Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.431

I 291-2022 Lerch (Langenthal, SVP) Alterspolitik im Kanton Bern nach Corona – quo vadis? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 291-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.431

Eingereicht am: 08.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Bauer (Wabern, SP) von Bergen (Uetendorf, EVP) de Meuron (Thun, Grüne) Flück (Interlaken, FDP) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Jost-Morandi (Herzogenbuchsee, GLP) Mühlemann (Grasswil, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 2

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 455/2023 vom 26. April 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Alterspolitik im Kanton Bern nach Corona – quo vadis?

Die Corona-Pandemie war für die ältere Bevölkerung besonders schwierig und belastend. Dies gilt sowohl für Personen, die zu Hause wohnen, als auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeinstitutionen. Die Pandemie hat möglicherweise bei vielen Seniorinnen und Senioren ein Umdenken ausgelöst im Hinblick darauf, in welchem Umfeld und in welcher Wohnform sie inskünftig ihr Leben gestalten möchten. Aus diesen Gründen wäre es aufschlussreich, eine Erhebung hinsichtlich dieser möglicherweise tiefgreifend veränderten Bedürfnisse durchzuführen. Sollten solche Erkenntnisse schon erhärtet vorliegen, könnten diese direkt in einen zweckmässigerweise zu aktualisierenden Bericht zur Alterspolitik bzw. in eine Kantonale Altersstrategie einfliessen.

In den Verwaltungskreisen Oberaargau und Seeland sind in den letzten Jahren vom Kanton unterstützte Altersforen als Pilotprojekte entstanden, die nach Rückmeldungen aller Beteiligten sehr nützlich und hilfreich sind. Sie vernetzen alle regionalen Akteure im Altersbereich. Nach diesen positiven Erfahrungen stellt sich – auch gestützt auf die Erkenntnisse aus der Pandemie – die berechtigte Frage, ob nicht solche vom Kanton unterstützte Foren in allen Verwaltungskreisen als flächendeckende Plattformen für Altersfragen implementiert werden sollten.

Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es in der Alterspolitik des Kantons Bern nach den insbesondere für die ältere Generation schwierigen Corona-Jahren eine Neubeurteilung braucht?

2. Ist der Regierungsrat bereit, die aktuellen Bedürfnisse der älteren Bevölkerung auf geeignete Weise unter Einbezug aller Akteure (stationäre und ambulante Pflegeinstitutionen, Interessengruppen, Altersorganisationen, Ausbildungsinstitutionen, Wissenschaft) zu erheben?

3. Ist der Regierungsrat bereit, gestützt auf die Erhebungen gemäss Ziffer 2, die Erkenntnisse in den voraussichtlich zu revidierenden Bericht zur Alterspolitik bzw. in eine zu erlassende Kantonale Altersstrategie einfliessen zu lassen?

4. Wie soll es mit den Altersforen, die teilweise in den Regionen (Oberaargau und Seeland) als für alle Beteiligten sehr nützliche und sinnvolle Pilotprojekte installiert wurden, weitergehen? Ist der Regierungsrat bereit, diese zeitnah flächendeckend kantonsweit zu initialisieren und zu unterstützen?

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1: Die während der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen zeitigen Auswirkungen auf verschiedenste Gesellschaftsbereiche, auch auf die Lebensgestaltung der älteren Bevölkerung bzw. auf die Ausgestaltung der Alters-, Pflege- und Betreuungsinstitutionen. Im Hinblick auf zukünftige Krisensituationen müssen deshalb auch in der Alterspolitik die richtigen Schlüsse gezogen werden. Der Kanton Bern betreibt heute eine direktionsübergreifende, kompetenzfördernde Alterspolitik, welche das gesunde Altern anstrebt. Im Zentrum steht die bedarfsgerechte ambulante und stationäre Versorgung. Diese tragenden Säulen der aktuellen Alterspolitik werden auch nach der Corona-Pandemie im Fokus bleiben. Derzeit befinden sich im Rahmen der Umsetzung der Gesundheitsstrategie 2030 wichtige strategische Grundlagen betreffend die Versorgung in Erarbeitung (Teilstrategien zur integrierten Versorgung, zur palliativen Versorgung sowie zur Langzeitversorgung). Dafür, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie ein generelles, längerfristiges Umdenken bezüglich der gewählten Wohnform der älteren Bevölkerung abzeichnet, gibt es aus Sicht des Regierungsrates aktuell keine Anzeichen. Dagegen gab es bereits vor der Pandemie eine Tendenz, den Eintritt in das Pflegeheim zugunsten anderer Wohnformen immer weiter hinauszuzögern. So betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Berner Pflegeheimen 2011 noch 1028 Tage, gegenüber 798 Tagen im Jahr 2018. Alterspolitik ist per se ein dynamisches Politikfeld, welches insbesondere von der demografischen Entwicklung bestimmt wird (Zunahme der älteren Bevölkerung). Wie der Regierungsrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 167-2021 festgehalten hat, verschliesst er sich einer Neujustierung der Alterspolitik nicht. Der Fokus der Arbeiten liegt aber derzeit auf verschiedenen Handlungsfeldern, die im letzten Altersbericht definiert wurden (Neuausrichtung der ambulanten und stationären Pflege, Finanzierungsmechanismen, Unterstützung betreuender und pflegender Angehöriger). Die Entwicklung einer neuen Altersstrategie wird daher zurückgestellt, bis diese Arbeiten abgeschlossen sind.

Zu Frage 2: Der Regierungsrat erachtet die von den Interpellantinnen und Interpellanten geforderte Erhebung im Moment nicht als zielführend. Solche Befragungen sind sehr ressourcenintensiv. Oft bleiben die Ziele unklar und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist ungünstig. Die angesichts der finanzpolitischen Herausforderungen des Kantons (u. a. aufgrund der ausbleibenden

Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aus dem Geschäftsjahr 2022 sowie des hohen Investitionsbedarfs) knappen zur Verfügung stehenden Mittel sollen in erster Linie für die ältere Bevölkerung eingesetzt werden, nicht für die Durchführung von Studien und Befragungen. Zudem wurden auf Bundesebene bereits erste wissenschaftliche Arbeiten zu den Auswirkungen der Covid-Pandemie erstellt oder befinden sich aktuell noch in Erarbeitung. So hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) im Dezember 2022 beispielsweise 25 Forschungsprojekte aus den Geistes- und Sozialwissenschaften für das Nationale Forschungsprogramm «Covid-19 in der Gesellschaft»1 bewilligt, die inzwischen angelaufen sind. Im Rahmen dieses Programms werden auch Fragen der Alterspolitik thematisiert. Erste Erkenntnisse lieferte zudem eine 2021 im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erstellte Ressortforschungsstudie unter dem Titel «Corona-Krise: Analyse der Situation von älteren Menschen und von Menschen in Institutionen»2.

Zu Frage 3: Wie vorgängig erwähnt, müssen in der Alterspolitik laufend Adjustierungen vorgenommen werden, welche die Entwicklungen berücksichtigen, was im Rahmen der operativen Umsetzung der Alterspolitik auch geschieht. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 167-2021 erwähnt, liegt dabei der Fokus auf der Neuausrichtung der ambulanten und stationären Pflege, den Finanzierungsmechanismen sowie der Unterstützung betreuender und pflegender Angehöriger. Derzeit verfügt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) jedoch nicht über die nötigen Ressourcen zur Überarbeitung des Altersberichts oder zur Erarbeitung einer Altersstrategie.

Zu Frage 4: Gemäss Art. 25–27 des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) ist die GSI für die Bereitstellung ambulanter und stationärer Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf zuständig. Es ist hingegen nicht die Aufgabe des Kantons, altersgerechtes Wohnen, Wohnen mit Dienstleistungen, Alterswohngemeinschaften oder Ähnliches zu koordinieren. Diesbezüglich müssen die Gemeinden und Regionen aktiv werden und sich nötigenfalls untereinander koordinieren. Es steht ihnen demzufolge auch frei, wie sie sich betreffend die Weiterführung der Altersforen aufstellen wollen. Seitens des Kantons ist keine Unterstützung einer kantonsweiten Initialisierung vorgesehen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Website des Schweizerischen Nationalfonds SNF (25.1.2023) INFRAS im Auftrag des BAG (2021): Corona-Krise - Analyse der Situation von älteren Menschen und von Menschen in Institutionen.

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über die sozialen Leistungsangebote, Art. 25, Art. 26 und Art. 27 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2024 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.