Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.439

M 299-2022 Amstutz (Sigriswil, SVP) Hospizplätze im Kanton Bern bewilligen und die Finanzierung regeln. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 299-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.439

Eingereicht am: 08.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Amstutz (Sigriswil, SVP) (Sprecher/in) Hess (Nidau, FDP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) von Bergen (Uetendorf, EVP) Sutter (Langnau i.E., SVP) Gerber (Schüpfen, Die Mitte) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, Grüne) Gasser (Ostermundigen, GLP) Baumann (Münsingen, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 442/2023 vom 26. April 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Hospizplätze im Kanton Bern bewilligen und die Finanzierung regeln

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Hospizplätze sind im Kanton Bern zu bewilligen.

2. Die Finanzierung für die Hospizplätze ist zu regeln.

3. Ein Pilotprojekt Hospiz ist im Kanton Bern rasch zu starten.

Begründung:

Hospizplätze sind ein Angebot der integrierten Palliative-Care-Versorgung und Bestandteil der Palliativstrategie des Bundes. Somit gehören Hospizplätze nicht in die Langzeitpflege. Der Bedarf im Kanton Bern liegt bei rund 50 Betten. Hospizplätze sind im Kanton Bern möglichst rasch und unkompliziert zu bewilligen. Das Hospizangebot ist besonders für Patientinnen und Patienten im erwerbsfähigen Alter mit nicht therapierbaren Diagnosen vorgesehen, die eine umfassende, spezialisierte Palliativpflege benötigen. Hospize bieten häufig eine Anschlusslösung bei Bedarf, nach einer Akutlösung.

Das Finanzierungssystem soll gemäss Spitalfinanzierung und mit Pauschalen geregelt und abgegolten werden. Die gesamten Aufwendungen in einem Hospiz liegen rund 35 Prozent tiefer

als bei vergleichbaren Angeboten der akuten Palliativpflegeabteilungen in den Spitälern. Es ist

eine Kostenoptimierung voraussehbar, durch Verhinderungen von Spitaleinweisungen. Die Bewilligung von Hospizplätzen schliesst eine Versorgungslücke im Kanton Bern.

Aktuell sind in drei Hauptregionen des Kantons Bern Hospizprojekte am Laufen. Um essenzielle Erfahrungen sammeln zu können, soll ein Projekt als Pilotprojekt für rund zwei, drei Jahre starten können. Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt «Hopespiz Berner Oberland». Mehrere Kantone verfügen bereits über Hospizstrukturen: AG, BS, BL, GR, SG, VD, VS, SZ, LU und ZH.

Antwort des Regierungsrates

Zu Ziffer 1

Da Hospizplätze weder im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) noch in einem kantonalen Gesetz geregelt sind, kennt der Kanton Bern als Leistungserbringer der stationären Gesundheitsversorgung ausschliesslich Pflegeheime und Spitäler. Diese werden auf kantonaler Ebene – im Gesetz und in der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLG, SLV) sowie im Spitalversorgungsgesetz und in der Spitalversorgungsverordnung (SpVG, SpVV) – durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bewilligt und durch den Kanton mitfinanziert. Im Gegensatz dazu stellen Hospize keine Kategorie von Leistungserbringern nach nationaler und kantonaler Gesetzgebung dar und können nicht mitfinanziert werden.

Der Aufbau der spezialisierten Palliativversorgung in der Langzeitpflege wurde als kantonale Massnahme in die Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020-20301 aufgenommen und soll in den zu erarbeitenden Teilstrategien vertieft werden. Die Planung der Umsetzung dieser Massnahme hängt jedoch auch von der Umsetzung des durch den Bundesrat am 18. September 2020 verabschiedeten Berichts «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» 2 ab.

Gleichzeitig förderte und unterstützte die GSI zwischen 2019 und 2022 den kantonalen Modellversuch «Spezialisierte Mobile Palliativdienste». Der Modellversuch konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 gilt noch eine Übergangsphase und ab dem Jahr 2024 ist vorgesehen, die mobilen Palliativdienste in die Regelversorgung zu integrieren. Ihre spezialisierten Leistungen stehen demnach den Pflegeheimen weiterhin zur Verfügung.

Ab 2024 nimmt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zusätzlich im Rahmen der kantonalen Gesundheitsstrategie bis Ende 2025 die Teilstrategien Langzeitversorgung und Palliative Care an die Hand. Im Rahmen dieser Teilstrategien soll u. a. auch der Bedarf für spezialisierte Langzeitstrukturen im Langzeitbereich – z. B. Hospizstrukturen – ergebnisoffen geprüft werden. Wichtig wird hier jedoch auch die durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angekündigte Klärung in Bezug auf die Tarifierung, Vergütung und Finanzierung sein (vgl. Ziffer 2).

Zu Ziffer 2

Der Regierungsrat orientierte in der Vorstossantwort zur Motion 213-2020 Striffeler-Mürset «Finanzierung eines Pilotprojekts für spezialisierte Palliative Care in der Langzeitpflege» (R egierungsratsbeschluss 56/2021 vom 20.1.2021 3) bereits darüber, dass der Kanton Bern die Planung und Steuerung von spezialisierten Palliative-Care-Strukturen im Langzeitbereich an die Hand nehmen wird, sobald die auf nationaler Ebene umzusetzenden Massnahmen und die Evaluation des Modellversuchs «Spezialisierte Mobile Palliativdienste» abgeschlossen sind (vgl. Ziffer 1).

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (2020). Gesundheitsstrategie des Kantons Bern 2020–2030. Bundesamt für Gesundheit (2020). Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.3384 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) vom 26. April 2018. https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/e4e0502d04484572b61ceecbdab08ec4-332/39/2020.RRGR.283-RRB-D-220818.pdf

Die Planung der Umsetzung hängt jedoch stark von der Umsetzung des durch den Bundesrat 2020 verabschiedeten Postulatsberichts 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» 4 ab. Gemäss dem Bericht soll die Finanzierungslösung für die stationäre spezialisierte Versorgung im Langzeitbereich auf Ebene Bund und Tarifpartner angesiedelt werden. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern zu klären, wie Leistungen solcher Strukturen angemessen vergütet werden können. Der Kanton Bern begrüsst dieses auf nationaler Ebene angesetzte Vorgehen, zumal die Pflegefinanzierung in der Bundesgesetzgebung geregelt ist.

Das BAG ist gemäss aktuellen Informationen daran, zusätzlich zur Umsetzung des vorerwähnten Postulats, die Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» 5 umzusetzen. Bis voraussichtlich Ende 2023 soll der Finanzierungsbedarf für Hospizstrukturen ermittelt werden. Diese Ergebnisse werden frühestens Mitte 2024 vorliegen.

Des Weiteren ist das BAG daran, zusammen mit verschiedenen Akteuren den quantitativen Bedarf an palliativen Angeboten für die Zukunft zu eruieren.

Zu Ziffer 3

Die GSI hat von verschiedenen Projektideen für Hospizstrukturen Kenntnis. Mit den verschiedenen Akteuren besteht ein direkter Austausch. Es gibt aktuell jedoch keinen Anlass, eines dieser Projekte zu favorisieren. Das Gesuch des von den Motionären erwähnten Projekts «Hopespiz Berner Oberland» um Bewilligung wurde Ende 2022 abgelehnt mit dem Hinweis, dass es im Kanton Bern zum aktuellen Zeitpunkt keine Bewilligung für Hospize gibt (vgl. Ziffer 1). Aus den vorgenannten Gründen sieht der Regierungsrat keine Dringlichkeit für die Finanzierung eines Pilotprojekts.

Vor dem Hintergrund der in Ziffer 2 erwähnten nationalen Bemühungen, ist der Regierungsrat jedoch bereit, die Motion als Postulat anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Vgl. Bundesamt für Gesundheit (2020). Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.3384 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) vom 26. April 2018. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-palliative-care.html Vgl. Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Pallia-