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2022.BVD.7686

Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022-2025 des Grossen Rates vom 9. März 2021; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2023 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 261/2023 Datum RR-Sitzung: 8. März 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.7686 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022-2025 des Grossen Rates vom 9. März 2021; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2023 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Am 9. März 2021 hat der Grosse Rat über das Angebot und den finanziellen Rahmen für den öffentlichen, nicht touristischen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 beschlossen (sog. Angebotsbeschluss; 2020.BVD.4550). Mit dem beantragten Nettokredit von CHF 190.4 Mio. beschliesst der Regierungsrat gestützt auf den Grossratsbeschluss abschliessend über die Abgeltung der für das Fahrplanjahr 2023 bestellten Angebote, der Tarifmassnahmen, der Infrastrukturleistungen sowie weiterer ÖV-Abgeltungen.

Das Verkehrsangebot 2023 wurde im Sommer 2022 festgelegt werden, damit die Unternehmen die Bereitstellung auf den Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2022 sicherstellen konnten.

Die definitiven Offerten 2023 der Transportunternehmen wurden auf dem Kenntnisstand vom Herbst 2022 neu berechnet. Diese aktualisierten Offerten bilden die Basis für den Abschluss der Angebots- und Leistungsvereinbarungen 2023 zwischen den Bestellern Bund und Kantone und den Transportunternehmen.

Der Regierungsrat genehmigt den in Ziffer 5 des Vortrags festgelegten Abgeltungsumfang von brutto CHF 285 600 000 für das Fahrplanjahr 2023 (11. Dezember 2022 bis 9. Dezember 2023).

Gemäss Artikel 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 95 200 000) an den Ausgaben des Kantons für den öffentlichen Verkehr.

Die Nettoausgabe für das Fahrplanjahr 2023 zulasten des Kantons Bern (zu bewilligender Kredit) beläuft sich auf CHF 190 400 000.

2. Rechtsgrundlagen

2.1 Bundesgesetzgebung ‒ Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1), Artikel 28 ff. ‒ Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) ‒ Verordnung über die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16) ‒ Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen

(RKV; SR 742.221)

2.2 Kantonale Gesetzgebung ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4) ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412) ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG.

Gemäss Art. 15 Bst. d ÖVG ist der Regierungsrat abschliessend für die Ausgabenbewilligung zuständig.

4. Massgebende Kreditsumme

Die Abgeltungsleistungen umfassen die Angebotsbestellung des Kantons an öffentlichen Regionalverkehrs- und Ortsverkehrsleistungen sowie den Schmalspurgüterverkehr bei der CJ und der WAB, die Abgeltungen an die Tarifverbünde und für Tarifmassnahmen, die Abgeltungen für Infrastrukturleistungen sowie weitere vom Kanton zur Erbringung der Orts- und Regionalverkehrsangebote bestellten Leistungen.

Fahrplanjahr 2023

ÖV-Abgeltungen Verkehr und Infrastruktur Fahrplanjahr 2023 CHF 285 600 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 29 FILAG) – CHF 95 200 000 Massgebende Kreditsumme gemäss Art. 26 Abs. 1 und 27 FHG CHF 190 400 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 190 400 000

5. Bezug zu Budget und Finanzplan

Die trotz der verbesserten Aussichten dennoch unter den Annahmen des Angebotsbeschlusses liegenden Erträge und die nicht erwarteten Kostensteigerungen führen dazu, dass der Abgeltungsbedarf für das Fahrplanjahr 2023 mit CHF 285.6 Mio. rund CHF 11.5 Mio. (netto Kanton CHF 7.7 Mio.) über den im Angebotsbeschluss 2022–2025 erwarteten CHF 274.1 Mio. liegt.

Vergleich Abgeltungsbedarf effektiv mit den AGB 2022 - 2025 Annahmen im Angebotsbeschluss Fp-Jahr Fp-Jahr Fp-Jahr Fp-Jahr 2022 2023 2024 2025 Voraussichtlicher Abgeltungsbedarf Angebotsbeschluss Mio. CHF 272.3 274.1 287.1 295.5 ÖV-Abgeltungen zu Lasten Kanton (brutto) aktuell Mio. CHF 279.7 285.6 0.0 0.0 Delta Bedarf zu AGB Mio. CHF 7.4 11.5 2.7% 4.2% Die Abgeltungen je Fahrplanjahr entsprechen nicht exakt den budgetrelevanten Ausgaben der Jahresrechnung. Aufgrund von Jahresendabgrenzungen gibt es Abweichungen. Aufgrund des erhöhten Abgeltungsbedarfs der Fahrplanofferten 2023 ist aber eine Budgetüberschreitung im Kalenderjahr 2023 absehbar.

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der mit folgenden voraussichtlichen Zahlungen abgelöst wird:

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Konto Kontobezeichnung Jahr Betrag (Kanton und Gemeinden) 363200000 Beiträge an Gemeinden + Gemeindezweckverbände 2023 CHF 400 000 363400000 Beiträge an öffentliche Unternehmen 2023 CHF 281 700 000 2024 CHF 2 500 000 363500000 Beiträge an private Unternehmen 2023 CHF 1 000 000 Total CHF 285 600 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt.

Die entsprechenden Gemeindebeiträge von CHF 95 200 000 werden über das Konto 463200000 vereinnahmt.

Das Fahrplanjahr 2023 dauert vom 11. Dezember 2022 bis 9. Dezember 2023.

Der Anteil für das Kalenderjahr 2022 (11. bis 31. Dezember 2022) wurde in der Jahresrechnung 2022 transitorisch abgegrenzt (CHF 16.5 Mio.).

Die effektiven Auszahlungen erfolgen mehrheitlich im Jahr 2023.

7. Ermächtigung

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird ermächtigt, die für die Umsetzung des Angebotsbeschlusses 2022–2025 für das Fahrplanjahr 2023 notwendigen Vereinbarungen im Auftrag des Regierungsrates zu unterzeichnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Personenbeförderung, Art. 28 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. September 2023 und 1. Januar 2025 erneut konsolidiert.