Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.380

M 240-2022 Kocher Hirt (Worben, SP) Es braucht eine Task Force zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Kanton Bern! Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 240-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.380

Eingereicht am: 28.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kocher Hirt (Worben, SP) (Sprecher/in) Gerber (Schüpfen, Die Mitte) Zimmerli (Bern, FDP) Michel (Schattenhalb, SVP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 01.12.2022

RRB-Nr.: 116/2023 vom 01. Februar 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Es braucht eine Task Force zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Kanton Bern!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Er setzt eine Task Force ein, bestehend aus den Leistungserbringern, den Verbänden, den Sozialpartnern und der Verwaltung, die mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Kanton Bern beauftragt wird. Der Fokus liegt dabei auf folgenden Punkten:

− Entwickeln einer kantonalen Strategie, welche die Berufsverweildauer von Pflegenden nachhaltig verlängert und von den Leistungserbringern umgesetzt werden kann − Erarbeiten von Massnahmen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Einhaltung der gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten, des Arbeitsgesetzes, verbindliche Dienstplanung usw.) führen − Definition eines Zielbildes zum bedarfsgerechten Personaleinsatz in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen unter Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse (Kosteneffizienz und Wirksamkeit)

Begründung:

Die Erfahrungen aus der letzten Krise haben uns gezeigt, wie durch ein gemeinsames Vorgehen gute und rasche Lösungen für anstehende Probleme erarbeitet werden können.

Seit Monaten verschlechtert sich die Situation im pflegerischen Bereich schweizweit. Aktuell müssen Patientinnen und Patienten abgewiesen werden, weil die nötige Versorgung nicht mehr

gewährleistet werden kann. Es besteht ein akuter Pflegenotstand. Der Personalmangel ist in allen Versorgungsbereichen Realität und zwingt die Betriebe zur Reduktion der Leistungserbringung. Die Abwanderung aus dem Pflegeberuf nimmt weiter zu. Rund 36 Prozent der 20- bis 24- jährigen HF-Absolventinnen und HF-Absolventen steigen nach nicht einmal zwei Jahren wieder aus dem Beruf aus. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Patientensicherheit und die Pflegequalität.

In gewissen Bereichen besteht bereits heute eine Unterversorgung, und die Abwärtsspirale ist eine nicht zu ignorierende Tatsache.

Dieser Entwicklung muss dringend mit geeigneten Massnahmen entgegengewirkt werden.

Die Aufgabe des Kantons besteht in der Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, eine Task Force einzusetzen, die alle Leistungserbringer, die Verbände und Sozialpartner koordiniert und ein gemeinsames Vorgehen für die Lösungssuche und die Umsetzung begleitet und unterstützt.

Dabei könnte auf bereits bestehende Gefässe (z. B, die ausserparlamentarische Gesundheitskommission) zurückgegriffen werden.

Die pflegerische Versorgung und ihre Finanzierung wird eine der grossen Herausforderungen der Zukunft sein. Diese Herausforderung können wir nur gemeinsam bewältigen. Es darf nicht noch länger zugewartet werden, denn die Belastung und die Fluktuation des Personals sind zunehmend hoch, die Gesundheit der Pflegenden hat sich verschlechtert, und es braucht einen Ausweg aus dieser Misere.

Damit die Abwanderung aus dem Beruf gestoppt werden kann, braucht es jetzt eine Task Force, die dem Personal aufzeigt, dass der Kanton aktiv zusammen mit den Leistungserbringern, den Verbänden und den Sozialpartnern an Lösungen und Perspektiv en zur Verbesserung der Situation arbeitet.

Dies ist im Hinblick auf die Rekrutierung von Auszubildenden, den Verbleib im Beruf und die Förderung von Berufskarrieren in der Pflege ein entscheidender Faktor, damit die Pflegequalität und die Patientensicherheit für die Zukunft gesichert werden können.

Begründung der Dringlichkeit: Die Situation der pflegerischen Versorgung verschlechtert sich von Tag zu Tag. Geschlossene Betten in den Spitälern führen zu einer früheren Entlassung der Patienten in die nachgelagerten Bereiche. Diese kommen an ihre Aufnahmegrenze. Die Belastung des Personals nimmt weiter zu. Die Spitalbetriebe können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten, dadurch fehlen finanzielle Mittel für Verbesserungen der Anstellungsbedingungen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat begrüsst den Vorschlag der Motionärin. Parallel dazu wurde von der GSI ein runder Tisch mit Teilnehmenden aller Versorgungsbereiche initiiert. An diesem runden Tisch wurden zwei Arbeitsgruppen eingesetzt.

Zwischen der UPD und der GSI findet zudem auch ein regelmässiger Austausch statt. So unter anderem zum Thema Förderung von Weiterbildungsstellen in der Psychiatrie und Jugendpsychiatrie und weiteren unterversorgten Fachrichtungen, welche neu mit der Spitalversorgungsgesetzgebung möglich ist.

Damit die gut ausgebildeten Fachpersonen im Beruf bleiben, sind hauptsächlich die Arbeitgeber gefordert. Dazu muss die oberste Führungsebene bewusst diese Thematik angehen und sich insbesondere in den Bereichen Skill- und Grade-Mix, Work-Life-Balance oder aber im Bereich der internen Ausbildungsorganisation engagieren.

Der Regierungsrat ist bereit, Massnahmen im Zusammenhang mit der Berufsverweildauer von Pflegefachpersonen zu prüfen und zu fördern, sofern sie erfolgsversprechend sind.

Aus Sicht des Regierungsrates ist eine weitere Task Force aus den vorgenannten Gründen nicht notwendig.

Der Regierungsrat beantragt die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion.

Verteiler ‒ Grosser Rat