Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.375

M 235-2022 Streiff (Oberwangen, EVP) Ein Fachgruppenlehrdiplom für die Primarstufe. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 235-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.375

Eingereicht am: 28.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Streiff (Oberwangen, EVP) (Sprecher/in) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Baumann (Münsingen, EDU) Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Günthör (Erlach, SVP) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Esseiva (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 01.12.2022

RRB-Nr.: 124/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Ein Fachgruppenlehrdiplom für die Primarstufe

Der Regierungsrat erteilt einen Leistungsauftrag an die PHBern mit dem Ziel, das Angebot eines Fachgruppenlehrdiploms für die Primarstufe zu erarbeiten und anzubieten.

Begründung:

Das Institut Primarstufe der PHBern und das Hochschulinstitut IVP NMS bieten derzeit Studiengänge für die Primarstufe an, mit denen einerseits eine Unterrichtsbefähigung für die Primarstufe (Kindergarten bis 6. Schuljahr) erlangt wird. Andererseits umfasst die Ausbildung bzw. die Lehrbefähigung am Institut Primarstufe der PHBern – je nach gewähltem Studienschwerpunkt – acht oder zehn Fachbereiche, am Hochschulinstitut IVP NMS zehn Fachbereiche. Die Studierenden werden also sehr generalistisch für den Unterricht auf der Primarstufe ausgebildet.

Angesichts des Lehrpersonenmangels sind zusätzliche Anstrengungen nötig, um diesem entgegenzuwirken und mehr qualifizierte Lehrpersonen im Schulsystem zu haben. Und dies nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig. Ein Fachgruppenlehrdiplom befähigt zum Unterrichten einer bestimmten Gruppe von Schulfächern. Mit einem entsprechenden Angebot der PHBern für die Primarstufe könnte eine neue Personengruppe erreicht werden, die sich für den Primarlehrberuf interessiert, sich aber auf wenige Schulfächer beschränken möchte. Zu beachten ist diesbezüglich, dass zur Erlangung der EDK-Anerkennung eines solchen Fachgruppenlehrdiploms für die

Primarstufe die Ausbildung in sechs oder mehr Fächern des Lehrplans erfolgen muss (vgl.

Art. 13 Abs. 2 Satz 1 des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen vom 28. März 2019). Übrigens werden im integrierten Bachelor- und Masterstudiengang Sekundarstufe I aus 15 Fachbereichen 4 Fachbereiche ausgewählt.

Aktuell unterrichtet an den Berner Schulen eine Vielzahl von Lehrpersonen ohne adäquate pädagogische Ausbildung (fehlendes Lehrdiplom, stufen- oder fachfremde Unterrichtsbefähigung). Es ist unbedingt anzustreben, ausschliesslich adäquat qualifizierte Lehrpersonen im Schulsystem zu haben. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angeboten der PHBern und des Hochschulinstituts IVP NMS (u. a. Studiengänge Primarstufe, Studiengang Primarstufe ohne EDKanerkanntes Lehrdiplom, Stufenerweiterung, Erweiterungsdiplom) könnte das neue Angebot eines Fachgruppenlehrdiploms für die Primarstufe das Bestreben nach adäquat qualifizierten Lehrpersonen unterstützen.

Begründung der Dringlichkeit: Der Lehrpersonenmangel nimmt stetig zu. Es müssen dringend Lösungen erarbeitet werden, die dem Mangel entgegenwirken und unser Schulsystem mit qualifizierten Lehrpersonen stärken.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheid- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 46 Abs. 1 PHG 1, Art. 87 KV2). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Abfederung der zyklisch wiederkehrenden Phasen von Lehrpersonenmangel und Lehrpersonenarbeitslosigkeit ist für alle Kantone eine bildungspolitische Herausforderung. Es ist Aufgabe des Kantons, diesen Zyklen mit langfristig ausgerichteten Massnahmen frühzeitig zu begegnen, welche in der jeweils anderen Phase die Probleme nicht verstärken.

Die an der Pädagogischen Hochschule Bern (PH Bern) ausgebildeten Primarlehrpersonen sind berechtigt, alle Fachbereiche an Regelklassen der Primarstufe (inkl. Kindergarten) der bernischen Volksschule zu unterrichten. Dies gilt – bezogen auf die vormalige Primarstufe (also exkl. Kindergarten) – auch für die seminaristisch ausgebildeten Primarlehrpersonen. Die generalistische Primarlehrerausbildung verbunden mit der integralen Unterrichtsberechtigung für die Primarstufe hat sich in vielerlei Hinsicht bewährt:

  • Insbesondere im 1. Zyklus ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer eine gute Beziehung aufbauen können. Für einen guten Unterricht ist es deshalb wichtig, dass möglichst wenige Lehrpersonen an einer Klasse unterrichten und diese Beziehung gerade zu Beginn der Schullaufbahn aufgebaut wird. Als Klassenlehrpersonen können generalistisch ausgebildete Lehrpersonen einen Grossteil des Unterrichts einer Klasse übernehmen. Oft können so wenige Personen sämtliche Lektionen an einer Klasse abdecken – ganz im Gegensatz zur Sekundarstufe I, an welcher deutlich mehr Fachlehrpersonen an einer Klasse unterrichten.

  • Im Weiteren können alle generalistisch ausgebildeten Lehrpersonen auch grössere Pensen innerhalb ihrer Unterrichtsberechtigung übernehmen, was gerade auch an kleineren ländlichen Schulen von grosser Bedeutung ist. Lehrpersonen, die nur für einen Teil der Fachbereiche ausgebildet sind, können von der Schulleitung dagegen nur gezielt eingesetzt werden.

Gesetz vom 08.09.2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG; BSG 436.91) Verfassung des Kantons Bern vom 06.06.1993 (KV; BSG 101.1)

Die mit der eingeschränkten Unterrichtsberechtigung einhergehende verminderte Einsetzbarkeit von Fachgruppenlehrpersonen für die Primarstufe wäre auch für die Berufskarriere der Absolventinnen und Absolventen ein gravierender Nachteil, ohne dass dadurch der Ausbildungsumfang zum von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannten Lehrdiplom verkürzt würde. Es ist nicht davon auszugehen, dass potentiell interessierte Studierende diesen langfristigen Nachteil in Kauf nehmen würden, bloss um zwei bis vier Fachbereiche mehr abwählen zu können.

Bei einer Ausweitung der Abwahlmöglichkeiten der zu studierenden Fachbereiche im Studiengang Primarstufe wäre ausserdem die besondere Stellung des Fachbereichs Französisch im zweisprachigen Kanton Bern zu berücksichtigen. Die Einführung einer Abwahlmöglichkeit des Fachbereichs Französisch hätte nicht nur absehbar ungünstige Folgen für die Anstellbarkeit an Berner Schulen. Es ginge davon auch eine negative Signalwirkung für den Zusammenhalt zwischen den beiden Sprachregionen aus. Aber auch in Bezug auf den Fachbereich Bewegung und Sport wäre bei einer Ausweitung der Abwahlmöglichkeit die Bedeutung des Sports als Beitrag zum psychischen, physischen und sozialen Wohlbefinden von Kindern und Erwachsenen zu beachten, welche bereits im Rahmen parlamentarischer Vorstösse thematisiert worden ist. Von der bestehenden Möglichkeit, den Fachbereich Bewegung und Sport im Studienschwerpunkt «Zyklus 2» des Instituts Primarstufe der PH Bern abzuwählen, machen die Studierenden indessen nur wenig Gebrauch. Insgesamt könnte eine Ausweitung der Abwahlmöglichkeit demnach in den genannten und anderen Fachbereichen, beliebten und weniger beliebten, Folgen haben, die nicht nur auf die Anstellbarkeit beschränkt sind.

Gegen den Mangel an Lehrpersonen wäre die Einführung eines Fachgruppenlehrdiploms für die Primarstufe wohl kaum wirksam; nur in Fachgruppen ausgebildete Primarlehrpersonen wären einerseits weniger flexibel einsetzbar und andererseits würde der EDK-anerkannte Studiengang trotz eingeschränkter Unterrichtsberechtigung unverändert lange dauern. Bei Lehrpersonenmangel würden diese Fachgruppenlehrpersonen dann einfach auch für Lektionen eingesetzt, für die sie keine Ausbildung haben, was gegenüber der heutigen Situation keine Verbesserung darstellen würde. Derart ausgebildete Lehrpersonen müssten in dieser Konstellation zudem mit einem Abzug vom Grundgehalt rechnen. Letztlich zeigt es sich, dass die Ausbildung an der PH Bern sehr beliebt und erfolgreich ist. Die Anzahl Abschlüsse ist aktuell deutlich höher als noch vor 10 Jahren. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

Verteiler ‒ Grosser Rat