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Gemeinderatsbeschluss betreffend Benützungsvorschriften für den Altenbergsteg in Bern (GRB Nr. 409/1980)

Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst: 1. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht der Baudirektion in Verbindung mit dem Denkmalpfleger und dem Rechtsdienst der Planungsdirektion 1 vom 20. Februar 1980 betreffend die Unterschutzstellung des Altenbergsteges und den Beschluss einer Benützungsordnung. 2. Er beschliesst, dem Regierungsrat des Kantons Bern die Unterschutzstellung des Altenbergsteges im Sinne des beiliegenden Briefentwurfes zu beantragen sowie folgende Benützungsordnung: a. Es dürfen sich gleichzeitig höchstens 200 Personen auf diesem Steg aufhalten (Tragfähigkeit auf 20 t beschränkt), b. Das Befahren mit Zweiradfahrzeugen, das Balancieren auf dem Geländer, die Verursachung von Schaukelbewegungen, sowie das Springen vom Steg sind untersagt, c. Bei Unfällen infolge bestimmungswidriger Benützung dieses Steges wird jede Haftung abgelehnt.

3. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, den Beschluss der Benützungsordnung gemäss

Artikel 29 des Reglements über die Organisation der Stadtverwaltung vom 25. März 1971 (ABzGO)2 nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Bern im Anzeiger für die Stadt Bern zu publizieren 3.

Bern, 27. Februar 1980 NAMENS DES GEMEINDERATS

Die Baudirektorin: Ruth Geiser-Im Obersteg

Die Stadtschreiberin: Elsbeth M. Schaad

1 neu: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün 2 abgelöst durch ABzGO vom 29. November 1984; abgelöst durch die Verordnung vom 13. Juni 2000 über die Organisation der Stadtverwaltung (OV); SSSB 152.01 3 vom Regierungsrat genehmigt am 12. März 1980. 1