632.1

Reglement über die Spezialfinanzierung «Informatik» (Informatikspezialfinanzierungsreglement; ISR)

Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel 86 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 1, beschliesst:

Art. 1 Zweck

Die Spezialfinanzierung «Informatik» dient der Sicherstellung der regelmässigen Erneuerung und des Unterhalts der Informatik-Büroarbeitsplatzumgebung der Stadtverwaltung.

Die Informatik-Büroarbeitsplatzumgebung besteht aus Hardware, Software und Services (Serverleistungen Mail, File, Print, Web), einschliesslich der durch Erneuerungen bedingten Dienstleistungen.

Der Anhang zu diesem Reglement bezeichnet abschliessend die Leistungen, die durch die vorliegende Spezialfinanzierung abgedeckt werden.

Art. 2 Einlagen und Entnahmen

Die Spezialfinanzierung wird geäufnet durch Einlagen, die in den Produktegruppenbudgets veranschlagt werden.

Die Einlagen sollen regelmässig und möglichst gleichmässig vorgenommen werden.

Die Entnahmen werden im Produkt «Migration Bürokommunikation» veranschlagt.

Art. 3 Verzinsung

Die Spezialfinanzierung wird nicht verzinst.

Art. 4 Inkrafttreten

Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements.

Bern, 11. September 2003 NAMENS DES STADTRATS Der Präsident: Beat Schori Das Ratssekretariat: Annina Jegher Inkraftsetzung In Kraft getreten am 1. Januar 2004.

GV; BSG 170.111

632.1 Anhang Leistungskatalog gemäss Artikel 1 Absatz 3 des Reglements A. Eingeschlossene Leistungen 1. Arbeitsplatzsysteme

  • PC, Notebooks, Thin-Clients

  • Zubehör und Ausbauten von Systemen (z.B. Zusatzkarten, Memory- Ausbauten falls eine neue Softwareplattform diese verlangt)

  • Basis-Software für alle Benutzenden (z.B. Betriebssystem, Virenprävention, Softwareverteilung/Inventar/Remote Control, Office, Zusatzsoftware PDF-Formatverarbeitung, Packer-/Entpacker, Client- Access-Lizenzen) 2. Drucksysteme

  • Drucker

  • Ausbauten von Druckern (z.B. Ausbau Memory, Zusatzschächte)

  • Zubehör (Druckerboxen, Kabel) 3. Hintergrundsysteme Hardware und Software der Hintergrundsysteme, welche alle Benutzenden bedienen (z.B. Terminal-, Daten-, Print-, Mail-, Intranet-, Internet-, System- Management- und Domainservices) 4. Dienstleistungen alle Projektleistungen wie z.B. Engineering, Submissionen, Pilotinstallationen, Inbetriebnahmen (Rollouts), Schulungen und Nachbearbeitung für neue Systemplattform B. Ausgeschlossene Leistungen

  • Individuelle Bedürfnisse der Direktionen im Bereich Hardware (z.B. Spezialgeräte, Spezialausbauten)

  • Individuelle Bedürfnisse der Direktionen im Bereich Software (z.B. direktions- oder abteilungsspezifische Anwendungen)

  • Dienstleistungen in der Betriebsphase

632.1 Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 11. September 2003 Ersterlass 1. Januar 2004 3