. 3000.00 2.2.2 Handwerkermarkt, pro Jahr Fr. 300.00 2.3 25 Depot für Bedienungselemente (Chipkarten, Schlüssel usw.) von Zutrittssystemen im Strassenverkehr (Absperrungen, Poller usw.), pro Stück Fr. 100.00 Das Depot wird bei Rückgabe des unbeschädigten Elements zurückerstattet. Bei Verlust des Elements oder Rückgabe in beschädigtem Zustand fällt das Depot an die Abgabestelle. 26 3. SCHUTZ UND RETTUNG BERN: Sanitätspolizei 27 3.1–3.5 28
Verrechnung nach Aufwand in Verbindung mit Mitarbeitenden der Sanitätspolizei Für Rettungspersonal und ärztliches Personal, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Fahrzeugkilometer gelten die durch den Regierungsrat des Kantons Bern genehmigten Tarife gemäss Tarifvertrag «tarifsuisse» 3.6.1- 3.6.5 30 3.6.6 Bereitschaftsdienst Montag bis Freitag pro Mitarbeiterin, Fr. 56.00 Mitarbeiter pro Tag 3.6.7 Bereitschaftsdienst Samstag bis Sonntag pro Fr. 112.00 Mitarbeiterin, Mitarbeiter pro Tag 3.6.8 Verpflegungsspesen pro Mahlzeit Fr. 28.00 3.6.9- 3.6.12 31 3.7 32 3.7.1- 3.7.16 …
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2022-733 vom 6. Juli 2022 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0864/2011 vom 15. Juni 2011
verschoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0864/2011 vom 15. Juni 2011; bisher Ziff. 1.5
neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0693/2004 vom 12. Mai 2004
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2019-1117 vom 21. August 2019 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2022-733 vom 6. Juli 2022 3.8 33 3.8.1- 3.8.4 …
Nicht dringliche Verlegungstransporte 3.9.1 Pro Team / Stunde Fr. 250.00 3.9.2 Fahrzeug pro Kilometer Fr. 3.80 3.9.3 Nachtzuschlag (20.00-06.00 Uhr) % 25 3.9.4 Sonntags- und Feiertagszuschlag % 50 3.9.5 Verpflegungsspesen pro Mahlzeit Fr. 28.00
Erste-Hilfe-Kurse (inkl. Kursräume, Lehrmittel / Unterlagen sowie Kursmaterial und bei mehr als 6 Teilnehmenden zwei Instruktor/innen) 3.10.1 Interner Tageskurs à 7 Stunden / bis 6 Teilnehmende Fr. 1820.00 3.10.2 Interner Tageskurs à 7 Stunden / bis 12 Teilnehmende Fr. 3040.00 3.10.3 Interner Halbtageskurs à 4 Stunden / bis 6 Teilnehmende Fr. 1082.00 3.10.4 Interner Halbtageskurs à 4 Stunden / bis 12 Teilnehmen- Fr. 1664.00 de 3.10.5 Externer Tageskurs à 7 Stunden / bis 6 Teilnehmende Fr. 1936.00 3.10.6 Externer Tageskurs à 7 Stunden / bis 12 Teilnehmende Fr. 3236.00 3.10.7 Externer Halbtageskurs à 4 Stunden / bis 6 Teilnehmende Fr. 1158.00 3.10.8 Externer Halbtageskurs à 4 Stunden / bis 12 Fr. 1820.00 Teilnehmende
Leistungen wie Ausleihe/Vermietung von Material und gemäss Geräten sowie Vermietung von Räumen und deren separater Reinigung (ausserhalb Kursangebot Erste-Hilfe nach Ziff. Liste 3.10) SRB 4. SCHUTZ UND RETTUNG BERN: Feuerwehr, Zivilschutz und Logistik und Infrastruktur37 Berufsfeuerwehr Leistungen wie Ausleihe/Vermietung von Material und gemäss Geräten sowie Vermietung von Räumen bzw. separater Gruppenunterkünften und deren Reinigung in Anlagen für Liste SRB die zivile und militärische Einquartierung 4.1 38 4.2 - 4.2.5 39 Feuerwehr, Zivilschutz und Quartieramt 4.3–4.12 40 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2019-1117 vom 21. August 2019 5. AMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND LEBENSMITTELKONTROLLE 41 5.1 Stadtlabor Bern 5.1.1 Die privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen des Stadtlabors werden grundsätzlich nach Aufwand verrechnet. Dabei findet im Allgemeinen der aktuelle schweizerische Tarif für die kantonalen Lebensmittel- Laboratorien 42 Anwendung. Anpassungen an die Erfordernisse des Marktes sind möglich. 5.2 Sektion Bau und Lärm Lärmschutz 5.2.1 Lärmgutachten, Lärmmessungen, Lärmberechnungen Zeittarif II–V 5.3 Lärmbeurteilungen (ausserhalb von Bewilligungsverfahren bzw. amtlichen Kontrollen. Tarif für Lärmmessgeräte 5.3.1 Messgeräte inkl. Aufzeichnung (pro Einsatz) Fr. 125.00 5.3.2 Messgeräte ohne Aufzeichnung (pro Einsatz) Fr. 50.00 5.4 Fahrspesen 5.4.1 Öffentlicher Verkehr nach Aufwand 5.4.2 Auto, pro km Fr. 1.00 5.5 43 5.6 44 6. TIERPARK 45 46 47 48 6.1 49 … 6.2 50 51 … 6.2.1 … 6.2.2 … 6.3 52 … 6.4 53 … 6.5 54 … 6.5.1 … 6.5.2 … geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0395/2005 vom 23. März 2005; bisher Anhang 4 Ziffer 2
SR 817.11 und SR 817.003 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1819/2004 vom 24. November 2004
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0395/2005 vom 23. März 2005; bisher Anhang 5 Ziffer 3
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1520/2009 vom 16. September 2009
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 90/2015 vom 28. Januar 2015 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1520/2009 vom 16. September 2009 6.6 55 … 6.7 56 … 6.8 57 Einzelbillette 6.8.1 Erwachsene Fr. 10.00 6.8.2 AHV/IV-Rentner/Rentnerinnen, Lehrlinge, Studierende Fr. 8.00 6.8.3 Mitglieder Tierparkverein Bern TPV Fr. 8.00 6.8.4 Kinder 6–16 Jahre Fr. 6.00 6.8.5 Kinder 6–16 Jahre von Mitgliedern TPV Fr. 5.00 6.8.6 Familien Fr. 24.00 6.8.7 Gesellschaften (ab 20 Personen. Fr. 8.00 6.8.8 Städtische Schulen inkl. 1 Lehrkraft gratis 6.8.9 Übrige Schulen (1 Lehrkraft gratis) Fr. 6.00 6.8.10 Heime inkl. Betreuer/Betreuerinnen gratis 6.8.11 Invalide im Rollstuhl inkl. 1 Betreuer/Betreuerinnen gratis 6.9 58 Jahresabonnement 6.9.1 Erwachsene Fr. 70.00 6.9.2 AHV/IV-Rentner/Rentnerinnen, Lehrlinge, Studierende Fr. 50.00 6.9.3 Mitglieder Tierparkverein Bern TPV Fr. 50.00 6.9.4 Kinder 6–16 Jahre Fr. 40.00 6.9.5 Kinder 6–16 Jahre von Mitgliedern TPV Fr 40.00 6.9.6 Familien Fr. 130.00 6.10 59 … 6.11 60 61 … 6.12 62 63 … 6.13 64 65 … 6.14 66 67 … 6.15 68 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1934/2007 vom 12. Dezember 2007
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1934/2007 vom 12. Dezember 2007 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1523/2005 vom 23. November 2005 Anhang 369 Entgelte der Direktion für Bildung, Soziales und Sport 70 1. DIREKTIONSFINANZDIENST 71 1.1.1 …72 1.1.2 Bereichsleitung und Sektionsleitung, pro Stunde 73 74 Zeittarif IV 1.1.375 Sachbearbeitung für Dritte, pro Stunde 76 Zeittarif II 1.277 AHV-Zweigstelle 1.2.1 Sachbearbeitung für Dritte, pro Stunde Zeittarif II 1.3 …78 1.4– …79 1.7 2. Familie & Quartier Stadt Bern 80 2.0 81 Familienergänzende Kinderbetreuung 2.0.1 Beratungstätigkeit und Referate für Gemeinwesen oder Trägerschaften, pro Stunde Zeittarif IV 2.1 82 2.2 83 Kompetenzzentrum Jugend und Familie Schlossmatt 2.2.1
2.2.2 Vermietung von Räumen Huberstrasse 30
Arena und Cheminéeraum sowie Schulungszimmer UG, pauschal 1 Tag 150.00 Fr. Sitzungszimmer Parterre, pauschal pro Halbtag 25.00 Fr.
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1419 vom 5. November 2025 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-363 vom 27. März 2024
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-363 vom 27. März 2024 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-363 vom 27. März 2024 2.2.3
2.4 Tagis Stadt Bern und Kitas Stadt Bern 87 2.4.1 Vermietung von Räumen je nach Grösse, Standort und Fr. 20.00 – Dauer 100.00 3. …88
BETRIEBE EIS UND WASSER 89 90 Wyler, Neufeld 93
Weyermanns- haus 92 4.1 Eintritt Hallenbäder 4.1.1 94 Einzeleintritt 4.1.1.1 95 Einzeleintritt Einwohnerinnen und
Erwachsene Fr. 7.50 8.60
Erwachsene mit Kulturlegi Fr. 3.00 3.50
AHV-/IV-Bezügerinnen und Bezüger, Fr. 6.00 6.90 Studierende und Lernende bis
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 3.80 4.40
Kinder 6- bis 16-jährig mit Kulturlegi Fr. 2.00 2.30
bei Eintritt von Familien gratis gratis (mindestens 1 Elternteil): 3. Kind und alle weiteren Kinder der Familie 4.1.1.2 96 Einzeleintritt Auswärtige
Erwachsene Fr. 8.50 9.80
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 6.80 7.80
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 4.30 5.00 Die Entgelte Betriebe Eis und Wasser verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer 90 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0530/2005 vom 27. April 2005 91 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1834/2012 vom 12. Dezember 2012
bei Eintritt von Familien gratis gratis (mindestens 1 Elternteil): 3. Kind und alle weiteren Kinder der Familie 4.1.2 Gruppeneintritt öffentliche Schulen Fr. 2.40 2.80 Primar- oder Sekundarstufe I der Stadt Bern, pro Person 4.1.3 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen 97 4.1.3.1 98 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen der Stadt Bern von mindestens 10 Personen, pro Person
Erwachsene Fr. 6.80 7.80
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 5.00 5.80 bis Vollendung 25. Lebensjahr mit
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 2.80 3.20 4.1.3.2 99 Gruppeneintritt auswärtige Schulen und weitere auswärtige Gruppen von mindestens 10 Personen, pro Person
Erwachsene Fr. 7.60 8.70
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 5.60 6.40
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 3.90 4.50 Wyler, Schwimmhalle Weyer- Neufeld 101 mannshaus 100 4.1.4 10er-Karte (2 Jahre gültig) 4.1.4.1 102 10er-Karte Einwohnerinnen und (2 Jahre gültig)
Erwachsene Fr. 68.00 77.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 54.00 62.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 34.00 40.00 4.1.4.2 103 10er-Karte Auswärtige (2 Jahre gültig)
Erwachsene Fr. 77.00 88.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 61.00 70.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 39.00 45.00 Wyler, Kombiabo Weyer- alle drei manns- Hallenbäder 104 haus 4.1.5 Jahreskarte Einwohnerinnen und
Erwachsene Fr. 260.00 325.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 175.00 219.00 Ausweis) 105
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 129.00 161.00 4.1.6 Jahreskarte Auswärtige
Erwachsene Fr. 310.00 388.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 205.00 256.00 Ausweis) 106
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 150.00 188.00 4.1.7 Jahreskarte Familien Stadt Bern (für Familien ab einem Kind)
Ein Elternteil Fr. 260.00 325.00
Partnerin oder Partner Fr. 220.00 275.00
1. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 114.00 143.00
2. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 57.00 71.00
3. Kind und weitere Kinder 6- bis 16- gratis gratis jährig 4.1.8 107 4.1.9 108 Winterabonnement (Dauer Ende bis Einwohnerinnen und Einwohner Stadt
Erwachsene Fr. 224.00 280.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 154.00 193.00 Ausweis) 109
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 112.00 140.00 4.1.10 110 Winterabonnement (Dauer Ende bis Auswärtige
Erwachsene Fr. 273.00 341.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und Fr. 189.00 236.00 Ausweis) 111
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 140.00 175.00 4.1.11 112 Winterabonnement (Dauer Ende bis Familien Stadt Bern (für Familien ab
Ein Elternteil Fr. 224.00 280.00
Partnerin oder Partner Fr. 190.00 238.00
1. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 98.00 123.00
2. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 49.00 61.00
3. Kind und weitere Kinder 6- bis gratis gratis 16-jährig 4.1.12 113 Ersatz, Sperrung oder Verlängerung Fr. 30.00 30.00 Jahreskarte oder Winterabonnement 114 4.1.13 Depot für Jahreskarte oder Fr. 10.00 10.00 Winterabonnement 115 4.2 Ganz- oder Teilnutzung von Wyler, Neufeld 118 Hallenbädern und Freibädern durch Weyergeschlossene Gruppen 116 mannshaus 117 Die Entgelte nach Ziff. 4.2.2, 4.2.3 und 4.2.4 sind zusätzlich zu den Eintritten geschuldet. 119 Veranstaltungen werden die Ansätze nach Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 mit folgenden Faktoren multipliziert:
einmalige Benutzung Sportvereine 0.25 0.25 der Stadt Bern für Jugendsport und öffentliche Schulen Primar- oder
einmalige Benutzung andere 0.5 0.5 Schulen
Sportvereine und Institutionen der 0.5 0.5 Stadt Bern (Feuerwehr, Sanitätspolizei
ä.)
kommerzielle Veranstaltungen 1.5–2.5 1.5–2.5 Die regelmässige Benutzung für den Jugendsport der Sportvereine der Stadt Bern (Trainingsbetrieb) ist gratis. Für die regelmässige Benutzung durch Schulen wird ein angemessenes, massvolles Entgelt vereinbart. 4.2.1 120 Exklusivnutzung Hallenbad bzw. Schwimmhalle bei Veranstaltungen mit Zuschauenden, inkl. aller Eintritte
ganzes Hallenbad/Schwimmhalle Fr. 400.00 1440.00 pro Stunde
ganzes Hallenbad/Schwimmhalle Fr. 2000.00 7200.00 pro Tag geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 44/2013 vom 16. Januar 2013
ganzes Mehrzweckbecken pro Fr. 320.00 Stunde
ganzes Mehrzweckbecken pro Tag Fr. 1600.00 4.2.2 121 Einmalige Benutzung während Öffnungszeiten, pro Stunde (für Trainings oder Kurse)
pro Schwimmbahn 25m Fr. 40.00 40.00
pro Schwimmbahn 50m Fr. 80.00
Mehrzweckbecken Fr. 160.00
Teilnutzung Mehrzweckbecken Fr. 40.00
Lehrschwimmbecken Fr. 80.00 120.00
Teilnutzung Lehrschwimmbecken Fr. 40.00 40.00
Wellenbad Ka-We-De für Fr. 100.00 Wasserball 4.2.3 122 Regelmässige Benutzung (eine Stunde 123 pro Woche, ohne Schulferien und ordentliche Revision), pro Jahr
pro Schwimmbahn 25m Fr. 300.00 300.00 124
pro Schwimmbahn 50m Fr. 600.00
Mehrzweckbecken Fr. 1200.00
Teilnutzung Mehrzweckbecken 300.00
Lehrschwimmbecken Fr. 600.00 900.00
Teilnutzung Lehrschwimmbecken Fr. 300.00 300.00 4.2.4 125 Einmalige kostenpflichtige Privatlektionen ohne exklusive Schwimmbahnreservation während den Öffnungszeiten, pro Stunde
Einwohnerinnen und Einwohner Fr. 15.00 15.00
126 Auswärtige Fr. 20.00 20.00 4.2.5 127 Präsenz Badeaufsicht, wenn Zeittarif erforderlich I-II 4.2.6 128 Bearbeitungspauschale pro Fr. 30.00 30.00 Fakturierung bei Vermietungen im Hallen- und Freibad (Wellenbad, Schwimmbahn, Lehrschwimmbecken, Teilnutzung Lehrschwimmbecken) bei Gruppeneintritten und bei Privatlektionen. 129 4.2.7 130 Absagen Bei Absagen oder Nichterscheinen bleibt das Entgelt für die Reservation gemäss Ziff. 4.2.6 geschuldet. Sind nicht lediglich einzelne Schwimmbahnen reserviert worden, ist zusätzlich folgender Anteil des Entgelts gemäss Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 geschuldet:
Absage bis 30 Tage vor Benutzung 0% 0%
Absage bis 10 Tage vor Benutzung 50 % 50 %
spätere Absage oder 100 % 100 % Nichterscheinen Erzielt die Stadt aufgrund einer Absage anderweitige Einnahmen für die Benutzung der Anlagen, reduziert sich das geschuldete Entgelt in entsprechendem Umfang.
4.3 131 Sauna im Hallenbad Weyermannshaus 132
Einzeleintritt Sauna inkl. Eintritt Hallenbad Fr. 18.00
Einzeleintritt Sauna für Personen mit 10er Karte, Fr. 10.50 Winterabonnement (Dauer Ende bis Anfang nächste Freibad-Saison) oder Jahreskarte Hallenbad
10er-Karte Sauna inkl. Eintritt Hallenbad (2 Jahre Fr. 160.00 gültig) 4.4 … 133 4.5 Freibäder (ohne Ka-We-De) 4.5.1 Eintritt gratis 4.5.2 134 Umkleidekabine gross
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 300.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 450.00 4.5.3 Umkleidekabine normal
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 185.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 290.00
pro Tag Fr. 7.50 4.5.4 Garderobenschrank
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 63.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 100.00
pro Tag Fr. 5.00 4.5.5 Wertsachenfach, pro Tag Fr. 2.00 4.5.6 Schlüsseldepot, pro Tag Fr. 20.00 4.5.7 Schlüsseldepot, pro Saison Fr. 70.00 4.5.8 Unkostenbeitrag Leerung Umkleidekabine/Wintermiete 135 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2023-76 vom 25. Januar 2023 4.5.8.1 136 Unkostenbeitrag Leerung Umkleidekabine/Wintermiete Fr. 85.00 Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern 4.5.8.2 137 Unkostenbeitrag Leerung Umkleidekabine/Wintermiete Fr. 110.00 Auswärtige 4.5.9 Unkostenbeitrag Leerung Garderobenschrank/Wintermiete 138 4.5.9.1 139 Unkostenbeitrag Leerung Garderobenschrank/ Fr. 35.00 Wintermiete Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern 4.5.9.2 140 Unkostenbeitrag Leerung Garderobenschrank/ Fr. 45.00 Wintermiete Auswärtige 4.6 Familien- und Wellenbad Ka-We-De 4.6.1 141 Einzeleintritt 4.6.1.1 142 Einzeleintritt Einwohnerinnen und Einwohner Stadt
Erwachsene Fr. 6.00
Erwachsene mit Kulturlegi Fr. 3.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 4.70
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 2.70
Kinder 6- bis 16-jährig mit Kulturlegi Fr. 2.00
bei Eintritt von Familien (mindestens 1 Elternteil): gratis 4.6.1.2 143 Einzeleintritt Auswärtige
Erwachsene Fr. 7.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 5.30
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 3.00
bei Eintritt von Familien (mindestens 1 Elternteil): gratis 4.6.2 Gruppeneintritt öffentliche Schulen Primar- oder Fr. 1.90 Sekundarstufe I der Stadt Bern, pro Person 4.6.3 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen 144 4.6.3.1 145 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen der Stadt Bern von mindestens 10 Personen, pro
Erwachsene Fr. 5.10
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 3.90
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 2.20 4.6.3.2 146 Gruppeneintritt auswärtige Schulen und weitere auswärtige Gruppen von mindestens 10 Personen, pro
Erwachsene Fr. 5.70
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 4.40
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 2.50 4.6.4 10er-Karte (2 Jahre gültig) 4.6.4.1 147 10er-Karte (2 Jahre gültig) Einwohnerinnen und
Erwachsene Fr. 54.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 42.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 24.00 4.6.4.2 148 10er-Karte (2 Jahre gültig) Auswärtige
Erwachsene Fr. 63.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 48.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 27.00 4.6.5 Dauerkarte Saison Einwohnerinnen und Einwohner
Erwachsene Fr. 110.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 82.00 Ausweis) 149
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 60.00 4.6.6 Dauerkarte Saison Auswärtige
Erwachsene Fr. 126.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 95.00 Ausweis) 150
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 69.00 4.6.7 Dauerkarte Saison Familien Stadt Bern (für Familien ab
Ein Elternteil Fr. 110.00
Partnerin oder Partner Fr. 94.00
1. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 53.00
2. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 26.50
3. Kind und weitere Kinder 6- bis 16-jährig gratis 4.6.8 Ersatz, Sperrung oder Verlängerung Dauerkarte Saison Fr. 30.00 151 4.6.9 152 Bearbeitungspauschale pro Fakturierung bei Fr. 30.00 Gruppeneintritten 4.6.10 153 Depot für Saisonkarte Fr. 10.00 4.6.11 154 Umkleidekabine
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 135.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 210.00
pro Tag Fr. 5.00 4.6.12 155 Garderobenschrank
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 63.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 100.00 4.6.13 156 Depot für Schlüssel, Liegestuhl, Sonnenschirm, pro Tag Fr. 20.00 4.6.14 157 Schlüsseldepot, pro Saison Fr. 70.00 4.6.15 158 Unkostenbeitrag Leerung Umkleidekabine Fr. 85.00 4.6.16 159 Unkostenbeitrag Leerung Garderobenschrank Fr. 35.00 4.7 Camping Eichholz Die Entgelte nach Ziff. 4.7.1, 4.7.3 und 4.7.4 verstehen sich exkl. kantonale und kommunale Beherbergungs- und Übernachtungsabgaben. 160 4.7.1 161 Erwachsene, pro Person/Nacht Fr. 10.10 4.7.2 162 Erwachsene, pro Person/Nacht mit Kulturlegi, inkl. Fr. 4.00 kantonale und kommunale Beherbergungs- und Übernachtungsabgaben 4.7.3 163 Studierende und Lernende bis Vollendung 25. Fr. 8.00 Lebensjahr (mit Ausweis), pro Person/Nacht 4.7.4 164 Kinder 6- bis 16-jährig, pro Person/Nacht Fr. 7.50 4.7.5 165 Kinder 6- bis 16-jährig, pro Person/Nacht mit Fr. 2.00 Kulturlegi, , inkl. kantonale und kommunale Beherbergungs- und Übernachtungsabgaben 4.7.6 166 Zelt gross, pro Nacht Fr. 12.50 4.7.7 167 Zelt klein, pro Nacht Fr. 10.00 4.7.8 168 Wohnwagen pro Nacht Fr. 13.00 4.7.9 169 Camper pro Nacht Fr. 15.00 4.7.10 170 Auto im Areal, pro Nacht Fr. 4.50 4.7.11 171 Autocar im Areal, pro Nacht Fr. 20.00 4.7.12 172 Stromanschluss, pro Nacht Fr. 3.50 4.7.13 173 Zimmer 2-Bett, pro Nacht Fr. 25.00 4.7.14 174 Zimmer 3-Bett, pro Nacht Fr. 27.00 4.7.15 175 Zimmer 4-Bett, pro Nacht Fr. 30.00 4.7.16 176 Wintercamping (Oktober – Mitte April), 1 Standplatz, Fr. 30.00 pro Nacht 4.8 Platzmiete Areal alle Anlagen (Freibäder Ka-We-De, Lorraine, Marzili, Weyermannshaus und Wyler, Camping Eichholz) 4.8.1 Aufstellen eines Verkaufs- oder Informationsstandes beim Haupteingang, mit beanspruchter Bodenfläche
nicht kommerzielle Veranstaltungen, pro Tag Fr. 0.00– 250.00
kommerzielle Veranstaltungen, pro Tag Fr. 250.00– 1000.00 4.8.2 Miete Areal oder Teile des Areals für Sportanlässe und Fr. andere Veranstaltungen
nicht kommerzielle Veranstaltungen, pro Tag Fr. 0.00– 2000.00
kommerzielle Veranstaltungen, pro Tag Fr. 500.00– 10000.00 4.8.3 Zusatzleistungen
Stromanschluss 230 V (max. 2 Anschlüsse), pro Tag Fr. 10.00
Mithilfe Personal bei Montage / Demontage Zeittarif I-II
besonderer Aufwand Personal für Aufräumarbeiten Zeittarif I-II
Abfall, weiterer besonderer Aufwand aufgrund effektive Benutzung der Anlagen Kosten 177 4.9 Kunsteisbahnen (PostFinance-Arena, Ka-We-De, Weyermannshaus) 178 4.9.1 Einzeleintritt 4.9.1.1 179 Einzeleintritt Einwohnerinnen und Einwohner Stadt
Erwachsene Fr. 8.00
Erwachsene mit Kulturlegi Fr. 3.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 6.40
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 3.80
Kinder 6- bis 16-jährig mit Kulturlegi Fr. 2.00
bei Eintritt von Familien (mindestens 1 Elternteil): gratis
Zuschauerinnen und Zuschauer gratis 4.9.1.2 180 Einzeleintritt Auswärtige
Erwachsene Fr. 9.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 7.20
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 4.30 4.9.2 Gruppeneintritt öffentliche Schulen Primar- oder Fr. 2.20 Sekundarstufe I der Stadt Bern, pro Person 4.9.3 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen, pro Person 181 4.9.3.1 182 Gruppeneintritt andere Schulen und weitere Gruppen der Stadt Bern von mindestens 10 Personen, pro
Erwachsene Fr. 7.20
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 5.30
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 2.80 4.9.3.2 183 Gruppeneintritt auswärtige Schulen und weitere auswärtige Gruppen von mindestens 10 Personen, pro
Erwachsene Fr. 8.10
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 6.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 3.00 4.9.4 10er-Karte (2 Jahre gültig) 4.9.4.1 184 10er-Karte (2 Jahre gültig) Einwohnerinnen und
Erwachsene Fr. 72.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 58.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 34.00 4.9.4.2 185 10er-Karte (2 Jahre gültig) Auswärtige
Erwachsene Fr. 81.00
AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. 65.00
Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 39.00 4.9.5 Dauerkarte Saison Einwohnerinnen und Einwohner
a. Erwachsene Fr.
200.00
b. AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr.
120.00
Ausweis) 186
c. Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 85.00 4.9.6 Dauerkarte Saison Auswärtige
a. Erwachsene Fr. | 220.00 |
b. AHV-/IV-Bezügerinnen und -Bezüger, Studierende Fr. | 130.00 |
Ausweis) 187
c. Kinder 6- bis 16-jährig Fr. 90.00 4.9.7 Dauerkarte Saison Familien Stadt Bern (für Familien ab
Ein Elternteil Fr. 200.00
Partnerin oder Partner Fr. 171.00
1. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 75.00
2. Kind 6- bis 16-jährig Fr. 37.50
3. Kind und weitere Kinder 6- bis 16-jährig gratis 4.9.8 188 4.9.9 Ersatz, Sperrung oder Verlängerung Dauerkarte Saison Fr. 30.00 189 4.9.10 Depot für Dauerkarte Saison Fr. 10.00 4.9.11 190 Garderobenschrank gross
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 95.00
Auswärtige, pro Saison Fr. 107.00 4.9.12 191 Garderobenschrank klein
Einwohnerinnen und Einwohner Stadt Bern, pro Fr. 65.00
Auswärtige, pro Saison 74.00 4.9.13 Schlüsseldepot, pro Tag Fr. 20.00 4.9.14 Schlüsseldepot, pro Saison Fr. 70.00 4.9.15 Unkostenbeitrag Leerung Garderobenschrank Fr. 35.00 4.10 Benutzung Eisfelder durch geschlossene Gruppen Die Entgelte nach Ziff. 4.10.1 und 4.10.2 sind zusätzlich zu den Eintritten geschuldet. Veranstaltungen werden die Ansätze nach Ziff. 4.10.1 bis 4.10.3 mit folgenden Faktoren multipliziert:
einmalige Benutzung Sportvereine der Stadt Bern für 0.25 Jugendsport und öffentliche Schulen Primar- oder
einmalige Benutzung andere Schulen 0.5
Sportvereine und Institutionen der Stadt Bern, 0.5 (Feuerwehr Sanitätspolizei u.ä.) 192
kommerzielle Veranstaltungen 1.5–2.5 Die regelmässige Benutzung für den Jugendsport der Sportvereine der Stadt Bern (Trainingsbetrieb) ist gratis. Für die regelmässige Benutzung durch Schulen wird ein angemessenes, massvolles Entgelt vereinbart. 4.10.1 Training grosses Eisfeld (Hockeyfeld) und Publikumsfeld 193
einmalige Benutzung, pro Stunde Fr. 200.00
194 regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche) Fr. 2000.00 4.10.2 Training Trainingsfeld oder halbes Hockeyfeld
einmalige Benutzung, pro Stunde Fr. 80.00
195 regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche), pro Saison Fr. 800.00 4.10.3 196 Spiel- und Turnbetrieb 4.10.3.1 Spielbetrieb, inkl. Eisreinigung und Eintritte Fr. 600.00 197 4.10.3.2 Turnierbetrieb, inkl. Eisreinigung und Eintritte, pro Fr. 220.00 198 Stunde 4.10.4 Bearbeitungspauschale pro Fakturierung bei Fr. 30.00 Vermietungen der Eisfelder sowie bei Gruppeneintritten 199 4.10.5 Eismeister 200 Zeittarif I-II 4.10.6 Absagen Bei Absagen oder Nichterscheinen bleibt das Entgelt für die Reservation gemäss Ziff. 4.10.4 geschuldet. Zusätzlich ist folgender Anteil des Entgelts gemäss Ziff. 4.10.1 bis 4.10.3 geschuldet:
Absage bis 30 Tage vor Benutzung 0%
Absage bis 10 Tage vor Benutzung 50 %
spätere Absage oder Nichterscheinen 100 %
begründete witterungsbedingte Absagen generell 0% Erzielt die Stadt aufgrund einer Absage anderweitige Einnahmen für die Benutzung der Anlagen, reduziert sich das geschuldete Entgelt in entsprechendem Umfang.
4.11 Vermietung Werbeflächen in Anlagen der Betriebe Eis gemäss und Wasser Liste BSS 4.12 Weitere Leistungen wie Ausleihe/Vermietung oder gemäss Verkauf von Badetüchern, Sonnenschirmen, Liste BSS Sportgeräten, Schwimmbrillen, Jetons für Solarium oder Warmwasserduschen und dergleichen
SPORTHALLEN UND SPORTANLAGEN 201 202 Veranstaltungen werden die Ansätze nach Ziff. 5.1 bis 5.2.13 203 mit folgenden Faktoren multipliziert:
neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0920/2005 vom 29. Juni 2005 202 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1834/2012 vom 12. Dezember 2012
einmalige Benutzung Sportvereine der Stadt Bern 0.25 für Jugendsport und öffentliche Schulen Primar- oder
einmalige Benutzung andere Schulen 0.5
Sportvereine und Institutionen der Stadt Bern 0.5 (Feuerwehr, Sanitätspolizei u.ä.)
kommerzielle Veranstaltungen 1.5–2.5 Die Ansätze nach Ziff. 5.2.3 werden für kommerzielle Veranstaltungen mit dem Faktor 3 multipliziert. Die regelmässige Benutzung für den Jugendsport der Sportvereine der Stadt Bern (Trainingsbetrieb) ist gratis. Für die regelmässige Benutzung durch Schulen wird ein angemessenes, massvolles Entgelt vereinbart. Bei den unter den Ziffern 5.2.1/5.2.2/5.2.3/5.2.5/5.2.7/5.2.10/ 5.2.11 und 5.2.12 204 aufgeführten Objekten sind neben der Jahresbelegung auch Sommer- oder Winterbelegungen möglich. Eine Jahresbelegung definiert sich ab einer Wiederholungszahl von 35 Nutzungen im Wochenrhythmus pro Schuljahr. Eine Sommerbelegung dauert 14, eine Winterbelegung 21 Wochen. Das Entgelt für eine Sommer- und Winterbelegung wird aus dem Preis für eine Jahresbelegung wie folgt berechnet: 205 Tarif Sommerbelegung = Tarif Jahresbelegung dividiert durch die Wiederholungszahl einer Jahresbelegung (35) multipliziert mit der Wiederholungszahl einer Sommerbelegung (14). Tarif Winterbelegung = Tarif Jahresbelegung dividiert durch die Wiederholungszahl einer Jahresbelegung (35) multipliziert mit der Wiederholungszahl einer Winterbelegung (21) 206 Je nach Verfügbarkeit ist die Benutzung vom 0-2 Garderoben im Tarif inbegriffen. 207 5.1 Normfeld für Grossfeldfussball und 9er-Fussball, Rugbyfeld, Frisbeefeld, offene Allmend, Hammerwurfanlage Allmend, Rasenplatz Leichtathletikstadion 5.1.1 208 Sommer (April bis Oktober)
einmalige Benutzung inkl. max. 2 Garderoben, Fr. 60.00 pro Stunde
209
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 300.00 210 Woche) inkl. max. 2 Garderoben, pro Saison 5.1.2 211 Winter Kunstrasen
einmalige Benutzung (November – März) inkl. Fr. 100.00 max. 2 Garderoben, pro Stunde
212
regelmässige Benutzung (November – März, eine Fr. 1400.00 Stunde pro Woche) inkl. max. 2 Garderoben
regelmässige Benutzung (Januar – März, eine Fr. 900.00 Stunde pro Woche) inkl. max. 2 Garderoben 5.2 Sporthallen und Schulanlagen 5.2.1 213 Kleinturnhalle, Gymnastikraum (bis 288m 2 ), Kletterwand, Kraftraum, Schwingkeller Sek. Bümpliz
einmalige Benutzung inkl. max. 2 Garderoben, Fr. 40.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 400.00 214 5.2.2 215 Einfachturnhalle (ab 288m 2 ), Mehrfachturnhallen pro Halle, Schwingkeller Altenberg
einmalige Benutzung inkl. max. 2 Garderoben, Fr. 60.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 500.00 216 5.2.3 217 Lehrschwimmbecken Der Ansatz nach Buchstabe b wird für kommerzielle Veranstaltungen mit dem Faktor 3 multipliziert. Für kommerzielle Veranstaltungen von in der Stadt Bern ansässigen Personen oder Organisationen wochentags von 08.00-18.00 Uhr wird ein Rabatt von 35 % gewährt. 218
einmalige Benutzung inkl. max. 2 Garderoben, Fr. 100.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 1000.00 5.2.4 219 Schulrasen und Sandbahnen 220 (April bis Oktober)
einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 50.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 240.00 221 5.2.5 222 Plätze und Beachvolleyballfelder 5.2.5.1 Hartplatz / Pausenplatz / Rollhockeyplatz
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Ausnahmen gemäss offiziellen Schliessungszeiten), 200.00 224 pro Saison Fr.
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2021-2574 vom 22. Dezember 2021 (Rückkommen auf GRB 5.2.5.2 Beachvolleyballfeld (April bis Oktober)
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 300.00 5.2.6 226 Rundbahn Leichtathletikanlagen (400m Tartanbahn), Bahn 1–4 oder 5–8 inkl. max. 2 Garderoben
einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 50.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche), Fr. 300.00 227 5.2.7 228 60m Laufbahn Indoor inkl. max. 2 Garderoben
einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 60.00
regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Woche, Fr. 300.00 230 pro Jahr 5.2.8 231 Weitsprung-, Stabhochsprung- und Hochsprunganlage, Kugelstossanlage in Leichtathletikanlagen, Indoor-Wurfanlage, pro Anlage (ohne Garderoben)
a. einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 12.00
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 100.00 232 Schliessungszeiten), pro Saison 5.2.9 233 Aussen- oder Innenbereich Sporthallen ohne Objektzuteilung
a. einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 20.00
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 200.00 234 Woche), pro Saison 5.2.9 bis Tribünen 235
a. Tribünen Sporthallen und Leichtathletikanlagen, Fr. 30.00
b. Tribünen Mehrfachturnhallen, pro Stunde Fr. 15.00 5.2.10 236 Theorieraum, Gruppenraum, Sitzungszimmer und Mehrzweckraum
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 400.00 237 5.2.11 238 Foyer (ohne Restaurant)
a. einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 28.00
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 300.00 239 5.2.12 240 Zusätzliche Garderobe
a. einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 12.50
b. regelmässige Benutzung (eine Stunde pro Fr. 300.00 5.2.13 241 Dienstleistungsräume (Massageraum, Sanitätszimmer, Gruppenraum, Dopingkontrollraum, kleine Garderoben)
a. einmalige Benutzung, pro Stunde (Maximaltarif 8 Fr. 7.00
b. 242 5.2.14 243 … 5.3 244 … 5.3.1- 5.3.13 245 … 5.4 246 Verschiedene Räumlichkeiten 5.4.1 247 … 5.4.2 248 Kasse/Loge
pro Stunde (Maximaltarif 8 Stunden pro Tag) Fr. 20.00
249 5.4.3 Restaurant / Küche ohne Kochen, pro Tag Fr. 330.00 5.4.4 Restaurant / Küche mit Kochen, pro Tag Fr. 550.00 5.4.5 250 Restaurant / nur Kühlraum oder nur Theke, pro Tag Fr. 40.00 5.4.6 251 Buvette
pro Stunde (Maximaltarif 8 Stunden pro Tag) Fr. 20.00
252 . 5.4.7 253 Bistro
pro Stunde (Maximaltarif 8 Stunden pro Tag) Fr. 50.00
254 Fr.
5.4.8 255 Rechnungsbüro oder Speakerbüro, pro Stunde Fr. 20.00 5.4.9 256 Beschallungsanlage oder Beleuchtung, pro Stunde Fr. 20.00 5.4.10 257 Entschädigung für die Beeinträchtigung der regelmässigen Benutzung durch Dritte aufgrund des Events, zusätzlich zu den Entgelten nach Ziff. 5.2.1 – 5.2.9
a. pro Dreifachhalle (Halle 1–3) und Halbtag Fr. 650.00
b. pro Dreifachhalle (Halle 1–3) und Tag Fr. 1300.00 5.5 Besondere Leistungen 5.5.1 Besonderer Personalaufwand Zeittarif I-III 5.5.2 Stromverbrauch, Abfall, weiterer besonderer Aufwand effektive aufgrund Benutzung der Anlagen Kosten 258 5.6 Bearbeitungspauschale pro Fakturierung bei Rasenfeldern, Sporthallen, Schulanlagen 259 30.00 Fr. 5.7 Absagen Rasenfelder, Sporthallen und Schulanlagen 260 Bei Absagen oder Nichterscheinen bleibt das Entgelt für die Reservation gemäss Ziff. 5.6 geschuldet. Zusätzlich ist folgender Anteil des Entgelts gemäss
Ziff. 5 .1 bis 5.4.10 geschuldet 261 :
Absage bis 30 Tage vor Benutzung 0%
Absage bis 10 Tage vor Benutzung 50 %
spätere Absage oder Nichterscheinen 100 %
begründete witterungsbedingte Absagen generell 0% Erzielt die Stadt aufgrund einer Absage anderweitige Einnahmen für die Benutzung der Anlagen, reduziert sich das geschuldete Entgelt in entsprechendem Umfang.
5.8 Vermietung Werbeflächen in Sporthallen und gemäss Sportanlagen Liste BSS 5.9 Weitere Leistungen wie Ausleihe/Vermietung oder ge Verkauf von Einrichtungsgegenständen, Sportgeräten mäss und dergleichen Liste BSS
SCHULRÄUME 262 Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden. Angebrochene Stunden gelten als ganze Stunden.
Die Ansätze nach Ziff. 6.1 bis 6.3 werden je nach Benutzergruppe und Veranstaltung mit folgenden Faktoren multipliziert:
Einmalige und kostenlose 0.25 Veranstaltungen von Stadtberner Gruppierungen und Vereinen mit Mitgliedern im Jugendalter (bis und mit 19-jährig)
Nicht kommerzielle Veranstaltungen 0.5 von Stadtberner Vereinen (deren Sitz gemäss den Statuten in der Stadt Bern ist) oder Stadtberner Institutionen
Nicht kommerzielle Veranstaltungen 1 von auswärtigen Vereinen, Institutionen und von Privaten. Privatschulen und Schulen der Sekundarstufe II
Kommerzielle Veranstaltungen von 2 Vereinen, Institutionen, Verbänden und von Privaten
Regelmässige Benutzung durch 0 Stadtberner Vereine für die Jugendförderung (Dauerbewilligungen).
Benutzung durch die Stadtverwaltung 0 oder Stadtberner Schulbehörden 6.1 Einmalmiete pro Stunde 263 Werktagstarif Wochenendtari f 6.1.1 Aula Kat. A Fr. 60.00 75.00 6.1.2 Aula Kat. B Fr. 40.00 50.00 6.1.3 Saal Fr. 30.00 37.50 6.1.4 Mehrzweckraum Fr. 20.00 25.00 262 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 845/2014 vom 4. Juni 2014 6.2 Dauermiete (Ziff. 6.2.1–6.2.5; eine Stunde pro Woche, Schulferien und Feiertage ausgeschlossen) pro Semester 264 6.2.1 Aula Kat. A Fr. 500.00 6.2.2 Aula Kat. B Fr. 400.00 6.2.3 Saal Fr. 300.00 6.2.4 Mehrzweckraum Fr. 250.00 6.2.5 Hauswirtschaft Fr. 400.00 6.2.6 Lager Fr. pro m 2 5.00 6.3 Schulmaterial und Einrichtungen Pro ½ Tag (bis 4 Stunden) Pro Tag (ab 4 Stunden) halber Tag ganzer Tag 6.3.1 Klavier/Flügel Fr. 25.00 50.00 6.3.2 Hellraumprojektor Fr. gratis gratis 6.3.3 Visualizer Fr. 25.00 50.00 6.3.4 Beamer inkl. Lautsprecher Fr. 30.00 60.00 6.3.5 Musik-/Ton-/Lautsprecheranlage (mit Fr. 50.00 100.00 Mikrofon) 6.3.6 Lichtanlage Fr. 50.00 100.00 6.4 Schulmaterial und Einrichtungen Pauschale pro Semester 6.4.1 Klavier/Flügel Fr. 100.00 6.4.2 Hellraumprojektor Fr. gratis 6.4.3 Visualizer Fr. 100.00 6.4.4 Beamer inkl. Lautsprecher Fr. 120.00 6.4.5 Musik-/Ton-/Lautsprecheranlage (mit Fr. 200.00 Mikrofon) 6.4.6 Lichtanlage Fr. 200.00 6.5 Zusätzlicher Aufwand 6.5.1 Hauswartsdienstleistung nach Zeittarif Zeitaufwand I – III 6.5.2 weiterer ausserordentlicher Aufwand effektive Kosten 265 6.6 Bearbeitungsgebühr 30.00
266 HEILPÄDAGOGISCHE SONDERSCHULE 267 7.1 Vermietung des Mehrzweckraumes (Turnhalle)
pro Abend Fr. 30.00
pro Tag Fr. 50.00
268 SOZIALAMT 8.1 Raumvermietung 8.1.1 Sitzungszimmer 001 und 29
pro Halbtag Fr. 60.00
pro Tag Fr. 120.00 8.1.2 Sitzungszimmer 333
pro Halbtag Fr. 70.00
pro Tag Fr. 140.00 8.1.3 IT-Schulungsraum
pro Halbtag Fr. 600.00
pro Tag Fr. 900.00
Aufwand für Installation Zeittarif III 8.2 Velostation Bern 8.2.1 Parkieren 269
erste 24h gratis
jede weitere Tageskarte, 24h gültig Fr. 1.00
Jahresabonnement Fr. 99.00
dbis. Jahresabonnement Fixplatz Firma Fr. 300.00
Schlüsseldepot Fr. 30.00 8.2.2 Miete Schliessfach
…270
pro Jahr Fr. 75.00 8.2.3 Velounterhalt
Reinigung, Reparatur, Service gemäss individueller Offerte
…271 8.2.4 Veloverkauf
kontrollierte Occasionen ab Fr. 100.00
KARAD-Velos (modifizierte Occasionen) ab Fr. 500.00
…272 266 verschoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1099/2011 vom 17. August 2011; bisher Ziff. 6 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1419 vom 5. November 2025 270 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1419 vom 5. November 2025 271 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025-1419 vom 5. November 2025 Anhang 4273 Entgelte der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik 1. …274 2. INFORMATIK STADT BERN275 2.1 Informatikdienstleistungen nach Aufwand Zeittarif II-V (Projektleitungen, Projektarbeiten, Beratung, Unterstützung etc.) 2.2 Raumvermietung Beerhaus, Bümplizstrasse 45 2.2.1 Schulungsraum mit 10 PC-Arbeitsplätzen
bis 4 Stunden Fr. 300.00
bis 8 Stunden Fr. 500.00 2.2.2 Auditorium Bern (+30 Plätze)
1 Stunde Fr. 50.00
bis 4 Stunden Fr. 200.00
bis 8 Stunden Fr. 300.00 3. IMMOBILIEN STADT BERN276 Beratungen, Dienstleistungen, Expertisen etc. SVIT-Tarif oder SIA/KBOB -Ansätze 4. DIENSTLEISTUNGEN DER FACHSTELLE BESCHAFFUNG277 Beratungen, Dienstleistungen etc. KBOB-Tarif 5.278 DIENSTLEISTUNGEN DES PERSONALAMTES Weiterbildungs- und Beratungsangebot www.aob.bern.ch 6.279 DIENSTLEISTUNGEN DES FINANZINSPEKTORATES Statutarische Revisionsstelle Zeittarif II, IV, V 7.280 FINANZVERWALTUNG Buchhaltungen gem. Aufwandspauschalen geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2023-841 vom 5. Juli 2023 Anhang 5281 Entgelte der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün 1. GEOINFORMATION STADT BERN 282 283 284 Werden Leistungen erbracht, die nachfolgend nicht aufgeführt sind, wird das Entgelt nach Aufwand gemäss Artikel 2 Absatz 2 bemessen. 1.1 Ingenieur- und Spezialvermessungsarbeiten inkl. Zeittarif I–V Beratungen 1.2 Beratungen im GIS-Bereich (inkl. Schulungen, Zeittarif I–V Projektbegleitung, etc.) 1.3 Erheben, integrieren und dokumentieren von Zeittarif I–V geographischen Objekten und weiterer im GIS- Bern geführter Daten 1.4 Arbeiten im Zusammenhang der Datenhaltung Zeittarif I–V und Datenpflege im GIS-Bern 1.5 Beratung in Bezug auf Daten- und Zeittarif I–V Planbearbeitung bzw. -lieferung, aufwändige Auskunftserteilungen über 15 Minuten 1.6 Erstellen von Sonderplänen und Auswertungen Zeittarif I–V von Geo-Daten und dergleichen 1.7 Ausfertigen von Übersichtsplänen (je nach Form, Umfang, Inhalt, Massstab etc.) Fr. 30.00–5000.00 1.8 Abgabe von Daten des GIS-Bern und weiterer Basisdaten (u.a. Adressen, Texte, Übersichtsplan, Höhenkurven. Pro Hektare Fr. 0.10–500.00 1.9 Flugaufnahmen
pro Einzelbild Fr. 10.00–50.00
pro Bildpaar Fr. 100.00–1000.00 1.10 Orthofoto, 3D-Stadtmodell Pro Hektare Fr. 0.10–500.00 1.11 Historische Pläne (Grundbuchpläne, Bollin-Plan, Müller-Atlas etc.) Pro Plan Fr. 30.00–500.00 1.12 Scanning und Georeferenzierung von Plänen Pro Plan Fr. 20.00–200.00 1.13 Aufträge, die an Dritte weitergegeben werden bis 150% der Gestehungskosten 1.14 Kilometerentschädigungen Fr. 1.00 – 2.00 1.15 Vermietung von Geräten und Instrumenten bis 3 o/oo des pro Tag Neuwerts 2. TIEFBAUAMT 2.1 Für spezielle Unterhaltsarbeiten Angebote unterbreiten und effektive Kosten 285 Arbeiten im Vertragsverhältnis ausführen (Bauleistungen im Akkord. 2.2 Spezielle Unterhaltsarbeiten in Regie ausführen Regietarif des Schweizerischen Baumeisterverbands 2.3 Dienstleistungen des Tiefbauamts SIA-Ordnung für Leistungen und Honorare 3. STADTGRÜN BERN 286 287 3.1288 Abdankungshallen 289 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1072/2006 vom 16. August 2006 283 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1843/2012 vom 12. Dezember 2012 284 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2019-452 vom 3. April 2019 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1843/2012 vom 12. Dezember 2012 287 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 747/2013 vom 5. Juni 2013 288 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2020-1672 vom 11. November 2020 3.1.1290 Benützung Abdankungshalle (inkl. Musikanlage) pro angebrochene Stunde
Einwohnende 60min / >60Min Fr. 130.00 / 260.00 Fr. 3.1.2291 Orgelspiel in Abdankungshalle Fr. 185.00 3.2292 Benützungsgebühr Aufbahrungsräume 3.2.1 Pauschale für max. 3 Tage
Einwohnende Fr. 216.00
Andere Fr. 240.00 3.2.2 Pro zusätzlichen Werktag
Einwohnende Fr. 72.00
Andere Fr. 80.00 3.3 Benützungsgebühr Kühlräume 3.3.1 Bringen und Holen am gleichen Tag, resp. in der gleichen Nacht Fr. 36.00 3.3.2293 Für längere Nutzung der Kühlräume, pro zusätzlichen angebrochenen Tag
Einwohnende Fr. 72.00
Andere Fr. 80.00 3.4 Verkauf 3.4.1 Blumen, Pflanzen, Kränze, Gestecke, Töpfe, Vasen, Marktübliche Preise Erde etc. 3.4.2294 Provisorisches Grabzeichen mit Namen Fr. 144.00 3.4.3 …295 3.4.4 296 Exhumationssarg Fr. 150.00 3.5 …297 3.6 Dienstleistungen bei der Abdankung 3.6.1298 Dekoration Aufbahrungsräume und Abdankungshalle Zeittarif I–II299 3.6.2 Kerzen im Aufbahrungsraum Fr. 72.00 3.6.3300 Kerzen in Abdankungshalle Fr. 42.00 3.6.4 Benutzung der Musikanlage im Freien Fr. 45.00301 3.7 Grabpflege 3.7.1 Grabbepflanzung Zeittarif I–II302 3.7.2303 Grab auskleiden für die Beisetzung Fr. 48.00 3.7.3304 Grab mit Blumen dekorieren für die Beisetzung Zeittarif I–II305 3.8306 Diverse Arbeiten und Dienstleistungen für die Zeittarif I–II 307 Beisetzung 3.8.1 Bauherrenleistungen, Planung, Projektierung, Bau Tarif KBOB 3.8.2 Unterhalt, Pflege, Gärtnerei, Produktion Tarif Jardin Suisse 3.8.3 Weitere nicht hoheitliche Arbeiten und Dienstleistungen Zeittarif I–IV 3.9 ...308 3.10 Sämtliche Pflanzen-, Blumen- und Materialverkäufe marktübliche Preise 3.11309 Pachtzins für Familiengärten pro Jahr:
neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2020-1672 vom 11. November 2020 291 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2020-1672 vom 11. November 2020 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2026-1102 vom 1. Juli 2026 296 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2026-1102 vom 1. Juli 2026 297 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2026-1102 vom 1. Juli 2026 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2017-821 vom 7. Juni 2017 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2017-821 vom 7. Juni 2017 309 geändertgemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2022-290 vom 23. März 2022 3.11.1 Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern: Areale Typ 1 (ohne Häuschen) Fr. 1.90/m2 Areale Typ 2 (mit Häuschen tieferer Standard) Fr. 2.10/m2 Areale Typ 3 (mit Häuschen höherer Standard) Fr. 2.40/m2 3.11.2 Für Pächterinnen und Pächter, die nicht in der Stadt Bern wohnen (vorbehalten bleibt Ziffer 3.11.3): Areale Typ 1 (ohne Häuschen) Fr. 2.30/m2 Areale Typ 2 (mit Häuschen tieferer Standard) Fr. 2.50/m2 Areale Typ 3 (mit Häuschen höherer Standard) Fr. 2.80/m2 3.11.3 Areale Löchligut und Thormannmätteli: Für neue Pächterinnen und Pächter ab 1. Januar 2012, die nicht in der Stadt Bern wohnen, werden nur Areale Typ 3 Fr. 3.40/m2 verpachtet. 4. 310 ENTSORGUNG + RECYCLING Abfallentsorgung ausserhalb des Entsorgungsmonopols für Siedlungsabfälle 4.1 Kehrichtwagen 4.1.1 Abfuhr Kehricht, pro t Fr. 345.00 inkl. Verwertungskosten EZF311 4.1.2 Abfuhr Papier, pro Leerung Fr. 12.00 Erlöse werden nicht rückvergütet 4.1.3 Abfuhr Grüngut, pro Jahr
140 L Container Fr. 100.00
240 L Container Fr. 170.00
360 L Container Fr. 260.00
600/660 L Container Fr. 430.00
770/800 L Container Fr. 580.00 4.1.4 Spezialabfuhr, pro Stunde, inkl. Fahrer Fr. 140.00 4.2 Lastwagen mit Kran und Hakenaufnahme, exkl. Verwertungskosten EZF (werden separat verrechnet), Erlöse für Wertstoffe werden nicht rückvergütet 4.2.1 Presscontainer, pro Leerung Fr. 140.00 4.2.2 Kinshofer-Container, pro Leerung Fr. 24.00 4.3 Lieferwagen, pro Stunde, inkl. Fahrer Fr. 80.00 exkl. Verwertungskosten EZF (werden separat verrechnet), Erlöse für Wertstoffe werden nicht rückvergütet 4.4 Servicepauschale pro Jahr 4.4.1 Betriebe ausserhalb des Entsorgungsmonopols, die von Fr. 20.00 der Containerpflicht befreit sind und ihre Abfälle in Gebührensäcken entsorgen 4.4.2 Betriebe ausserhalb des Entsorgungsmonopols, die ihre Fr. 100.00 Abfälle gemeinsam mit gebührenpflichtigen Kunden entsorgen 310 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2018-1539 vom 14. November 2018 311 Energiezentrale Forsthaus Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 19. Juni 2002 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 1. Januar 2003 23. März 2005 Anhänge 2–7 1. Mai 2005 7. Juni 2017 Anhang 5 Ziff. 3.4, 1. Juli 2017 3.5, 3.8, 3.9 30. November 2016 Anhang 5 Ziff. 3.11 1. Januar 2018 14. November 2018 Gemeinderatsbe- Anhang 5 Ziff. 4 1. März 2019 schluss Nr. 2018- 1539 3. April 2019 Gemeinderatsbe- Anhang 5 Ziff. 1 1. Mai 2019 schluss Nr. 2019-452 28. August 2019 Gemeinderatsbe- 1 Abs. 3, 2, 3, 7 1. Oktober 2019 schluss Nr. 2019- Abs. 3, Anhänge 1-5 1172 21. August 2019 Gemeinderatsbe- Anhang 2 Ziff. 3 und 1. Januar 2020 schluss Nr. 2019- 4 1117 11. November 2020 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. Januar 2021 schluss Nr. 2020- 1672 3. März 2021 Gemeinderatsbe- Anhang 3 1. Mai 2021 schluss Nr. 2021-210 3. März 2021 Gemeinderatsbe- Anhang 3 1. Januar 2022 schluss Nr. 2021-210 15. Dezember 2021 Gemeinderatsbe- Art. 2 1. Februar 2022 schluss Nr. 2021- 1523 6. Juli 2022 Gemeinderatsbe- Anhang 2 1. September 2022 schluss Nr. 2022-733 23. März 2022 Gemeinderatsbe- 1. Januar 2023 schluss Nr. 2022-290 5. Juli 2023 Gemeinderatsbe- 1. August 2023 schluss Nr. 2023-841 25. Januar 2023 Gemeinderatsbe- 1. September 2023 schluss Nr. 2023-76 27. März 2024 Gemeinderatsbe- Anhang 3 1. Mai 2024 schluss Nr. 2024-363 5. November 2025 Gemeinderatsbe- Anhang 3 1. Januar 2026 schluss Nr. 2025- 1419 1. Juli 2026 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. September 2026 schluss Nr. 2026- 1102 36