820.2

Reglement über die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Strassenraums (Klimaanpassungsreglement; KAR)

Der Stadtrat von Bern, gestützt auf – Artikel 8 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 19981; – das Reglement vom 17. März 20222 über Klimaschutz, beschliesst:

Art. 1 Zweck

Dieses Reglement legt zum Schutz der Bevölkerung vor nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung Massnahmen für eine klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Strassenraums fest.

Art. 2 Massnahmen

Die Stadt ergreift bei der Gestaltung des öffentlichen Strassenraums insbesondere die folgenden Massnahmen:

  1. Sie entsiegelt öffentliche Strassen;

  2. Sie schafft neue Grünflächen und erhöht die Anzahl der Bäume;

  3. Sie realisiert neue Wasserflächen;

  4. Sie setzt Materialien mit möglichst guter Rückstrahlfähigkeit (Albedo) ein;

  5. Sie realisiert neue Beschattungselemente;

  6. Sie wandelt öffentliche Strassen in zusätzliche Begegnungszonen, Flächen für den Fuss- und Veloverkehr sowie öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität um.

Die Massnahmen a–e sind prioritär im Umfeld urbaner Hitzeinseln umzusetzen. Sie dürfen nicht zu Lasten des Fuss- und Veloverkehrs oder des öffentlichen Verkehrs gehen.

Es ist jeweils die Massnahmenkombination mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis gemäss aktuellem Wissensstand zu wählen.

Art. 3 Entsiegelung öffentlicher Strassen

Die Stadt prüft im Rahmen von Strassenbauprojekten die Entsiegelung öffentlicher Strassen zur Schaffung klimawirksamer Flächen.

Bis 2035 sind im bestehenden Strassennetz im Eigentum der Stadt im Durchschnitt mindestens 10 000 m2 klimawirksame Flächen pro Jahr und innerhalb von 10 Jahren mindestens 140 000 m2 klimawirksame Flächen zu realisieren.

GO; SSSB 101.1

Klimareglement (KR); SSSB 820.1

Die klimawirksame Fläche entspricht der Nettoveränderung von versiegelter und entsiegelter Fläche multipliziert mit dem für das jeweilige Strassenbauprojekt massgebenden Klimawirksamkeitsfaktor gemäss Anhang 1.

Art. 4 Flächen für den Fuss- und Veloverkehr

Bis 2035 sind im bestehenden Strassennetz im Eigentum der Stadt im Durchschnitt mindestens drei Kilometer pro Jahr in Begegnungszonen umzuwandeln und es sind im Durchschnitt mindestens fünf Kilometer des bestehenden Veloroutennetzes pro Jahr nach den geltenden städtischen Standards aufzuwerten.

Art. 5 Berichterstattung

Die Stadt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen gemäss den Artikeln 3 und 4.

Art. 6 Vorgehen bei Verfehlung der Zwischenziele

Werden die Jahresziele der Artikel 3 und 4 verfehlt, ergreift die Stadt zusätzliche Massnahmen.

Art. 7 Inkrafttreten

Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens 3.

Bern, 13. Juni 2024 NAMENS DES STADTRATS Die Stadtratspräsidentin: Valentina Achermann Die Ratssekretärin: Nadja Bischoff

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am 1. Januar 2025 (GRB Nr. 2024-1076 vom 18. September 2024) Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 13. Juni 2024 Stadtratsbeschluss Ersterlass 1. Januar 2025 Nr. 2024-272 Anhang Bestimmung des Klimawirksamkeitsfaktors eines Strassenbauprojekts (Art. 3 Abs. 3)

  1. Bei positiver Nettoveränderung der entsiegelten Fläche: Berechnungsformel: Klimawirksamkeitsfaktor = 1 plus die Summe der Codierungen der jeweils zutreffenden Ausprägung gemäss nachstehender Indikatortabelle.

  2. Bei negativer Nettoveränderung der entsiegelten Fläche: Berechnungsformel: Klimawirksamkeitsfaktor = 1 minus die Summe der Codierungen der jeweils zutreffenden Ausprägung gemäss nachstehender Indikatortabelle.

Indikator Ausprägung Codierung Baumkronenfläch Erhöhung der Baumkronenfläche + 0.5 e Erhalt der Baumkronenfläche 0 Abnahme der Baumkronenfläche - 0.5 Standort Projektperimeter wird mehrheitlich als + 0.1 (Hitzehotspot) Hitzehotspot kategorisiert Projektperimeter wird teilweise als 0 Hitzehotspot kategorisiert Projektperimeter wird nicht als Hitzehotspot - 0.1 kategorisiert Regenwasser- weniger Regenwasser wird in Kanalisation + 0.1 management geführt Regenwassermanagement bleibt unverändert 0 mehr Regenwasser wird in Kanalisation - 0.1 geführt Biodiversität mehr als 20 % des Projektperimeters sind + 0.1 naturnahe Flächen

% des Projektperimeters sind naturnahe 0 Flächen weniger als 20 % des Projektperimeters sind - 0.1 naturnahe Flächen 4