105.42
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg
vom 09.02.2020 (Stand 09.02.2020)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung1 sowie Artikel 10 Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)2,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern tritt dem Gebietsänderungskonkordat vom 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg3 bei.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Dieser Beschluss und das Gebietsänderungskonkordat treten gleichzeitig mit dem Clavaleyres-Gesetz ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 3
Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.
Bern, 12. Juni 2019
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Zaugg-Graf Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 25. März 2020 Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020, beurkundet: Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg ist mit 249’918 gegen 30’766 Stimmen angenommen worden. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer
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