2022.RRGR.376
M 236-2022 Ammann (Bern, AL) Weitsicht statt Segregation: Containersiedlung auf dem Viererfeld für alle ankommenden Asylbewerber*innen öffnen. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 236-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.376
Eingereicht am: 28.11.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ammann (Bern, AL) (Sprecher/in) Marti (Bern, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 01.12.2022
RRB-Nr.: 114/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Weitsicht statt Segregation: Containersiedlung auf dem Viererfeld für alle ankommenden Asylbewerber*innen öffnen
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Plätze der Containersiedlung auf dem Viererfeld zu besetzen, bevor schlecht erschlossene Unterkünfte in Betrieb genommen werden.
Begründung:
Medienberichten war zu entnehmen, dass der Kanton Bern entschieden hat, dass die Containersiedlung auf dem Viererfeld weiterhin ausschliesslich für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung steht. Andere Geflüchtete im Asylverfahren und solche mit positivem Asylentscheid sollen in abgelegenen Unterkünften wie dem Gurnigelbad oder auf dem Brünig untergebracht werden. Die Abgeschiedenheit der Zentren erschwert das Ankommen, den Austausch mit Menschen, die schon länger in der Schweiz leben, das Finden einer Arbeit. Sie isoliert Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, unnötig.
Sowohl aufgrund des Integrationsauftrages als auch aufgrund von Kostenüberlegungen ist es unverständlich, dass nicht zuerst die zentralen, bereits verfügbaren Plätze genutzt werden, auch um Zeit zu gewinnen, um weitere gut erschlossene und ausgestattete Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.
Begründung der Dringlichkeit: Im Moment werden aufgrund der Überlastung des Bundes viele Gef lüchtete in die Zuständigkeit der Kantone weiterverwiesen. Deshalb ist es dringend, dass die vorhandenen Plätze jetzt für alle genutzt werden. Erst wenn die Containersiedlung auf dem Viererfeld voll besetzt ist, sollten weniger gut ausgestattete und erschlossene Unterbringungsorte in Betracht gezogen werden.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Gemäss Art. 9 Abs. 2 Bst. c des Gesetzes über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) ist für die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte die zuständige Stelle der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) verantwortlich. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Aufgrund der Überlastung der Bundesasylzentren ging das SEM ab dem 1. November 2022 dazu über, Asylsuchende bereits nach kurzer Aufenthaltsdauer und ohne abgeschlossenes Asylverfahren den Kantonen zuzuweisen. Dadurch haben sich die Eintritte aus dem regulären Asylwesen in den Kanton Bern zwischen Oktober und Dezember 2022 mehr als verdreifacht auf rund 100 Personen pro Woche. Der Kanton musste deshalb in Kollektivunterkünften bis zu 1’000 zusätzliche Plätze für die Migrantinnen und Migranten schaffen. Die Eröffnung neuer Unterkünfte und speziell die Rekrutierung des notwendigen Personals benötigt Zeit. Per Mitte Dezember hat der Bund die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone weitgehend eingestellt.
Um jederzeit genügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu haben, wurde die temporäre gemischte Nutzung von ausgewählten kantonalen Infrastrukturen unumgänglich. Die temporäre Unterkunft Viererfeld (TUV), in der zunächst nur Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht waren, beherbergt deshalb seit den ersten Dezemberwochen auch asylsuchende Menschen aus anderen Ländern, bis für sie Plätze in regulären Kollektivunterkünften in den verschiedenen Regionen bereitstehen. Es handelt sich dabei also um eine zeitlich begrenzte Nutzung zur Überbrückung des derzeit bestehenden Engpasses.
Die vorübergehende gemischte Nutzung wurde zwischen der GSI und der Stadt Bern vereinbart. Entsprechend wurde der Gemeinderat der Stadt Bern an der Sitzung vom 30. November 2022 informiert. Die Unterbringung der beiden Gruppen von Geflüchteten erfolgt in räumlich getrennten Wohneinheiten. Das operative Sicherheitskonzept wurde den Anforderungen der gemischten Nutzung angepasst.
Die Forderung der Motionärinnen ist bereits erfüllt. Der Regierungsrat empfiehlt die vorliegende Motion deshalb zur Annahme bei gleichzeitiger Abschreibung.
Verteiler ‒ Grosser Rat