Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.GSI.3280

Berner Zentrum für Suizidprävention / Bauliche Restrukturierung und Ausbau des psychiatrischen Kinder- und Jugendnotfalls. Objektkredit. Genehmigung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 281/2023 Datum RR-Sitzung: 8. März 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2022.GSI.3280 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berner Zentrum für Suizidprävention / Bauliche Restrukturierung und Ausbau des psychiatrischen Kinder- und Jugendnotfalls Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen hat im Laufe des letzten Jahrzehnts kontinuierlich zugenommen. Eine weitere Zunahme psychiatrischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist seit der Covid-19- Pandemie zu verzeichnen. Grundsätzlich sind depressive Erkrankungen in der Allgemeinbevölkerung zunehmend, wobei die stärksten Effekte für die Altersgruppe der 14- bis 24-jährigen berichtet werden. Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJP) der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) ist in den letzten Jahren folglich mit einer stetig steigenden Inanspruchnahme sämtlicher ambulanter, tagesklinischer und stationärer Angebote konfrontiert. Insbesondere im Notfallzentrum der KJP (NZKJP) ist eine dramatische Zunahme psychiatrischer Notfälle, wie beispielsweise die Aufnahme von Jugendlichen nach erfolgten Suizidversuchen oder in Situationen akuter Suizidgefährdung, zu verzeichnen.

Dem Regierungsrat resp. dem Grossen Rat werden gesamthaft CHF 2'681’000 beantragt. Für die bauliche Restrukturierung und den Ausbau des psychiatrischen Kinder- und Jugendnotfalls im Projekt «Berner Zentrum für Suizidprävention» der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) am Standort Bolligenstrasse 111 werden CHF 1'861'000 verwendet. Zudem wird die Erweiterung der Betreuungsplätze der aufsuchenden stationsäquivalenten psychiatrischen Versorgung zu Hause (CHF 820'000) ermöglicht.

2. Rechtsgrundlagen

  • Spitalversorgungsgesetz vom 13.06.2013 (SpVG, BSG 812.11), Artikel 70 ff..

  • Finanzhaushaltsgesetz vom 15.06.2022 (FHG, BSG 620.0), Art. 27, 29, 30 Abs. 1, 31 und 32

  • Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV, BSG 621.1), Art. 21 und 27

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine neue einmalige Ausgabe.

4. Massgebende Kreditsumme

Total: CHF 2’681’000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Objektkredit Segment: 4402 Gesundheitsamt Konto: 56400000 Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Innenauftrag: 442191050800 Psychiatrie (Produktgruppe Gesundheitsversorgung) Rechnungsjahr: Der Objektkredit wird voraussichtlich durch folgende Zahlungen abgelöst: 2023: CHF 2’681’000

Der Betrag ist im Voranschlag 2023 und im Finanzplan 2024 – 2027 nicht enthalten. Die GSI sieht die Kompensation der Kosten innerhalb der Produktegruppe vor. Da Restrukturierungsbeiträge gemäss Art. 78 des Spitalversorgungsgesetzes einer bedingten Rückzahlungspflicht unterliegen, sind sie gemäss Vorgaben der Rechnungslegung als Investitionsbeiträge zu qualifizieren. Die Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Folgekosten können der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung» entnommen werden.

6. Begründung

Die beantragten Mittel sind notwendig, um das Vorhaben «Berner Zentrum für Suizidprävention» zu ermöglichen und die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu entlasten. Damit können die Kapazitäten ausgebaut, die Wartezeiten verkürzt und also das Risiko suizidalen Handlungen minimiert werden . Durch die Gewährleistung der Setting-übergreifenden Behandlungskontinuität wird die therapeutische Beziehung stärker und ermöglicht Zeitersparnisse. Zudem kann das Angebot der aufsuchenden stationsäquivalenten psychiatrischen Versorgung zu Hause auf die ländlichen Regionen des Kantons Bern ausgeweitet werden.

7. Finanzreferendum

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum und ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Beilagen ‒ Vortrag ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung