433.121.4
Direktionsverordnung über den Lehrplan für Fachmittelschulen und Fachmaturität 2015
vom 22.06.2018 (Stand 01.08.2021)
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 25 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG) und Artikel 20 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV),
beschliesst:
Art. 1 Lehrplan für Fachmittelschulen und Fachmaturität 2015
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan für Fachmittelschulen und Fachmaturität 2015, einschliesslich der Änderungen vom 22. Juni 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im deutschsprachigen Teil des Kantons, die einen Bildungsgang anbieten, der mit einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmittelschulausweis oder einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis abgeschlossen wird.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
T-1 Übergangsbestimmung der Änderung vom 21.06.2021
Art. T1-1
Der Teil «Lehrplan Fachmittelschule» des Lehrplans für Fachmittelschulen und Fachmaturität 2015 ist wie folgt nicht mehr anwendbar:
für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,
für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022,
für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023.
A1 Anhang 1
Art. A1-1 Erstfassung, einschliesslich der Änderungen vom 22. Juni 2018
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1994 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in Form eines Verweises veröffentlicht.
Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittelschulen
Art. A1-2 Änderung vom 21. Juni 2021
Die Änderung vom 21. Juni 2021 des Anhangs I Lehrplan für Fachmittelschulen und Fachmaturität 2015 wird in Anwendung von Artikel 5 PuG nur in Form eines Verweises veröffentlicht.
Sie ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittelschulen
Bern, 22. Juni 2018
Die Erziehungsdirektorin: Häsler
18-053