733.2
Gemeinderatsbeschluss betreffend Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume auf privatem Boden in der Stadt Bern gemäss Artikel 85 der städtischen Bauordnung (GRB Nr. 2587/1988)
733.2
19. Oktober 1988 (Stand: 19. Oktober 1988)
Gemeinderatsbeschluss betreffend Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume auf privatem Boden in der Stadt Bern gemäss Artikel 85 der städtischen Bauordnung1 (GRB Nr. 2587/1988) Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst: 1. ... 2. Er genehmigt das Inventar, bestehend aus : – Übersichtsplan 1 : 10 000 – Inventarteil mit den Stammblättern für die einzelnen Schutzobjekte 3. Stadtgrün2, das Stadtplanungsamt und das Bauinspektorat werden angewiesen, jedermann Einsicht in das Inventar zu gewähren. 4. Je ein Exemplar des Inventars wird von der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün3 den in Artikel 13 Absatz 4 BauV4 genannten kantonalen Direktionen und Amtsstellen zur Verfügung gestellt.
Bern, 19. Oktober 1988 NAMENS DES GEMEINDERATS
Die Stadtschreiberin: Elsbeth M. Schaad
1 BO; SSSB 721.1 2 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1666/2012 vom 14. November 2012 3 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1892/2004 vom 1. Dezember 2004 4 BSG 721.1 1