Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.398

I 258-2022 Hegg (Lyss, FDP) Bundesasylzentren im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 258-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.398

Eingereicht am: 01.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Hegg (Lyss, FDP) (Sprecher/in) Bütikofer (Lyss, SP) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 452/2023 vom 26. April 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bundesasylzentren im Kanton Bern

In Kappelen/Lyss und im ehemaligen Zieglerspital in Bern betreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die zwei für die Asylregion Bern vorgesehenen Bundesasylzentren. Beim ehemaligen Zieglerspital handelt es sich um einen temporären Standort. Der Standort Waffenplatz/ Zeughaus Lyss ist nach wie vor im Sachplan Asyl des Bundes enthalten.

Bei der Behandlung der Motionen 100-2017 (Keine doppelte Belastung von Lyss im Asylbereich) und 115-2017 (Keine Standortkonzentration von Zentren im Asylbereich) hat sich der Grosse Rat im September 2017 klar gegen ein zweites Bundesasylzentrum in Lyss (Waffenplatz) ausgesprochen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie ist der Stand der Suche nach einem Standort für ein definitives Bundesasylzentrum in der Region Bern?

2. Wer hat den Lead bei der Standortsuche (das SEM oder die SID?), und welche Verwaltungseinheit kümmert sich konkret um einen Standort?

3. Bis wann kann das BAZ im ehemaligen Zieglerspital betrieben werden?

4. Bis wann liegt ein neuer Standort als Ersatz für das ehemalige Zieglerspital vor?

Antwort des Regierungsrates

Frage 1 Der Bund hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton in den vergangenen Jahren zahlreiche Standorte geprüft. Davon werden aktuell mehrere Standorte durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vertieften Abklärungen unterzogen.

Frage 2 Die Verantwortung und folglich der Lead bei der Standortsuche für das zweite Bundesasylzentrum obliegen dem Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM wird kantonsintern durch das Generalsekretariat der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) unterstützt. Die Sicherheitsdirektion (SID) hat diese Aufgabe im Zuge der Neuausrichtung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs (NA-BE) an die GSI übertragen.

Frage 3 Der aktuelle Mietvertrag des SEM mit der Stadt Bern läuft bis Ende 2025.

Frage 4 Das SEM kann keinen Zeitpunkt angeben, bis wann ein definitiver Standort gefunden sein wird. Dies hängt u.a. von den Resultaten der erwähnten Abklärungen ab.

Verteiler ‒ Grosser Rat