721.42
Gemeinderatsbeschluss betreffend Ausnahmen vom Nutzungszonenplan (Verfahren) (Gemeinderatsbeschluss Nr. 84/1976)
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14. Januar 1976 (Stand: 1. Januar 2005)
Gemeinderatsbeschluss betreffend Ausnahmen vom Nutzungszonenplan (Verfahren) (GRB Nr. 84/1976) Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst für die Vorbehandlung von Ausnahmen vom Nutzungszonenplan die folgende Regelung:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau1 vom 6. Januar 1976 betreffend Ausnahmen vom Nutzungszonenplan. 2. Er beschliesst für die Vorbehandlung von Ausnahmen vom Nutzungszonenplan die folgende Regelung: a. Für Ausnahmen formalen Charakters, die in der Teilbauordnung vorgesehen sind, stellt die Präsidialdirektion (Bauinspektorat) dem Gemeinderat direkt Antrag. Das Bauinspektorat holt Stellungnahmen der sachlich zuständigen Fachstellen ein. Es sorgt für die verwaltungsinterne Koordination 2. Über allfällige Differenzen entscheidet der Gemeinderat bei der Behandlung des betreffenden Geschäfts3, b. Für Ausnahmen substantiellen Charakters, die in der Teilbauordnung vorgesehen sind, bestellt er eine ständige Kommission gemäss Anhang I der Verordnung vom 29. November 20004 über die Kommissionen des Gemeinderats. Die Präsidialdirektion (Bauinspektorat)5 stellt aufgrund der Empfehlungen der Kommission Antrag an den Gemeinderat 6, c. In der Teilbauordnung nicht vorgesehene Ausnahmen sind der stadträtlichen Kommission für Planung, Bau und Verkehr vorzulegen. Die Präsidialdirektion (Bauinspektorat) stellt Anträge aufgrund der Empfehlungen dieser Kommission7. 3. Die Präsidialdirektion (Bauinspektorat)8 bereitet die Wahl der Kommission gemäss
Ziffer 2 Buchstabe b zuhanden des Gemeinderats vor9.
Bern, 14. Januar 1976 NAMENS DES GEMEINDERATS Die Stadtschreiberin: Elsbeth M. Schaad
neu: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Änderung vom 18. Juni 1980; Gemeinderatsbeschluss Nr. 1188/1980
SSSB 152.211 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2185/2000 vom 29. November 2000 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2185/2000 vom 29. November 2000
721.42 Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 29. November 2000 Ziff. 2 und 3 1. Januar 2001 1. Dezember 2004 Ziff. 2 und 3 1. Januar 2005 2