439.20
Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
vom 11.12.2019 (Stand 01.01.2020)
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 64 Absatz 1 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG)1,
auf Antrag der Erziehungsdirektion,
beschliesst:
Art. 1 Beitritt
Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 20-007 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) bei.
Art. 2 Vertretung des Kantons
Der Kanton Bern wird durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor in der Konferenz der Vereinbarungskantone vertreten.
Art. 3 Aufhebung
Der Grossratsbeschluss vom 17. Juni 1997 Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 19972 wird aufgehoben und aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 19973 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bern, 11. Dezember 2020
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Ammann Der Staatsschreiber: Auer
20-006