Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.377

I 237-2022 Schilt (Utzigen, SVP) Warum müssen vermehrt langjährig angesiedelte, namhafte Unternehmen die Lösung für Expansion, Weiterentwicklung, Vergrösserung, und Wachstum in benachbarten Grenzkantonen suchen? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 237-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.377

Eingereicht am: 28.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schilt (Utzigen, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 01.12.2022

RRB-Nr.: 591/2023 vom 24. Mai 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Warum müssen vermehrt langjährig angesiedelte, namhafte Unternehmen die Lösung für Expansion, Weiterentwicklung, Vergrösserung und Wachstum in benachbarten Grenzkantonen suchen?

Es scheint zunehmend vorzukommen, dass sich im Kanton Bern angesiedelte Unternehmen nicht wie gewünscht weiterentwickeln können. Die nötige Weiterentwicklung resultiert oft infolge des Wachstums der Unternehmung oder nicht mehr zeitgemässer Betriebsabläufe.

Idealerweise könnten sich die Betriebe an den bestehenden Standorten weiterentwickeln, so dass das Betriebspersonal – oft als wichtigstes Kapital des Unternehmens – weiterbeschäftigt werden kann.

Falls eine Weiterentwicklung am bestehenden Standort nicht möglich ist, sollten innerhalb der Region oder zumindest innerhalb des Kantons Bern ausreichend verfügbare und innert angemessener Frist nutzbare Grundstücke verfügbar und vorhanden sein. Die sehr aufwändigen und meist jahrelangen Planungs- und Baubewilligungsabläufe befeuern diesen Exodus aus dem Kanton zusätzlich. Die Abwanderungswelle in andere Kantone muss gestoppt und verhindert und die Berner Wirtschaft dementsprechend wieder vermehrt gestärkt werden.

Private Vermittlungsunternehmen, die mit dem Suchen von möglichen Gewerbeflächen beauftragt werden, sind nachweislich aus erwähnten Gründen immer mehr darauf angewiesen, den auftraggebenden Firmen Gewerbeflächen ausserhalb des Kantons Bern anzubieten. Ein Beispiel aus der BZ vom 26. April 2021: «Die Berner Blumenbörse plant mangels Alternativen in der Region Bern den Umzug ins Freiburger Seeland. Das Land hat sie sich schon gesichert. Oder die Firma «comat RELECO» von Worb nach Düdingen.»

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Nimmt der Regierungsrat die angesprochene Abwanderung wahr?

2. Was unternimmt die Berner Wirtschaftsförderung, um dieser Entwicklung wirkungsvoll zu begegnen?

3. Welche Instrumente gedenkt der Regierungsrat einzusetzen, damit ansiedlungs- oder expansionswilligen Unternehmen entsprechende Angebote innerhalb des Kantons gemacht werden können und sichergestellt wird, dass rasche Entscheide und die Verfügbarkeit von Flächen möglich sind?

4. Kann sich der Regierungsrat insbesondere für die kommunale Ebene auch eine höhere Gewichtung der Gewerbeflächen im RGSK vorstellen?

5. Wie aktiv betreibt der Kanton Bern seine Bodenpolitik im Vergleich zu den Nachbarkantonen Solothurn, Aargau, Fribourg, Luzern?

6. Welche Fortschritte hat der Kanton in dieser Hinsicht in den vergangenen fünf Jahren gemacht?

7. Welches sind aus Sicht des Kantons die hauptsächlichen Beweggründe der Firmen, die in den letzten 10 Jahren aus dem Kanton Bern weggezogen sind?

8. Welche Unterstützung haben diese Betriebe vor dem Wegzugsentscheid vom Kanton bzw. von der kantonalen Wirtschaftsförderung erhalten?

9. Wie ist der Nettozugang bzw. Nettoabgang an Firmenzuzügen bzw. Firmenwegzügen während der letzten 10 Jahre (Firmen ab 20 Mitarbeitenden) im Vergleich zu den Nachbarkantonen Solothurn, Aargau, Fribourg, Luzern?

10. Welche Auswirkungen ergaben sich aus Frage 9 auf: − die Anzahl Arbeitsplätze? − die kantonalen Steuererträge? − das zusätzliche Verkehrsaufkommen (zusätzlicher Pendlerverkehr)?

11. Welche Art von Unternehmen konnten in den vergangenen 10 Jahren angesiedelt werden?

12. Welche Art von Unternehmen, aus welcher Region (Gebiete Regionalkonferenzen), Fokus Gewerbe, über 20 Beschäftigte, haben den Kanton Bern in den letzten 10 Jahren verlassen?

13. Welche Anstrengungen unternimmt der Kanton Bern konkret für die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen?

14. Welche Strategie bei der Akquirierung fährt die Wirtschaftsförderung, beispielsweise Ausland fokussiert (Brasilien, China, USA usw.), und welche Ressourcen stehen zur Verfügung?

15. Kennt die kantonale Wirtschaftsförderung die Bedürfnisse und die Sorgen der Wirtschaft bzw. der ansässigen Unternehmen wirklich?

16. Kennt diese Wirtschaftsförderung die im Kanton verfügbaren, entwicklungsfähigen Grundstücke und sind diese Flächen für Interessierte einsehbar?

17. Wie gehen die Nachbarkantone mit dieser Thematik («Benchmark») um?

Begründung der Dringlichkeit: Der Wegzug einiger für den Kanton Bern namhaft wichtiger Firmen muss rasch analysiert und Gegensteuer unverzüglich in Angriff genommen werden.

Antwort des Regierungsrates

1. Nimmt der Regierungsrat die angesprochene Abwanderung wahr?

Der Kanton Bern verzeichnet nach Einschätzung der Standortförderung des Kantons Bern (SF BE) keine generelle Abwanderung von Unternehmen, die über die natürliche Fluktuation in der Wirtschaft hinausgeht. Dennoch ist spürbar, dass es für Unternehmen zunehmend schwierig wird, verfügbare Entwicklungs- und Wachstumsflächen erwerben zu können. Das liegt daran, dass viele produktionsnahe Unternehmen ihre Reserveflächen aufgebraucht haben und dass die restriktiven Bestimmungen in der Raumplanungsgesetzgebung des Bundes und der Baugesetzgebung des Kantons die rasche Bereitstellung von neuen Flächen verhindern. Abwanderungen können auch aus anderen Ursachen resultieren, wie beispielsweise der Verfügbarkeit von Fachkräften oder der Höhe der Unternehmensgewinnsteuern.

2. Was unternimmt die Berner Wirtschaftsförderung, um dieser Entwicklung wirkungsvoll zu begegnen?

Die SF BE steht im engen Austausch mit den Unternehmen, welche ihre Dienstleistungen beanspruchen möchten. Dazu gehören Beratungsdienstleistungen ebenso wie bedürfnisorientierte Förderbeiträge. Daneben stellt der Regierungsrat kantonseigene Grundstücke für Innovations-, Wachstums- und Ansiedlungsprojekte zu Marktpreisen zur Verfügung – wenngleich diese Angebote in den letzten Jahren mangels Verfügbarkeit deutlich abgenommen haben.

3. Welche Instrumente gedenkt der Regierungsrat einzusetzen, damit ansiedlungs- oder expansionswilligen Unternehmen entsprechende Angebote innerhalb des Kantons gemacht werden können und sichergestellt wird, dass rasche Entscheide und die Verfügbarkeit von Flächen möglich sind?

Im Kanton Bern werden unterschiedliche Instrumente für die Bereitstellung von verfügbaren Flächen angewendet. Mit der sogenannten Arbeitszonenbewirtschaftung (AZB) werden vorhandene Arbeitszonen erfasst und dokumentiert, damit diese besser genutzt werden können, bevor neues Land eingezont wird. Im Weiteren bestehen die wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) und die strategischen Arbeitszonen (SAZ). Die ESP sind ausgewählte Standorte, in denen gute Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung geschaffen werden sollen. Die SAZ sind grosse zusammenhängende Flächen, die für Grossprojekte für die Ansiedlung neuer oder die Erweiterung von ansässigen Unternehmen planerisch soweit bereitgestellt werden sollen, dass diese bei Bedarf innerhalb von wenigen Monaten baureif sind. Gestützt auf das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) vermittelt die SF BE Grundstücke aus dem Finanzvermögen des Kantons Bern für die Erweiterung oder Ansiedlung von Unternehmen (Promotionsland). Auch kantonale und regionale Überbauungsordnungen sowie die Massnahmen zur Förderung und Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland sind Instrumente, mit denen die Verfügbarkeit von Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung sichergestellt werden soll. Der Grosse Rat hat zudem in der Wintersession 2019 die Motion 011-2019 BaK (Klauser, Bern) 1 als Postulat überwiesen, welche den Regierungsrat beauftragt, die Einführung einer aktiven Flächenpolitik bzw. den Erwerb von strategischen Baulandreserven durch den Kanton zu prüfen. Der entsprechende Bericht befindet sich aktuell noch in Erarbeitung.

Motion 011-2019 BaK (Klauser, Bern)

4. Kann sich der Regierungsrat insbesondere für die kommunale Ebene auch eine höhere Gewichtung der Gewerbeflächen im RGSK vorstellen?

Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) hat als regionaler Richtplan behördenverbindliche Wirkung. Die im genehmigten RGSK festgesetzten Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten sind demzufolge für die nachgelagerte kommunale Planungsebene behördenverbindlich. Eine höhere rechtliche Verbindlichkeit ist auf Richtplanstufe nicht möglich. Im Übrigen ist zu unterstreichen, dass mit dem RGSK keine direkt für die Gemeinde verbindliche Vornutzungsplanung erfolgt, sondern lediglich aufgezeigt wird, an welchen Standorten Gewerbegebiete aus einer raumplanerischen Gesamtperspektive zulässig sind. Sollte mit stärkerer Gewichtung die vermehrte Ausscheidung von Arbeitszonen gemeint sein, so ist daran zu erinnern, dass sich die Dimensionierung sämtlicher Bauzonen an die Vorgaben von Artikel 15 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) zu richten hat (Ausrichtung auf den voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre).

5. Wie aktiv betreibt der Kanton Bern seine Bodenpolitik im Vergleich zu den Nachbarkantonen Solothurn, Aargau, Fribourg, Luzern?

Im Kanton Bern wird, abgesehen von der Vermittlung kantonseigener Grundstücke (vgl. Antwort auf Frage 3), keine aktive Boden- bzw. Flächenpolitik für die wirtschaftliche Entwicklung betrieben.

Der Kanton Freiburg hat die aktive Bodenpolitik mit der Einführung des Gesetzes über die aktive Bodenpolitik im Januar 2020 weitgehend institutionalisiert. 2 Damit verfügt der Kanton Freiburg über ein wirtschaftspolitisches Instrument, das die kantonale Raumordnungspolitik ergänzt und den strategischen Landerwerb und die Verwendung dieser Grundstücke für die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.

Der Kanton Solothurn verfügt im Rahmen des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes über die Möglichkeit, Industrie- und Gewerbeliegenschaften zu vermitteln, vorsorglich Grundeigentum und sonstige Rechte an Grund und Boden zu erwerben oder zu veräussern sowie die Erschliessung und Umlegung von Land vorzunehmen oder sich daran beteiligen zu können.3 Damit verfügt der Kanton Solothurn grundsätzlich über die Möglichkeit, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, auch wenn diese bezüglich Organisation und Mittelausstattung nicht mit dem Kanton Freiburg vergleichbar ist.

In den Kantonen Aargau und Luzern existieren keine rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit einer aktiven wirtschaftspolitischen Bodenpolitik.

6. Welche Fortschritte hat der Kanton in dieser Hinsicht in den vergangenen fünf Jahren gemacht?

Neben der Anwendung und konsequenten Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente (vgl. Antwort auf die Frage 3) hat der Regierungsrat im Rahmen des dritten Massnahmenpakets zur Wirtschaftsstrategie 2025 die Massnahme «Aktive Flächenpolitik» verabschiedet. Ziel dieser Massnahme ist es, die rasche Verfügbarkeit von geeigneten Arbeitszonen für die Entwicklung von bestehenden und die Ansiedlung von neuen Unternehmen sicherzustellen. Dafür soll der Kanton die Möglichkeit erhalten, Land erwerben und anschliessend im Sinne der kantonalen Wirtschaftspolitik gezielt wieder veräussern zu können. Wie in der Antwort auf die Frage 3 ebenfalls bereits erwähnt, hat der Grosse Rat mit der Überweisung

Gesetz über die aktive Bodenpolitik des Kantons Freiburg vom 18. Oktober 2019 (ABPG; SGF 900.2) Art. 66 Abs. 1 Bst. c und Art. 67 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn vom 8. März 2015 (WAG; BGS 940.11)

der Motion 011-2019 als Postulat diese Absicht unterstützt und bekräftigt. Eine aktive Flächenpolitik lässt sich jedoch nicht kurzfristig umsetzen, da die Schaffung von entsprechenden gesetzlichen Grundlagen notwendig ist.

7. Welches sind aus Sicht des Kantons die hauptsächlichen Beweggründe der Firmen, die in den letzten 10 Jahren aus dem Kanton Bern weggezogen sind?

Es gibt oft mehrere Gründe, warum ein Unternehmen einen Standortentscheid trifft:

‒ Mangel an verfügbaren Arbeitszonen ‒ geringere Steuerbelastung in anderen Kantonen ‒ Möglichkeit, eine anderweitige Immobilie zu erwerben ‒ Nähe zur Kundschaft ‒ Private oder andere Gründe

8. Welche Unterstützung haben diese Betriebe vor dem Wegzugsentscheid vom Kanton bzw. von der kantonalen Wirtschaftsförderung erhalten?

Ein Unternehmen, das einen finanziellen Beitrag der SF BE erhalten hat, muss nach der Gewährung der Unterstützung mindestens fünf Jahre im Kanton Bern ansässig bleiben. Falls das Unternehmen innerhalb dieses Zeitrahmens trotzdem den Kanton verlässt, muss die gewährte finanzielle Unterstützung zurückbezahlt werden. Ein Unternehmen, das eine Steuererleichterung erhalten hat, muss mindestens noch weitere drei Jahre nach Ablauf der Steuererleichterung im Kanton Bern ansässig bleiben. Falls das Unternehmen innerhalb dieses Zeitrahmens trotzdem den Kanton verlässt, kann es rückwirkend besteuert werden.

9. Wie ist der Nettozugang bzw. Nettoabgang an Firmenzuzügen bzw. Firmenwegzügen während der letzten 10 Jahre (Firmen ab 20 Mitarbeitenden) im Vergleich zu den Nachbarkantonen Solothurn, Aargau, Fribourg, Luzern?

Diese Daten werden weder für den Kanton Bern noch für die Nachbarkantone erhoben.

10. Welche Auswirkungen ergaben sich aus Frage 9 auf: − die Anzahl Arbeitsplätze? − die kantonalen Steuererträge? − das zusätzliche Verkehrsaufkommen (zusätzlicher Pendlerverkehr)?

Da keine entsprechenden Angaben vorliegen, lassen sich die Auswirkungen auch nicht beziffern. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass die Auswirkungen der Unternehmenszuzüge bzw. -wegzüge in vielen Fällen eher marginal sind, da im Kanton Bern über 70 000 Unternehmen mit rund 650 000 Arbeitsplätzen ihren Sitz haben und sich die jährliche Dynamik (Neugründungen und Konkurse) zwischen 3000 und 4000 Unternehmen bewegt. Bei sehr grossen, verkehrsintensiven oder gewinnstarken Unternehmen kann jedoch bereits der Zu- bzw. Wegzug eines einzelnen Unternehmens spürbare Folgen haben. Eine abschliessende quantitative Abschätzung lässt sich mangels Daten jedoch nicht vornehmen.

11. Welche Art von Unternehmen konnten in den vergangenen 10 Jahren angesiedelt werden?

Die Unterstützungsleistungen und Aktivitäten der SF BE führen jedes Jahr zu etwas mehr als einem Dutzend Ansiedlungen. Davon stammen jeweils rund 80 Prozent aus dem Ausland und 20 Prozent aus anderen Kantonen. Die ausländischen Ansiedlungen kommen hauptsächlich aus Deutschland, Frankreich und den USA. Die angesiedelten Unternehmen operieren in verschiedenen Industrie- bzw. Dienstleistungsbranchen (u. a. ICT,

Lifescience). Sie siedeln sich an, um ihre Produkte bzw. Dienstleistungen auf dem Schweizer Markt anzubieten oder um Produktions- und Kundendienstfunktionen zu übernehmen. Einige Unternehmen arbeiten auch mit Forschungsinstitutionen zusammen.

12. Welche Art von Unternehmen, aus welcher Region (Gebiete Regionalkonferenzen), Fokus Gewerbe, über 20 Beschäftigte, haben den Kanton Bern in den letzten 10 Jahren verlassen?

Diese Daten werden nicht erhoben.

13. Welche Anstrengungen unternimmt der Kanton Bern konkret für die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen?

Die SF BE pflegt regelmässige Kontakte zu einer Vielzahl von Unternehmen des Kantons. In diesem Rahmen versucht sie, Expansions- oder Innovationsprojekte frühzeitig zu identifizieren und bietet ihre Dienstleistungen und Instrumente an, um deren Realisierung auf bernischem Boden zu fördern. Das AWI ist zudem häufiger Ansprechpartner, um Kontakte und Netzwerke zwischen Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden für die Unternehmen und deren Weiterentwicklung nutzbar zu machen.

14. Welche Strategie bei der Akquirierung fährt die Wirtschaftsförderung, beispielsweise Ausland fokussiert (Brasilien, China, USA usw.), und welche Ressourcen stehen zur Verfügung?

Seit 2010 ist der Kanton Bern Mitglied des überkantonalen Vereins Greater Geneva Bern area (GGBa), der im Auftrag der sechs Westschweizer Kantone (Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Bern) das Mandat für die Auslandpromotion hat. Der Kanton Bern präsidiert die GGBa in den Jahren 2022 und 2023. Im Rahmen dieses Vereins definieren die sechs Kantone die geografischen Märkte und Zielbranchen und stellen die erforderlichen Mittel bereit, um ein Netzwerk von im Ausland ansässigen Repräsentanten zu finanzieren. Das Ziel ist es, Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung anzuziehen, welche die industrielle und technologische Struktur des Kantons stärken können. Beispielsweise werden derzeit besondere Anstrengungen unternommen, um Projekte im Zusammenhang mit dem Bio-Manufacturing, der Präzisionsindustrie oder dem Batterie-Recycling anzuziehen.

Darüber hinaus hat der Kanton Bern zusammen mit den anderen Kantonen und dem SECO einen Leistungsauftrag mit Switzerland Global Enterprise, das den Technologiestandort Schweiz im Ausland vermarktet. Diese Aktivität generiert auch Kontakte mit ausländischen Unternehmen, die dann von der SF BE bearbeitet werden. Diese Aktivität wird aus dem regulären Budget der SF BE finanziert.

Ferner sind auch Direktansprachen und direkte Einzelkontakte im In- und Ausland eine nicht zu vernachlässigende Quelle für Ansiedlungsgeschäfte. Diese Kanäle basieren auf vertrauensvollen Kontakten und einer langjährig positiv erarbeiteten Reputation des Kantons Bern, seines Innovationsökosystems und der SF BE.

15. Kennt die kantonale Wirtschaftsförderung die Bedürfnisse und die Sorgen der Wirtschaft bzw. der ansässigen Unternehmen wirklich?

Die SF BE ist integraler Bestandteil des wirtschaftlichen Ökosystems der Berner Wirtschaft. Sie ist eng vernetzt mit den Unternehmen sowie mit den Anspruchsgruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Präsenz zielt nicht auf mediale Breitenwirkung, sondern auf gezielte, vertrauensvolle Kontakte in der Unternehmenswelt ab. Entsprechend zurückhaltend ist die öffentliche Kommunikation der Geschäftstätigkeit der SF BE und ihrer Mitarbeitenden. Der enge Austausch mit den Unternehmen wird durch vielfältige Kontakte und

Wirtschaftsbesuche auf Stufe des Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektors und teilweise auf Stufe des Gesamtregierungsrats sowie durch eine koordinierende Vernetzung mit anderen unternehmensnahen Behörden und Dienstleistungen verstärkt.

Es gilt festzuhalten, dass die SF BE aufgrund der Vorgaben im WFG ihre Dienstleistungen lediglich für einen vergleichsweise kleinen Teil der Wirtschaft und dabei auch nur für zukunftsorientierte Innovationsprojekte anbieten kann.

Im Rahmen des Vollzugs des kantonalen Härtefall-Programms 2020–2022 hatte die SF BE jedoch auch Kontakt mit mehreren tausend Unternehmen aus anderen Branchen, vornehmlich im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Detailhandel und anderen Dienstleistungen. Die dort gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bis hin zu neu digitalisierten Abläufen fliessen selbstverständlich auch in die Arbeiten der SF BE ein.

16. Kennt diese Wirtschaftsförderung die im Kanton verfügbaren, entwicklungsfähigen Grundstücke und sind diese Flächen für Interessierte einsehbar?

Im Rahmen der AZB (vgl. Antwort auf die Frage 3) wird alle zwei Jahre eine Erhebung der unüberbauten Arbeitszonen vorgenommen. Die Daten aus dieser Erhebung werden im Geoportal des Kantons Bern veröffentlicht. Die Erhebung von 2021 hat gezeigt, dass von insgesamt 3556 Hektaren Arbeitszonen im Kanton Bern 335 Parzellen von regionaler Bedeutung mit einer Fläche von insgesamt 266 ha unüberbaut sind. Ein genauerer Blick zeigt allerdings, dass viele dieser unüberbauten Arbeitszonen nicht oder zumindest nicht kurzfristig verfügbar sind. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei 31 Prozent der Arbeitszonen sind konkrete Vorhaben im Gang oder es liegt bereits eine Baubewilligung vor. Weitere Arbeitszonen werden von Unternehmen als Reserve für allfällige zukünftige Erweiterungen gehalten. Zudem liegen bei fast der Hälfte der unüberbauten Arbeitszonen konkrete Hindernisse vor, die eine Nutzung behindern oder verzögern – beispielsweise öffentlich-rechtliche Einschränkungen (z. B. Wald- oder Gewässerabstand), eine fehlende Erschliessung oder privatrechtliche Vereinbarungen (z. B. langfristige Miet- oder Pachtverträge). Darüber hinaus ist die planerische Verfügbarkeit nicht bei allen unüberbauten Arbeitszonen sichergestellt.

Sofort verfügbar sind demnach nur gerade 18 Arbeitszonen mit einer unüberbauten Fläche von 13,7 Hektaren. Bei weiteren 11 Arbeitszonen mit einer unüberbauten Fläche von 7,9 Hektaren ist eine Nutzung innerhalb von zwei Jahren möglich. Zudem sind noch weitere 43 Arbeitszonen ohne Realisierungshindernisse vorhanden (34,6 ha), bei denen aber die planerische Verfügbarkeit bzw. die Absichten der Eigentümerschaft nicht bekannt sind.

Dabei ist anzumerken, dass die aus Sicht von potenziellen Investoren relevanten Merkmale dieser Grundstücke nicht in allen Fällen ausreichend erfasst oder ausgewiesen sind. Der entsprechende Handlungsbedarf ist erkannt und es laufen bereits entsprechende Arbeiten zur Verbesserung der vorhandenen und bereitgestellten Informationen.

Die Informationen zu den angebotenen Grundstücken aus dem Finanzvermögen des Kantons Bern (vgl. Antwort auf die Frage 3) sind vorhanden und werden potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt. Im Lauf der Zeit hat die Anzahl dieser Grundstücke jedoch stetig abgenommen. In der aktuellen Periode 2023–2024 sind nur noch neun Grundstücke an sechs Standorten verfügbar.

17. Wie gehen die Nachbarkantone mit dieser Thematik («Benchmark») um?

Gemäss Art. 30a Abs. 2 Raumplanungsverordnung (RPV) setzt die Ausscheidung neuer Arbeitszonen voraus, dass die Kantone eine Arbeitszonenbewirtschaftung eingeführt haben. Der Regierungsrat hat keine detaillierte Kenntnis davon, wie die Nachbarkantone diesen Auftrag umgesetzt haben. Es gibt – auch beim zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) – keinen schweizweiten Überblick oder Vergleich dazu.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Ordinaziun davart la planisaziun dal territori, Art. 30a — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2026, 20. Mai 2026 und 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.
  • Lescha federala davart il guaud, Art. 66 und Art. 67 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2025 und 1. August 2025 erneut konsolidiert.