Funtauna: thun.ch

153.310

Einreihungsplan
(ERP)

(Gemeinderatsbeschluss Nr. 716 vom 20. Dezember 2002)*

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Administrative Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
120 Sachbearbeitung
130 Höhere Sachbearbeitung
131 Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik
Handwerklich-technische Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
210 Betriebsangestellte
220 Handwerklich-technische Angestellte
221 Handwerklich-technische Angestellte; Variante Hauswartschaft
230 Höhere technische Angestellte
Soziale Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
300 Soziale Funktionen
Führungsfunktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
410 Administrative Führungsfunktionen
420 Handwerklich-technische Führungsfunktionen

* Mit Revisionen vom 25.8.2005 (GRB Nr. 536), 26.7.2007 (GRB Nr. 587), 20.8.2009 (GRB Nr. 506), 4.8.2011 (GRB Nr. 417), 23.12.2015 (GRB Nr. 660, in Kraft seit 1.2.2016), 20.12.2017 (GRB Nr. 717, in Kraft seit 1.1.2018), 2.7.2025 (GRB Nr. 521, in Kraft seit 1.8.2025) sowie 15.10.2025 (GRB Nr. 744, in Kraft seit 1.12.2025)

Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310

120.01 120.02 120.03 120.04 120.05 120.06 120.07 120.08 120.09

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Erledigen einfachster administrativer Aufgaben Erledigen einfacher administrativer Aufgaben Erledigen einfacher administrativer Erledigung einfacher administrativer Aufgaben nach konkreten Anweisungen nach konkreten Anweisungen Aufgaben nach konkreten Weitgehend selbständiges Bearbeiten

  • Ausfüllen von Formularen und Listen - Schreiben einfacher Korrespondenz nach Anweisungen mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines

  • Fotokopieren und Heftarbeiten Vorlage - Schreiben einfacher Sachbereiches

  • Sortier- und Ablagearbeiten - Ausfüllen von Formularen Korrespondenz nach Vorlage - Verantwortlich für den Empfang der

  • Erteilen einfacher Auskünfte - Fotokopier- und Heftarbeiten - Selbständiges Bearbeiten eines Kundschaft mehrerer

  • Einfache Sichtkontrolle - Erteilen einfacher Auskünfte begrenzten Aufgabenbereiches Organisationseinheiten

  • Versand/Botengänge - Einfache Datenerfassung - Bedienen einer Telefonzentrale; - Auskunftserteilung in den

  • Ablage / Archivierung Empfang Aufgabenbereichen

  • Aufsichtsfunktion - Auskunftserteilung im - Korrespondenz nach Stichworten und Diktat

  • Botengänge, Post abholen und verteilen Aufgabenbereich und/oder Kurz- und Routinekorrespondenz

  • Kontrollarbeiten selbständig

  • Datenerfassung und – - Führen von Dokumentationen und aktualisierung Registraturen, Fristenkontrollen usw.

  • Führen einer Kasse - Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen

  • Kontrollieren von Belegen - Mitarbeit bei der Ausbildung von Lernenden

oder

- Ausleihe/Beratung im Bereich Informations- und Dokumentationswesen sowie spezifischen Aufgaben

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. - Die Aufgaben sind genau umschrieben - Die Aufgaben sind genau umschrieben - Die Aufgaben sind grösstenteils - Die Aufgaben sind grösstenteils genau genau umschrieben umschrieben

Ausbildung / Praxiskenntnisse, Ausbildung / Praxiskenntnisse, Ausbildung / Praxiskenntnisse, Ausbildung / Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Keine Ausbildungsanforderungen Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung Fremdsprachenkenntnisse Fremdsprachenkenntnisse

1 Siehe mögliche alternative Ausbildungsprofile im Leitfaden zu Einreihungsplan

• Die beschriebene Ausbildung ist Grundlage der Bewertung. Sie stellt keine formelle Voraussetzung zur Übernahme der Funktion dar. Es ist unerheblich, wie der Kenntnisstand erreicht wurde. GRB Nr. 716 vom 20.12.2002

120.10 120.11 120.12 120.13 120.14

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Weitgehend selbständiges Bearbeiten von administrativen Selbständiges Bearbeiten von administrativen Aufgaben Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen administrativen Aufgaben mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines Sachbereichs Aufgaben Sachbereiches - Korrespondenz selbständig, nach Stichworten oder Diktat - Mitarbeit bei der Beschaffung und Aufarbeitung von

  • Einfache Korrespondenz selbständig, nach Stichworten - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte und oder Diktat - Verfassen von Berichten, Aktennotizen und Protokollen Jahresauswertung)

  • Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Umfassende Auskunftserteilung über diverse - Vorbereiten von Entscheiden

  • Verfassen von einfacheren Berichten, Aktennotizen und Aufgabenbereiche - Ausfertigen von Verträgen Protokollen - Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben

  • Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen etc. - Beurteilen von einfachen wirtschaftlichen und/oder etc. - Führen von Dokumentationen und Registraturen rechtlichen Sachverhalten

  • Umfassende Auskunftserteilung über diverse - Führen von einfachen Verhandlungen - Beratung und umfassende Auskunftserteilung im Aufgabenbereiche - Vorbereiten von Entscheiden Sachgebiet

  • Führen von Dokumentationen und Registraturen - Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - Führen von Verhandlungen

  • Führen von einfachen Verhandlungen - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle

  • Vorbereiten von Entscheiden - Mitarbeit in Projekten

  • Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben - oder - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden

  • Rechnungsführung für ein Teilgebiet - Selbständiges Arbeiten im Bereich Informations- und

  • Führen einer grösseren Kreditorenbuchhaltung, inkl. Dokumentationswesen oder Zahlungsverkehr - Qualifizierte Arbeiten im Bereich Informations- und

  • Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden oder Dokumentationswesen

  • Qualifizierte Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen

  • Durchführung von Revisionen auf einem Teilgebiet oder

  • Einfache Rechnungsführung für eine kleinere - Qualifizierte Arbeiten im Finanz- und Rechnungswesen Verwaltungseinheit - Anspruchsvolle Rechnungsführung für eine grosse Verwaltungseinheit

  • Bearbeiten einer schwierigen komplexen Teilbuchhaltung:

  • Erledigen aller buchhalterischen Aufgaben ohne Abschlussarbeiten

  • Aufarbeiten von Zahlenmaterial nach Bedürfnissen Finanzverwaltung

  • Fakturieren von Dienstleistungen oder Gebühren

  • Zahlungsüberwachung

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion.

  • Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich

  • Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben der Vorschriften selbständig erledigt werden müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 und Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und Mehrjährige Erfahrung allgemeine Weiterbildung/Kurse funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fremdsprachenkenntnisse Mehrjährige Erfahrung Fachausweis1 Fremdsprachenkenntnisse Mehrjährige Erfahrung

120.15 120.16

Aufgaben:

Selbständiges Bearbeiten von sehr anspruchsvollen/qualifizierten administrativen Aufgaben

  • Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte und Jahresauswertung)

  • Vorbereiten von Entscheiden

  • Ausfertigen von Verträgen

  • Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben

  • Führen von schwierigen Verhandlungen

  • Beurteilen und bearbeiten von wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Sachverhalten

  • Erarbeiten einfacherer Konzepte

  • Umfassende Auskunftserteilung

  • Umfassende Beratung

  • Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle

  • Leitung von Projekten möglich

oder

  • Beurteilen von wirtschaftlichen Sachverhalten

  • Erlassen von Verfügungen und Treffen von Entscheiden in einem komplexen begrenzten Aufgabenbereich

oder Führen einer Buchhaltung:

  • Selbständiges Bearbeiten eines Teilgebietes im Hauptbuch oder Lohnbereich

  • Fähigkeit einen Kontenplan zu erfassen und umzusetzen

  • Fachtechnische Beratung externer Stellen

  • Fähigkeit eingereichte fehlerhafte Daten zu erkennen und zu korrigieren

  • Selbständige Plausibilitätskontrollen

  • Berichterstattung und Information

  • Führen einer Nebenbuchhaltung inkl. Abschluss

Ausführende Funktion.

  • Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Mehrjährige Erfahrung

Kette 130: Höhere Sachbearbeitung SSG 153.310

130.15 130.16 130.17 130.18 130.19 130.20 130.21 130.22

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Selbständiges Bearbeiten von sehr Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen Projekten mit analytischen und/oder Aufgaben und Projekten mit analytischen anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit und sehr anspruchsvollen Aufgaben und konzeptionellen Problemstellungen und/oder konzeptionellen Problemstellungen analytischen und/oder konzeptionellen Projekten mit analytischen und/oder

  • Verfassen von Konzepten, Berichten, - Verfassen von Konzepten, Berichten, Problemstellungen, teilweise mit strategischer konzeptionellen Problemstellungen mit Beschlüssen und Verfügungen Beschlüssen, Verfügungen und Normen Relevanz strategischer Relevanz

  • Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen - Verfassen von Konzepten, Berichten, - Verfassen von Konzepten, Berichten, und Dokumentationen Unterlagen und Dokumentationen Beschlüssen, Verfügungen und Normen Beschlüssen, Verfügungen und Normen

  • Controlling- oder Revisionsberichte - Controlling- oder Revisionsberichte - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen - Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen verfassen verfassen Unterlagen und Dokumentationen Unterlagen und Dokumentationen

  • Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen - Controlling- oder Revisionsberichte - Controlling- oder Revisionsberichte (Massnahmenplan) (Massnahmenplan) verfassen verfassen

  • Bearbeiten von Vernehmlassungen - Bearbeiten von Vernehmlassungen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen - Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen

  • Führen von schwierigen Verhandlungen - Führen von schwierigen Verhandlungen (Massnahmenplan) (Massnahmenplan)

  • Leiten von Projekten - Leiten von Projekten - Führen von schwierigen Verhandlungen - Führen von sehr schwierigen Verhand-

  • Beratung und Auskunftserteilung - Beratung und Auskunftserteilung - Bearbeiten von Vernehmlassungen lungen

  • Planungs-, Koordinations- und - Fach- und organisationsübergreifende - Leiten von anspruchsvollen Projekten - Leiten von anspruchsvollen Projekten Umsetzungsaufgaben Planungs-, Koordinations- und - Beratung und Auskunftserteilung - Bearbeiten von Vernehmlassungen Umsetzungsaufgaben - Komplexe Fach- und - Beratung und Auskunftserteilung organisationsübergreifende Planungs-, - Sehr komplexe Fach- und organisations- Koordinations- und Umsetzungsaufgaben übergreifende Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben

Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. Ausführende Funktion oder Stabsfunktion. Ausführende Funktion oder Stabsfunktion.

  • Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich einzelner Mitarbeitenden möglich einzelner Mitarbeitenden möglich einzelner Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind nur allgemein - Die Aufgaben sind nur allgemein - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht umschrieben und müssen im Rahmen der umschrieben und müssen im Rahmen der umschrieben umschrieben Vorschriften selbständig erledigt werden Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus Fähigkeitszeugnis EFZ und Fähigkeitszeugnis EFZ und Mehrjährige Erfahrung Fachtitel1 funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe (z. B. Anwaltspatent) oder funktionsspezifische eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 höhere Fachschule oder Bachelor1 Weiterbildung Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung

131.12 131.13 131.14 131.15 131.16

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Selbständiges Entgegennehmen und Bearbeiten von Fragen und Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatzsystemen Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatz-, Störungsmeldungen an der Hotline sowie Informieren und Unterstützen und deren Software und Peripherie sowie Beraten, Betreuen, Instruieren und Server- und LAN-Systemen und deren Software sowie Beraten, der Anwendenden bei Betriebsstörungen und Systemunterbrüchen Unterstützen der Anwendenden Betreuen, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden

  • Entgegennehmen, Erfassen und Klassifizieren von - Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B. - Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B. Störungsmeldungen, Fragen und Änderungswünschen der System- PCs), Peripheriegeräten sowie deren Software und Schnittstellen PCs), Peripheriegeräten, Servern, Netzkomponenten und Benutzenden, Einleiten von Eskalationsverfahren - Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (im lokalen Kommunikationsmitteln sowie deren Software und Schnittstellen

  • Beheben einfacher Störungen (Fernanalyse), Beantworten von Clientbereich) - Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (Directoryeinfachen Fragen und Veranlassen allfälliger Umgehungslösungen - Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-, Struktur, Menüsystem, Benutzeroberfläche, Datensicherung und (First-Level-Support) Softwareproblemen -wiederherstellung)

  • Weiterleiten von Störungsmeldungen und Fragen an die zuständigen - Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten von - Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-, Software- Stellen; Nachführen von Störungsstatistiken Eskalationsverfahren sowie Netzwerk- und Kommunikationsproblemen

  • Informieren der System-Benutzenden über Störungen und - Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten - Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten betriebliche Meldungen - Beraten und unterstützen der Anwendenden bei Beschaffungsvorhaben von Eskalationsverfahren

  • Aufklären der Anwendenden über den sachgerechten Einsatz der und Einführung von Standard- Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen - Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten angebotenen technischen und applikatorischen Mittel - Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum - Beraten und unterstützen der Anwendenden bei

  • Freigeben von Zugriffsberechtigungen und Benutzerkennungen in persönlichen Gebrauch einzelner Anwendenden konfigurieren Beschaffungsvorhaben und bei der Konzeption und Einführung von Ausnahmesituationen - Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei Standard- Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen

  • Unterstützung der Anwendenden in den Kernapplikationen Anwendungssoftware - Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum

  • Konfiguration und Customizing der Kernapplikationen - Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden und persönlichen Gebrauch einzelner Benutzender konfigurieren

  • Durchführung von Schulungen Informatikstellen - Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei

  • Entgegennehmen von Fragen und Implementierung von Standard- und universeller Anwendungssoftware Änderungswünschen der System-Benutzenden - Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden und Informatikstellen

  • Evaluieren von Standardsoftware und individueller Anwendungssoftware

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion.

  • Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner

  • Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen möglich Mitarbeitenden möglich im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im der Vorschriften selbständig erledigt werden Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich Bachelor1 Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Fachausweis oder höhere Fachschule1 Mehrjährige Erfahrung (1st Level Support) sowie Kenntnisse der Mehrjährige Erfahrung (2nd Level Support) Kernanwendungen)

131.12 131.13 131.14 131.15 131.16

Besonderes: Besonderes: Besonderes:

  • Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten - Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten - Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten

  • Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung

131.17 131.18 131.19

Aufgaben: Aufgaben:

Bearbeiten von Aufgaben auf verschiedenen technischen Plattformen in den Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Aufgaben mit analytischen und/oder Bereichen Middleware, Betriebs-, Standard-, Universal- und Kommunikations- konzeptionellen Problemstellungen als Wirtschaftsinformatiker, unter Berücksichtisoftware gung von Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie operative und personelle Leitung

  • Leiten von IT-Projekten eines Fachbereichs oder mehrerer Fachbereiche.

  • Erfassen der Bedürfnisse und Erwartungen von Auftraggebenden; Erarbeiten von - Leiten von anspruchsvollen IT-Projekten Lösungsvorschlägen und Entscheidungsgrundlagen aufgrund der erfassten - Selbständiges Betreuen und Begleiten von Auftragsprojekten Anforderungen - Planen, Gestalten und Implementieren von IT-Services für den operativen Betrieb

  • Evaluieren von Hardware, Betriebs-, Standard-, Kommunikations- und Universal- - Planen, Bereitstellen, Betreuen und Ausbauen der Anwendungssoftware Anwendungssoftware - Beraten und Unterstützen in Fragen der Informationssicherheit, Bewerten von

  • Installieren, Generieren, Anpassen, Integrieren, Austesten und Freigeben neuer Risiken, Vorschlagen und Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen Hardware, Betriebs-, Universal- und Standardsoftware - Zuständig für die Erhebung von Bedürfnissen und Prozessgestaltungen

  • Untersuchen der Auswirkungen neuer ICT-Komponenten auf bestehende - Erhebung von fachlichen und betrieblichen Anforderungen mit der Systeme; Abgeben von Empfehlungen unter Berücksichtigung des Kundschaft/Auftraggebenden Gesamtsystems - Mithilfe bei der Evaluation von Anwendungssoftware

  • Unterstützen und Beraten der Systementwickelnden und -anwendenden bei - Durchführung von Schulungen systemtechnischen Fragen - Durchführung von Analysen und betriebswirtschaftlichen Bewertungen

  • Definieren und/oder Erstellen von Systemsicherungsmassnahmen und - Erstellung von Konzepten und Lösungsvarianten Checklisten für das Change- und Problemmanagement sowie Vorschriften zur - Durchführen von analytischen Tätigkeiten sowie aller mit der Software- Datensicherung Entwicklung in Zusammenhang stehenden Arbeiten

  • Abklären und Beheben fehlerhafter Systemzustände - Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben

  • Verbessern von Installations- und Übergabeprozessen - Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich

  • Realisieren von Konzepten für Tuning- und Performance-Aufgaben sowie zur Feststellung und Behebung/Überbrückung von Fehlerzuständen an Hardware-, Software- und Kommunikationskomponenten

  • Erstellen von Prozeduren, Eskalationsverfahren und Regeln des Arbeitsablaufes für Ausnahmesituationen (Recovery/Restart)

  • Durchführen von komplexen Rekonstruktions- und Wiederanlaufverfahren (Recovery/Restart)

  • Sicherstellen der Systemdokumentation und der -richtlinien

  • Durchführung von Schulungen

Ausführende Funktion. Vorwiegend leitende Funktion.

  • Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich - Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden

131.17 131.18 131.19

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Mehrjährige Erfahrung Führungsausbildung Mehrjährige Erfahrung

Besonderes: Besonderes:

  • Handyerreichbarkeit während Freizeit - Handyerreichbarkeit während Freizeit

  • Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung - Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung

Kette 210: Betriebsangestellte SSG 153.310

210.01 210.02 210.03 210.04 210.05 210.06 210.07 210.08 210.09

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Ausführen sehr einfacher manueller Ausführen von einfacheren manuellen Arbeiten Ausführen manueller Arbeiten mit erhöhtem Ausführen vielfältiger manueller Arbeiten mit Hilfsarbeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Schwierigkeitsgrad in den Bereichen Abfall- erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder selbständiges

  • Mithilfe bei einfachen Unterhalts- und Strassenbau, Strassenreinigung, Dienst- entsorgung, Strassenbau, Strassen-reinigung, Betreuen eines klar umschriebenen Reparaturarbeiten an Strassen, Plätzen und leistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof Arbeitsgebietes in den Bereichen Gehwegen - Mithilfe bei Reparaturarbeiten - Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten und Abfallentsorgung, Strassenbau,

  • Mitarbeit bei der Pflege von Anlagen - Bedienen einfacher Maschinen und Geräte Reparaturen Strassenreinigung, Dienstleistungen/Anlässe,

  • Mitarbeit bei der Abfallentsorgung - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen - Bedienen, Warten und Überwachen von Stadtgrün, Werkhof

  • Ausfüllen von Arbeitsrapporten und öffentlichen Flächen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen - Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten,

  • Ausfüllen von Arbeitsrapporten - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen Reparaturen und öffentlichen Flächen - Bedienen und Warten von Maschinen und

  • Reinigen von Kanälen und Schächten Fahrzeugen sowie von Apparaten und/oder

  • Einfache administrative Arbeiten (z.B. Betriebsanlagen Arbeitsrapporte, Materiallisten) - Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen und öffentlichen Flächen

  • Einfache administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materialbestellungen)

  • Gelegentliches Führen eines schweren Motorfahrzeuges (LKW)

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion mit erhöhter Ausführende Funktion mit erhöhter

  • Tätigkeiten nach konkreten Anweisungen - Die Aufgaben sind genau umschrieben Selbständigkeit und Verantwortung. Selbständigkeit und Verantwortung.

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben umschrieben

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Keine Ausbildungsanforderungen Keine Ausbildungsanforderungen Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung Fähigkeitszeugnis EFZ1

Besonderes: Besonderes: Besonderes: Besonderes:

  • Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen

  • Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) - (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse)

  • Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc.

  • Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit

Kette 220: Handwerklich-Technische Angestellte SSG 153.310

220.09 220.10 220.11 220.12 220.13 220.14

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten Selbständiges Ausführen qualifizierter Selbständiges Ausführen qualifizierter

  • Erledigen einfacher Revisions-, Reparatur-, - Erledigen von Revisions-, Reparatur-, Berufsarbeiten handwerklich-technischer Facharbeiten in Unterhaltsarbeiten Unterhaltsarbeiten - Erledigen von anspruchsvolleren Revisions-, mehreren kleinen Sachgebieten oder in einem

  • Überwachen, Schalten und Warten von - Überwachen, Schalten und Warten von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten relativ breiten Spezialgebiet einfacheren Betriebsanlagen oder Bedienen Betriebsanlagen oder Bedienen und Warten - Überwachen, Schalten und Warten von - Überwachen, Schalten und Warten von sehr und Warten von Maschinen und Fahrzeugen von Maschinen und Fahrzeugen komplexeren Betriebsanlagen, Geräten, komplexen Betriebsanlagen

  • Führen eines schweren Motorfahrzeuges - Führen eines schweren Motorfahrzeuges Apparaturen - Ausführen sehr anspruchsvoller Revisions- und (LKW) (LKW) - Führen eines schweren Motorfahrzeuges Reparaturarbeiten

  • Einfache administrative Arbeiten (z.B. - Einfache administrative Arbeiten (z.B. (LKW) - Anspruchsvollere administrative Arbeiten (z.B. Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, - Administrative Arbeiten (z.B. Korrespondenz, Korrespondenz, Zustandsberichte, Wartungs- Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) Arbeitsrapporte, Materialbestellungen, und Betriebsanleitungen, Material-

  • Mithilfe bei Vermessungsarbeiten - Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse) bestellungen, Messprotokolle, Statistiken)

  • Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen - Installation von Neuanlagen sowie Änderung

  • Ausführen von Facharbeiten im technischen und Erweiterung bestehender Anlagen Bereich - Führen von Verhandlungen

  • Überwachen von Arbeiten Dritter - Eventuell selbständige Bearbeitung neuer Arbeitsmethoden und Verfahren

  • Überwachen von Arbeiten Dritter

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion.

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden umschrieben möglich möglich möglich

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben im Rahmen der Vorschriften selbständig umschrieben und müssen im Rahmen der erledigt werden Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Führerausweis Kategorie C/E Führerausweis Kategorie C/E Weiterbildung/Kurse Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung Führerausweis Kategorie C/E Mehrjährige Erfahrung

Besonderes: Besonderes: Besonderes: Besonderes:

  • Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen - Hohe körperliche Anforderungen

  • Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen - Stark erschwerte Umweltbedingungen (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse) (mehrere Einflüsse)

  • Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit - Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit

  • Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc.

Kette 221: Handwerklich-Technische Angestellte; Variante Hauswartung SSG 153.310

221.10 221.11 221.12 221.13 221.14

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Selbständige Hauswartfunktion in einer oder Selbständige Hauswartfunktion mit personeller - Selbständige Hauswartfunktion mit personeller Selbständige Hauswartfunktion mit personeller mehrerer zugewiesenen Anlagen Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere Leitung und Verantwortung für einen

  • Unterhalt, Betrieb und Reinigung der zugewiesene Anlagen zugewiesene Anlagen Dienstleistungskreis Anlage/n - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personal- - Führungsunterstützung und Stellvertretung - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl.

  • Überwachen, Bedienen und Warten von einsatz) der Anlage/n Funktion Hauswartung 221.14 Personaleinsatz) der Anlagen Geräten und Installationen - Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten - Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personal- - Überwachen, Bedienen und Warten von sehr

  • Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility und Installationen einsatz) der Anlage/n komplexen Betriebsanlagen Management in der Ausführungsphase - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility - Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Management in der Ausführungsphase und Installationen Management in der Ausführungsphase Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, - Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale

  • Anleiten von Reinigungspersonal Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und Management in der Ausführungsphase Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.)

  • Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten (Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests, und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbei- Benutzer - Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und ten

  • Administrative Arbeiten - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten - Einstellen und Anleiten von Hauswart-

  • Mitarbeit in der Ausbildung von Lernenden Benutzer - Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal schafts- und Reinigungspersonal

  • Verantwortlich für die Einhaltung der - Administrative Arbeiten - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und - Dienstleistungen für die Benutzerinnen und Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden Benutzer Benutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheits- - Administrative Arbeiten - Anspruchsvolle administrative Arbeiten Behebung von Störungen vorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen - Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden - Verantwortung für die Ausbildung von Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von - Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheits- Lernenden Störungen vorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen - Verantwortlich für die Einhaltung der Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) Störungen der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von Störungen oder

Selbstständige Hauswartfunktion mit personeller Leitung und Verantwortung einer oder mehrerer zugewiesenen Anlagen mit sehr anspruchsvollen technischen Installationen, erhöhter Verantwortung (beispielsweise bezüglich Sicherheit) und erweiterten Anforderungen wie ausgeprägtem Multimedia- Fachwissen (z. B. KKThun)

Ausführende Funktion. Leitende und/oder ausführende Funktion. Leitende und/oder ausführende Funktion. Leitende und/oder ausführende Funktion.

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau - Personelle und/oder fachliche Unterstellung von - Personelle und/oder fachliche Unterstellung von - Personelle und fachliche Unterstellung von umschrieben Mitarbeitenden möglich Mitarbeitenden möglich Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt umschrieben und müssen im Rahmen der werden werden Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeits- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf zeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiter- Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine bildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 sowie Weiterbildung/Kurse Weiterbildung/Kurse allgemeine Weiterbildung/Kurse und langjährige Mehrjährige Erfahrung Erfahrung

Besonderes: Besonderes: Besonderes: Besonderes:

  • lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregel- - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregel- - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregel- - lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten mässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten mässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten mässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten

  • Sozialkompetenz - Sozialkompetenz - Sozialkompetenz - Sozialkompetenz

  • Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc. - Umgang mit Giften, Lösungsmitteln etc.

  • Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach - Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach Rolle) Rolle) Rolle) Rolle)

  • Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp - Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b - Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b 3b (Mobil Boom) und Staplerausweis (Mobil Boom) und Staplerausweis (Mobil Boom) und Staplerausweis (Mobil Boom) und Staplerausweis

Kette 230: Höhere Technische Angestellte SSG 153.310

230.15 230.16 230.17 230.18 230.19 230.20 230.21 230.22

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Selbständiges Bearbeiten von sehr Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen Projekten mit analytischen und/oder Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit und sehr anspruchsvollen Aufgaben und konzeptionellen Problemstellungen konzeptionellen Problemstellungen analytischen und/oder konzeptionellen Projekten mit analytischen und/oder

  • Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, Problemstellungen konzeptionellen Problemstellungen mit Projektleitung) bei Bauvorhaben mit kleinerem Projektleitung) bei Bauvorhaben mit mittlerem - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung, strategischer Relevanz Schwierigkeitsgrad Schwierigkeitsgrad Projektleitung) bei Bauvorhaben mit hohem - Gesamtleitung (Bauherrenvertretung,

  • Projektieren von Bauten und Anlagen mit - Projektieren von Bauten und Anlagen mit Schwierigkeitsgrad Projektleitung) bei Bauvorhaben mit sehr mittlerem Schwierigkeitsgrad hohem Schwierigkeitsgrad - Projektieren von Bauten und Anlagen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad

  • Führen von schwierigen Verhandlungen mit - Führen von schwierigen Verhandlungen mit hohem Schwierigkeitsgrad und/oder - Projektieren komplexer Bauten und Anlagen internen und externen Instanzen internen und externen Instanzen neuartigen Aufgaben mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad und/oder

  • Verfassen von Konzepten, Berichten, - Verfassen von Konzepten, Berichten, - Führen von schwierigen Verhandlungen mit neuartigen Aufgaben Beschlüssen, Verfügungen Beschlüssen, Verfügungen und Normen internen und externen Instanzen - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen

  • Sicherstellen von Werterhaltung, Funktions- - Beratung und Auskunftserteilung - Verfassen von Konzepten, Berichten, mit internen und externen Instanzen und Gebrauchstauglichkeit von - Durchführen komplexer Analysen Beschlüssen, Verfügungen und Normen - Verfassen von Konzepten, Berichten, Liegenschaften und Infrastruktur - Beratung und Auskunftserteilung Beschlüssen, Verfügungen und Normen

  • Beratung und Auskunftserteilung oder - Durchführen komplexer Analysen - Beratung und Auskunftserteilung

  • Durchführen von Analysen - Durchführen sehr komplexer Analysen

  • Überprüfen und Beurteilen von Baugesuchen in bau- und zonenrechtlicher Hinsicht

  • Überwachen von Auflagen des Gesamtbauentscheides

  • Beratungstätigkeit, Auskunftserteilung und Führen von schwierigen Verhandlungen

  • Koordinationsaufgaben

  • Baukontrolle

  • Verfassen von anspruchsvollen Stellungnahmen im Baubeschwerdeverfahren

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion. Ausführende Funktion.

  • Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung - Fachliche und/oder personelle Unterstellung von einzelnen Mitarbeitenden möglich von einzelnen Mitarbeitenden möglich von einzelnen Mitarbeitenden möglich von einzelnen Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht und müssen im Rahmen der Vorschriften und müssen im Rahmen der Vorschriften umschrieben umschrieben selbständig erledigt werden selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung Fachtitel1 oder funktionsspezifische Weiterbildung Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder Mehrjährige Erfahrung höhere Fachschule1 Mehrjährige Erfahrung

300.09 300.10 300.11 300.12 Aufgaben: Aufgaben:

Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot

  • Betreuung der anwesenden Kinder

  • Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot - Betreuung der anwesenden Kinder

  • Mithilfe und Durchführung von Freizeitbeschäftigungen - Individuelle Förderung der Kinder

  • Wegbegleitung - Planen und Durchführen von Freizeitbeschäftigungen

  • Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume - Wegbegleitung

  • Individuelle Förderung der Kinder - Aufgabenbetreuung

  • Aufgabenbetreuung - Planen und Durchführen von Projekten nach Absprache mit der Leitung Tagesbetreuungsangebot

  • Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot

  • Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume

  • Mithilfe bei der Anschaffung von Unterrichtsmaterial und Geräten

Ausführende Funktion. Ausführende Funktion.

  • Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben - Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich

  • Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit - Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet1 Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet und Mehrjährige Erfahrung allgemeine Weiterbildung/Kurse1 Fremdsprachenkenntnisse Mehrjährige Erfahrung

Besonderes: Besonderes:

300.13 Aufgaben:

Stellvertretung der Leitung in einem Tagesbetreuungsangebot

  • Betreuung der anwesenden Kinder

  • Individuelle Förderung der Kinder

  • Planung, Durchführung und Auswertung von Freizeitbeschäftigungen

  • Mitarbeit bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten

  • Wegbegleitung

  • Aufgabenbetreuung

  • Mitwirken bei Elterngesprächen

  • Mitarbeit bei organisatorischen Arbeiten

  • Vertretung der Tagesschulleitung bei deren Abwesenheit

Ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen.

  • Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der gemeinsamen Zielsetzung selbständig erledigt werden

  • Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich

  • Fachliche Unterstellung Programmteilnehmende

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1

Besonderes:

300.14 300.15

Aufgaben: Aufgaben:

Operative und personelle Leitung eines mittelgrossen Beschäftigungs- und - Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in Integrationsangebots persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten

  • Weiterentwickeln und Optimieren von Betriebsprozessen oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration

  • Angebotsüberprüfung und –ausrichtung hinsichtlich des ersten Arbeitsmarktes - Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen

  • Verantwortung für die Auslastung der Jahresplätze - Fallführung

  • Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit und falls vorhanden für den Internet- - Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten Auftritt - Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen

  • Budget- und Kostenverantwortung - Selbständiges Erledigen organisatorischer, finanzieller und administrativer

  • Führen von Verhandlungen mit Auftraggebenden inkl. Offertstellung Aufgaben

  • Verantwortlich für die Angebots- und Preisgestaltung - Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit

  • Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten

  • Früherfassung und Frühintervention

  • Reporting und Erstellen von Statistiken

  • Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung einer Einheit möglich

  • Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige Mitarbeitende, Lernende, Praktiken/Praktikantinnen) möglich

Vorwiegend leitende Funktion Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der generellen Vorschriften selbständig erledigt werden generellen Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Führungsausbildung Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung

Besonderes: Besonderes:

300.16

Aufgaben:

  • Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration

  • Gewähren und Vermitteln von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben z.B. in der Schulsozialarbeit

  • Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen

  • Fallführung

  • Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten

  • Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen

  • Erstellen von Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung

  • Projektleitung

  • Selbständiges Erledigen anspruchsvoller organisatorischer, finanzieller und administrativer Aufgaben

  • Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit

  • Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten

  • Früherfassung und Frühintervention

  • Reporting und Erstellen von Statistiken

oder

Leitung eines Tagesbetreuungsangebots (Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung), eines betreuten Spielplatzes und/oder eines Treffs für Kinder und Jugendliche und/oder einer Fach- und Beratungsstelle

  • Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung der Einheit

  • Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige Mitarbeitende, Lernende, Praktikanten/Praktikantinnen)

  • Administration und Öffentlichkeitsarbeit

  • Qualitätsentwicklung und -sicherung

  • Ganzheitliche pädagogische Betreuung und spezielle Förderung der Kinder

  • Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachpersonen und Institutionen (lokal, regional, kantonal)

  • Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Eltern, Lehrpersonen und Fachstellen

Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen

  • Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich

  • Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Bachelor1

Besonderes:

300.17 300.18 300.19

Aufgaben: Aufgaben

Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit

  • Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz - Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz

  • Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration - Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration

  • gesetzliche Beratung - gesetzliche Beratung

  • Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft - Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft

  • Abklärung, Vermittlung und Einforderung on subsidiären Ansprüchen - Abklärung, Vermittlung und Einforderung von subsidiären Ansprüchen (Sozialversicherung etc.) (Sozialversicherung etc.)

  • Vermittlung von Sachhilfeangeboten - Vermittlung von Sachhilfeangeboten

  • Case Management - Case Management

  • Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und - Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Erwachsenenschutz

  • Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und - Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB

  • Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte - Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte

  • Stellvertretende Leitung eines Dienstes (Sozialdienst Abklärung, Sozialdienst Kinder und Jugendliche, Sozialdienst Erwachsene)

oder - Alleinverantwortung für ein bedeutsames und anspruchsvolles Teilgebiet

oder - Verantwortung für Planung und Durchführung von anspruchsvollen Projekten im Bereich der Sozialarbeit

Ausführende Funktion. Ausführende, leitende oder Stabsfunktion.

  • Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften - Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden selbständig erledigt werden

  • Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit - Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit

  • Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich - Fachliche und/oder personelle Unterstellung von Mitarbeitenden möglich

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Praxisausbildung und/oder Mehrjährige Erfahrung Führungsausbildung Fremdsprachenkenntnisse Langjährige Erfahrung

Besonderes: Besonderes:

410.11 410.12 410.13 410.14 410.15 410.16 410.17

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Operative und personelle Leitung eines Operative und personelle Leitung eines oder Operative und personelle Leitung eines oder Operative und personelle Leitung eines Sachbereiches mehrerer Sachbereiche mehrerer Sachbereiche mit anspruchsvollen Fachbereiches

  • Abfassen einfacher Anträge und Berichte - Abfassen von einfachen Anträgen und Aufgaben - Selbständiges Vornehmen von Abklärungen

  • Vornehmen von Abklärungen und Berichten - Selbständiges Vornehmen von Abklärungen - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Erhebungen - Arbeitsorganisation - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Jahresauswertungen

  • Mithilfe bei der Aufarbeitung von - Vornehmen von Abklärungen und Jahresauswertungen - Bearbeiten vielseitiger und anspruchsvoller Zwischenberichten und Jahresaus- Erhebungen mit leicht erhöhtem - Bearbeiten anspruchsvoller Aufgaben Aufgaben wertungen Schwierigkeitsgrad - Anspruchsvolle Korrespondenz - Auskunftserteilung

  • Selbständige Bearbeitung von Aufgaben - Mithilfe bei der Aufarbeitung von - Auskunftserteilung - Arbeitsorganisation

  • Korrespondenz und Zwischenberichten und Jahresaus- - Arbeitsorganisation - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen

  • Auskunftserteilung wertungen - Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen - Beratung

  • Selbständige Bearbeitung von Aufgaben - Beratung - Führen von schwierigen Verhandlungen

  • Selbständige Korrespondenz und - Führen von Verhandlungen - Abfassen von Entscheiden Auskunftserteilung - Abfassen von Entscheiden - Budget- resp. Kostenverantwortung im

  • Mitwirken beim Abfassen von eigenen Bereich Entscheidgrundlagen

Leitende und ausführende Funktion. Leitende und ausführende Funktion. Leitende und ausführende Funktion. Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und - Die Aufgaben sind umschrieben und - Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein - Die Aufgaben sind nur allgemein müssen im Rahmen der Vorschriften müssen im Rahmen der Vorschriften umschrieben und müssen im Rahmen der umschrieben und müssen im Rahmen der selbständig erledigt werden selbständig erledigt werden Vorschriften selbständig erledigt werden Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ und Fähigkeitszeugnis EFZ und Mehrjährige Erfahrung Führungsausbildung funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe Mehrjährige Erfahrung eidg. Fachausweis1 eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1 Führungsausbildung Führungsausbildung Mehrjährige Erfahrung Mehrjährige Erfahrung

410.18 410.19 410.20 410.21 410.22 410.23

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Operative und personelle Leitung eines oder Operative und personelle Leitung eines komplexen Operative, personelle und strategische Operative, personelle und strategische Operative, personelle und strategische mehrerer Fachbereiche. Wahrnehmen von Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche. Leitung eines komplexen Fachbereiches Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer vorwiegend konzeptionellen Tätigkeiten nach Wahrnehmen von vorwiegend konzeptionellen oder mehrerer Fachbereiche kleineren Führungseinheit von hoher Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung definierten Zielen. Tätigkeiten nach definierten Zielen. - Führen von Fachspezialisten und - Bedeutung - Höchste Aufgabenkomplexität

  • Selbständiges Vornehmen von Abklärungen - Führen von Fachspezialisten und - spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden - Ausführungsplanung und Ergebnisbe- - Ausführungsplanung und Ergebnisbe-

  • Aufarbeiten von Zwischenberichten und spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit mit operativen und personellen wertung nach wirtschaftlichen und wertung nach wirtschaftlichen und Jahresauswertungen operativen und personellen Führungsfunktionen Führungsfunktionen strategischen Grundsätzen im Rahmen strategischen Grundsätzen im Rahmen

  • Bearbeiten vielseitiger und schwieriger - Organisationsübergreifende - Organisationsübergreifende der gesetzten Ziele der gesetzten Ziele Aufgaben Koordinationsaufgaben Koordinationsaufgaben - Verfassen und/oder Verantworten von - Verfassen und/oder Verantworten von

  • Arbeitsorganisation - Koordination des Budgetierungsprozesses und - Prozess-, Budget- und Berichten, Expertisen, Gutachten und Berichten, Expertisen, Gutachten und

  • Organisationsübergreifende Koordina- Mittelzuteilung Ergebnisverantwortung Entscheidungsgrundlagen von grosser Entscheidungsgrundlagen von sehr tionsaufgaben - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen - Koordination des Tragweite grosser Tragweite

  • Mittelbewirtschaftung Angelegenheiten Budgetierungsprozesses und

  • Führen von schwierigen Verhandlungen - Entscheidbefugnis Mittelzuteilung

  • Abfassen von Entscheiden - Verfassen und/oder Verantworten von - Entscheidbefugnis

  • Budget- resp. Kostenverantwortung im Berichten, Expertisen, Gutachten und - Abweichungs-/Sonderanalysen in eigenen Bereich Entscheidungsgrundlagen finanziellen Angelegenheiten

  • Führen von schwierigen Verhandlungen in - Verfassen und/oder Verantworten von einem anspruchsvollen Umfeld anspruchsvollen Berichten, Expertisen,

  • Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Gutachten und Entscheidungsgrundlagen Bereich - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen in einem sehr anspruchsvollen Umfeld

  • Einbinden von Entwicklungen in mittel- und langfristige Planung

Vorwiegend leitende Funktion. Leitende Funktion. Leitende Funktion. Leitende Funktion. Leitende Funktion. - Die Aufgaben sind nur allgemein - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht umschrieben und müssen im Rahmen der umschrieben umschrieben umschrieben umschrieben Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Bachelor1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Konsekutiver Masterl1 Führungsausbildung Führungsausbildung Führungsausbildung Managementausbildung mit regelmässiger Managementausbildung mit regelmässiger Mehrjährige Erfahrung Langjährige Erfahrung Langjährige Erfahrung Wissensaktualisierung Wissensaktualisierung Langjährige Erfahrung Langjährige Erfahrung

420.11 420.12 420.13 420.14 420.15 420.16 420.17

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Operative und personelle Leitung eines Operative und personelle Leitung eines Operative und personelle Leitung eines Operative und personelle Leitung eines Operative und personelle Leitung eines Sachbereiches oder mehrerer Sachbereiche oder mehrerer Sachbereiche mit Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche

  • Zuteilen und Kontrolle der Arbeit - Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten anspruchsvollen Aufgaben - Ausführen äusserst qualifizierter - Arbeitsorganisation

  • Eigene Mitarbeit - Vermehrt administrative Arbeiten - Ausführen sehr qualifizierter Berufs- Facharbeiten - Organisationsübergreifende Koordi-

  • Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten - Arbeitsorganisation arbeiten, die vertiefte Kenntnisse - Arbeitsorganisation nations- und Planungsaufgaben

  • Administrative Arbeiten - Koordinations- und einfachere erfordern - Koordination und Planungsaufgaben - Erteilen und Überwachen von Auf- Planungsaufgaben - Anspruchsvolle administrative Arbeiten - Überwachen von Aufträgen an Dritte trägen an Dritte

  • Arbeitsorganisation - Führen von schwierigen Verhandlungen - Führen von schwierigen Verhandlungen

  • Koordination und einfachere Planungs- - Auskunftserteilung - Budget- resp. Kostenverantwortung im aufgaben - Akquisition von Aufträgen eigenen Bereich

  • Führen von Verhandlungen - Budget- resp. Kostenverantwortung im - Abfassen von Entscheiden

  • Auskunftserteilung eigenen Bereich - Aufarbeiten von Zwischenberichten

  • Akquisition von Aufträgen - Abfassen von Entscheiden und Jahresauswertungen

  • Mithilfe bei der Aufarbeitung von - Aufarbeiten von Zwischenberichten und Zwischen berichten und Jahres- Jahresauswertungen auswertungen

Leitende und ausführende Funktion. Leitende und ausführende Funktion. Leitende und ausführende Funktion. Vorwiegend leitende Funktion. Vorwiegend leitende Funktion. - Die Aufgaben sind umschrieben und - Die Aufgaben sind umschrieben und - Die Aufgaben sind teilweise nur - Die Aufgaben sind nur allgemein - Die Aufgaben sind nur allgemein müssen im Rahmen der Vorschriften müssen im Rahmen der Vorschriften allgemein umschrieben und müssen im umschrieben und müssen im Rahmen umschrieben und müssen im Rahmen selbständig erledigt werden selbständig erledigt werden Rahmen der Vorschriften selbständig der Vorschriften selbständig erledigt der Vorschriften selbständig erkannt erledigt werden werden und erledigt werden

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Fertigkeiten: Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufliche Grundbildung mit eidg. Bachelor1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine Fähigkeitszeugnis EFZ1 Fähigkeitszeugnis EFZ und Führungsausbildung Mehrjährige Erfahrung Weiterbildung/Kurse Führungsausbildung funktionsspezifische Weiterbildung auf Führungsausbildung Langjährige Erfahrung Stufe eidg. Fachausweis1 Mehrjährige Erfahrung Führungsausbildung Langjährige Erfahrung

420.18 420.19 420.20 420.21 420.22 420.23

Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben: Aufgaben:

Operative und personelle Leitung eines Operative, personelle und strategische Leitung Operative, personelle und strategische Leitung Operative, personelle und strategische Leitung komplexen Fachbereiches oder mehrerer eines komplexen Fachbereiches oder mehrerer mehrerer Fachbereiche oder einer kleineren mehrerer Fachbereiche oder einer Fachbereiche Fachbereiche Führungseinheit von hoher Bedeutung Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung

  • Führen von Fachspezialisten und -spezia- - Führen von Fachspezialisten und -spezia- - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung - Höchste Aufgabenkomplexität listinnen und/oder Mitarbeitenden mit listinnen und/oder Mitarbeitenden mit nach wirtschaftlichen und strategischen - Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung operativen und personellen operativen und personellen Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele nach wirtschaftlichen und strategischen Führungsfunktionen Führungsfunktionen - Verfassen und/oder Verantworten von Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele

  • Organisationsübergreifende Koordinations- - Organisationsübergreifende Koordinations- Berichten, Expertisen, Gutachten und - Verfassen und/oder Verantworten von aufgaben aufgaben Entscheidungsgrundlagen von grosser Berichten, Expertisen, Gutachten und

  • Koordination des Budgetierungsprozesses und - Koordination des Budgetierungsprozesses und Tragweite Entscheidungsgrundlagen von sehr grosser Mittelzuteilung Mittelzuteilung Tragweite

  • Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen - Entscheidbefugnis Angelegenheiten - Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen

  • Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Angelegenheiten Bereich - Prozess-, Budget- und Ergebnisverantwortung

  • Entscheidbefugnis - Verfassen und/oder Verantworten von

  • Verfassen und/oder Verantworten von anspruchsvollen Berichten, Expertisen, Berichten, Expertisen, Gutachten und Gutachten und Entscheidungsgrundlagen Entscheidungsgrundlagen -

  • Führen von schwierigen Verhandlungen in - Führen von sehr schwierigen Verhandlungen in einem anspruchsvollen Umfeld einem sehr anspruchsvollen Umfeld

  • Einbinden von Entwicklungen in mittel- und langfristige Planung

Leitende Funktion. Leitende Funktion. Leitende Funktion. Leitende Funktion. - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht - Die Aufgaben sind mehrheitlich nicht umschrieben umschrieben umschrieben umschrieben

Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Ausbildung, Praxiskenntnisse, Fertigkeiten: Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Bachelor1 oder Konsekutiver Master1 Konsekutiver Masterl1 Führungsausbildung Führungsausbildung Managementausbildung mit regelmässiger Managementausbildung mit regelmässiger Mehrjährige Erfahrung Langjährige Erfahrung Wissensaktualisierung Wissensaktualisierung Langjährige Erfahrung Langjährige Erfahrung

Anhang: Definitionen Begriff Erklärung / Umschreibung

Eidg. Berufsattest (EBA) 2-jährige berufliche Grundbildung (früher Anlehre). Vorwiegend praktisch orientierte Jugendliche erzielen mit der 2-jährigen beruflichen Grundbildung (EBA) einen ersten Berufsabschluss. Die Ausbildung schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest ab. Dies sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt. Über eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung kann anschliessend ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben werden.

Berufsausbildung mit eidg. 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt, Angeboten der höheren Berufsbildung und mit Berufsmatura zu Fachhochschulen.

Eidg. Fachausweis Eine Berufsprüfung führt meist zu vertieftem Spezialwissen in einem bestimmten Beruf. Eidgenössisch reglementiert sind die Prüfungen und die Anzahl Jahre, die vor Ablegen der Prüfung (Berufsprüfung) im entsprechenden Berufsfeld geleistet sein müssen. Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den „Eidgenössischen Fachausweis FA“ und damit eine eidgenössische Anerkennung als qualifizierte Arbeitskraft in Theorie und Praxis. Dieser Fachausweis bestätigt die fachliche Qualifikation, um eine Vorgesetztenrolle im unteren Kader zu bekleiden. Berufsprüfungen sind in der Regel Voraussetzung für Höhere Fachprüfungen. Beispiele: ICT-System- und Netzwerktechniker/in mit eidg. Fachausweis, Spezialist/in Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis, Fachmann/ -frau für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Hauswart/in mit eidg. Fachausweis, HR -Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis, Führungsfach/-frau SVF mit eidg. Fachausweis, Technischer Kaufmann/Kauffrau mit eidg. Fachausweis, Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fa chausweis, Immobilienbewerter/in mit eidg. Fachausweis, Immobilien-Treuhänder/-Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, Baupolier/in mit eidg. Fachausweis, Holzbau -Polier/in mit eidg. Fachausweis, Werkstatt- und Montageleiter/in mit eidg. Fachausweis, Metallbaukonstrukteur/in mit eidg. Fachausweis, Natur - und Umweltfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis, Interkulturelle/r Übersetzer/in mit eidg. Fachausweis, Migrationsfachmann/ -frau mit eidg. Fachausweis etc.

Fachausweislehrgang Die Ausbildung richtet sich an Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wahrnehmen. Sie bietet Gemeindefachfrau/-fachmann diesen Gelegenheit, die für ihre Tätigkeit geforderten Fachkompetenzen zu erweitern und sich auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau / Bernischer Gemeindefachmann vorzubereiten.

Der berufsbegleitende Jahreskurs dient als Vorbereitung auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau / Bernischer Gemeindefachmann und ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomlehrgang Bernische Bauverwalter/innen, Bernische Finanzverwalter/innen und Bernische Gemeindeschreiber/innen.

Diplomlehrgang bernische Die Diplomausbildung umfasst insgesamt 3 Semester; 1 Semester Führungsausbildung und 2 Semester spezifische Fachausbildung. Die Führungsausbildung ist für die künftigen

  • Bauverwalter/in Bauverwalter/innen, Gemeindeschreiber/innen und Finanzverwalter/innen dieselbe.

  • Gemeindeschreiber/in

  • Finanzverwalter/in Die Diplomlehrgänge haben den Zweck, besonders qualifizierten Personen die Gelegenheit zu bieten, ihre in Praxis und Theorie bereits erworbenen Fach-, Sozial- und Führungskompetenzen zu erweitern und zu vertiefen sowie auf die Diplomprüfung vorzubereiten. Die kantonalbernischen Diplomlehrgänge sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her gleichgestellt. Höhere Fachprüfung (eidg. Eine höhere Fachprüfung ist eine Spezialisierung in einem Fachgebiet auf hohem Niveau. Berufsbegleitende Kurse bereiten auf die Prüfung vor. Sie ist ähnlich organisiert wie die Diplom) Berufsprüfung. Vorausgesetzt ist auch hier eine bestimmte Anzahl Praxisjahre im Berufsfeld. Mindestvoraussetzung ist ein eidgenössischer Fachausweis FA. Die Prüfung schliesst mit dem eidgenössischen Diplom („dipl.“) ab. Beispiele: Techniker/in HF Informatik, Informatiker/in HFP, ICT-Manager/in HFP, eidg. dipl. Experte/-in für Rechnungslegung und Controlling, dipl. Arbeitsagoge/Arbeitsagogin HFP, Finanz und Anlage-Experte/in HFP, Experte/in in Organisationsmanagement HFP, Bauleiter/in Tiefbau mit eidg. Diplom, Bauleiter/in Hochbau mit ei dg. Diplom, eidg. dipl. Industriemeister/in, Metallbaumeister/in HFP, Betriebswirt/in im Automobilgewerbe HFP, Malermeister/in HFP, Schreinermeister/ in HFP, Immobilientreuhänder/in mit eidg. Diplom etc.

Die nachfolgenden Lehrgänge der WISS sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her gleichgestellt: eidg. dipl. ICT-Manager/in und dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF

Bachelor Fachhochschulen sind 2-teilig aufgebaut mit Bachelor- und Master-Abschlüssen. Bei den meisten Studienrichtungen der Fachhochschulen ist der Bachelor mit 180 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkten der Regelabschluss. Voraussetzung für die Studienzulassung ist ein Maturitätsabschluss. Beispiele: Betriebsökonom/in FH, Wirtschaftsinformatiker/in FH, Ingenieur/in FH (Bauingenieurwesen), Architekt/in FH, Soziale Arbeit FH etc.

Master An den Universitäten, der ETH und den Fachhochschulen ist der Masterabschluss mit 90 bzw. 120 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkten die Regel. Das Masterstudium setzt einen Bachelor-Abschluss voraus und dient der Vertiefung und Spezialisierung auf dem einschlägigen Gebiet. Nach dem Masterabschluss kann zusätzlich ein Doktorat (PhD) als Qualifizierung für eine spätere wissenschaftliche Tätigkeit erworben werden. Beispiele: Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte, Philosophie, Theologie, Bildende Kunst, Politikwissenschaften, Heilpädagogik, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften etc.

CAS Certificate of Advanced Studies Mit Certificate of Advanced Studies (CAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 10 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht werden müssen. Ein CAS wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Die erworbenen ECTS-Punkte können kumuliert und an andere Weiterbildungs-studiengänge (DAS und MAS) angerechnet werden.

DAS Diploma of Advanced Studies Mit Diploma of Advanced Studies (DAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 30 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht werden müssen. DAS werden mit einem Diplom abgeschlossen.

Der DAS-Studiengang ist eine Zwischenstufe zwischen CAS und MAS.

MAS Master of Advanced Studies Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies, MAS) umfassen mindestens 60 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte. Diese postgradualen Masterprogramme sind berufs- und kompetenzorientiert und vermitteln Zusatzkompetenzen auf interdisziplinären Gebieten.

Durch den modularen Aufbau des Master-Studienganges ist die Kombination von verschiedenen CAS-Studiengängen zu einem Weiterbildungsmaster möglich. Jeder Master-Studiengang wird mit einem eidgenössisch anerkannten Masterdiplom abgeschlossen.

Spezifische Weiterbildung Zielt spezifisch auf die derzeit innegehaltene Position ab. Sie wird mit einem Diplom, Zertifikat oder einem Ausweis abgeschlossen.

Sachbereich = Sachgebiet (z.B. Kreditorenbuchhaltung, Velostation, Blütenreich etc.).

Fachbereich Zusammenfassung mehrerer Sachbereiche (Fachbereiche sind z.B., Stadtbuchhaltung, Fachstelle Arbeitsintegration, Stadtgrün etc.).

Führungseignung Die Übernahme einer Führungsfunktion setzt eine geeignete Persönlichkeit voraus.

Operative Leitung Fachliche Verantwortung, ausführende Funktion.

Personelle Leitung Verantwortung für die Personalführung (inkl. Mitarbeitendenbeurteilung).

Strategische Zeithorizont 5 Jahre. Einflussnahme auf ein Gesamtsystem. Leitung

Leerklasse Aufgrund des beabsichtigten hohen Abstraktionsgrades der einzelnen Umschreibungen liegt der Schwierigkeitsgrad von nicht explizit beschriebenen Klassen zwischen der vorangehend und der nachfolgend umschriebenen Klasse. Sie lassen Raum für einen erforderlichen Ermessensspielraum.