439.60
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
vom 27.09.2009 (Stand 01.08.2009)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung1,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Bern, 8. September 2008
Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
09-110