744.302
Tarif über die Fernwärmelieferung
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) , gestützt auf
Artikel 34 Absatz 1 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 1,
beschliesst:
Art. 1 Anwendung
Der vorliegende Tarif regelt das Entgelt für die Fernwärmelieferung durch ewb, sofern das Kundenverhältnis nicht mittels Vertrag geregelt ist.
Art. 2 Kundenkategorien
Das Entgelt für die Fernwärmelieferung wird den Wärmekundinnen und -kunden pro Verbrauchsstelle verrechnet.
Jede Verbrauchsstelle wird anhand ihres Anschlusses und ihres Bezugsverhaltens einer der folgenden Kundenkategorien zugeordnet:
Hochtemperatur S: Verbrauchsstellen mit Anschluss am Hochtemperaturnetz und einem jährlichen Fernwärmebezug von bis zu 600 000 kWh;
Hochtemperatur M: Verbrauchsstellen mit Anschluss am Hochtemperaturnetz und einem jährlichen Fernwärmebezug von über 600 000 kWh;
Niedertemperatur S: Verbrauchsstellen mit Anschluss am Niedertemperaturnetz und einem jährlichen Fernwärmebezug von bis zu 600 00 kWh;
Niedertemperatur M: Verbrauchsstellen mit Anschluss am Niedertemperaturnetz und einem jährlichen Fernwärmebezug von über 600 000 kWh.
Die Zuordnung der Verbrauchsstellen zu den Kundenkategorien wird jährlich überprüft. Eine allfällige Anpassung der Zuordnung erfolgt ab der nächsten Abrechnungsperiode, wenn der massgebende jährliche Wärmebezug in den zwei letzten Abrechnungsperioden zweimal in Folge über- oder unterschritten wurde. Eine Rückerstattung oder Nachver rechnung für frühere Abrechnungsperioden ist ausgeschlossen.
Art. 3 Fernwärmeprodukte
Die Wärmekundinnen und -kunden können zwischen zwei Fernwärmeprodukten wählen:
Mit dem Fernwärmeprodukt ewb.Natur.FERNWÄRME liefert ewb Fernwärme, die aus der Kehrichtverwertung, aus der Verbrennung von Holz und aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern stammt;
Mit dem Fernwärmeprodukt ewb.Öko.FERNWÄRME liefert ewb zu 100 % CO 2 -neutrale Fernwärme, die aus der Kehrichtverwertung und aus der Verbrennung von Holz stammt .
ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
Die Fernwärmeprodukte ewb.Natur.FERNWÄRME und ewb.Öko.FERNWÄRME können für den gesamten Fernwärmebezug (Vollversorgung) verwendet werden.
Das Fernwärmeprodukt ewb.Öko.FERNWÄRME kann in Teilmengen als Ergänzung zum Produkt ewb.Natur.FERNWÄRME bezogen werden. Die Mindestbestellmenge beträgt 1000 kWh.
Die Wärmekundin oder der Wärmekunde kann das Fernwärmeprodukt jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jeweils auf den 1. eines Monats ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden.
Die Wärmekundin oder der Wärmekunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung des Fernwärmeprodukts ewb.Öko.FERNWÄRME. ewb kann die Bestellung von ewb.Öko.FERNWÄRME ablehnen oder die Lieferung einschränken.
Verzichten die Wärmekundinnen und -kunden auf eine Wahl, liefert und verrechnet ewb standardmässig das Fernwärmeprodukt ewb.Natur.FERNWÄRME.
Beim Bezug des Fernwärmeprodukts ewb.Öko.FERNWÄRME als Teilmenge wird zuerst diese Teilmenge von ewb.Öko.FERNWÄRME vor der Bezugsmenge von ewb.Natur.FERNWÄRME abgerechnet.
Art. 4 Tarifelemente
Das Entgelt für die Fernwärmelieferung setzt sich aus den folgenden Tarifelementen zusammen:
Monatlicher Leistungstarif in Franken pro Kilowatt (Fr./kW) basierend auf der Anschlussleistung;
Bezugsabhängiger Arbeitstarif in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) für die bezogene Fernwärme;
CO 2 -Kosten in Rp./kWh für die bezogene ewb.Natur.FERNWÄRME ;
Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen in Rp./kWh.
Art. 5 Leistungstarif
Der Leistungstarif beträgt:
für die Kundenkategorie Hochtemperatur S 6.65
für die Kundenkategorie Hochtemperatur M 6.15
für die Kundenkategorie Niedertemperatur S 8.15
für die Kundenkategorie Niedertemperatur M 7.65 2 Unabhängig von der Anschlussleistung wird mindestens eine Leistung von 15 kW verrechnet.
Der Leistungstarif ist auch in jenen Monaten geschuldet, in denen keine Fernwärme bezogen wird.
Art. 6 Arbeitstarif
Der Arbeitstarif beträgt:
für die Lieferung von ewb.Natur.FERNWÄRME 9.04 Rp./kWh
für die Lieferung von ewb.Öko.FERNWÄRME 12.94 Rp./kWh
Art. 7 CO 2 -Kosten
Die CO 2 -Kosten betragen :
für die Lieferung von ewb.Natur.FERNWÄRME 1.21 Rp./kWh
Die Lieferung von ewb.Öko.FERNWÄRME ist von den CO 2 -Kosten befreit.
Art. 8 Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen
Die Abgaben und Leistungen inklusive der Gebühr für die Sondernutzungskonzession an die Stadt Bern betragen: für alle Fernwärmelieferungen 0.40 Rp./kWh
Art. 9 Ergänzende Bestimmungen
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Fernwärmeverordnung von ewb vom 30. Juni 2016 2 über die Fernwärmeversorgung durch Energie Wasser Bern.
Art. 10 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.
Art. 11 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Bern , 5. September 2023 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident : Michel Kunz Die Vizepräsidentin : Barbara Rigassi Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 2023-1067 vom 20. September 2023. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif über die Fernwärmelieferung vom 16. Dezember 2022.
FV; www.ewb.ch/rechtliches Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 5. September 2023 Beschluss des Totalrevision 1. Januar 2024 Verwaltungsrats von ewb 4