Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.BKD.4952

Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz, Alpines Museum der Schweiz und Schweizer Künstlerbörse; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2024–2027 und Gewährung der damit verbundenen Kantonsbeiträge. Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2024–2027; Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1323/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.4952 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz, Alpines Museum der Schweiz und Schweizer Künstlerbörse; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2024–2027 und Gewährung der damit verbundenen Kantonsbeiträge. Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2024–2027; Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

1.1 Ausgangslage

Der Kanton Bern leistet gemäss dem Kantonalen Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG) unabhängig von einer Beteiligung der Gemeinden Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung. Diese Kulturinstitutionen haben ein schweizweit einzigartiges Angebot und zeichnen sich durch ein nationales bis internationales Publikum und Medienecho aus. Die Ausrichtung der Betriebsbeiträge erfolgt gestützt auf öffentlich-rechtliche Leistungsverträge. Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Parteien und definieren insbesondere die zu erbringenden Leistungen der Kulturinstitutionen wie auch den Beitrag des Kantons an diese Leistungen. Die Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung sind in der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV) festgelegt. Bei drei der fünf Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung läuft der bestehende Vertrag am 31. Dezember 2023 aus.

1.2 Kulturinstitutionen mit Vertragserneuerung

Mit folgenden Trägerorganisationen der Kulturinstitutionen werden per 1. Januar 2024 neue Leistungsverträge abgeschlossen: ‒ Stiftung Ballenberg ‒ Stiftung «alps – Alpines Museum der Schweiz» ‒ Verein «t. Theaterschaffen Schweiz» betreffend Leistungen und Unterstützung der Schweizer Künstlerbörse

1.3 Geltungsdauer des Leistungsvertrags

Die Leistungsverträge werden für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Geltungsdauer beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

1.4 Jährlicher Betriebsbeitrag

Der Kanton Bern unterstützt die Kulturinstitutionen in den Jahren 2024–2027 mit folgenden jährlichen Beiträgen: Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz CHF 1'335’000 Alpines Museum der Schweiz CHF 995’000 Schweizer Künstlerbörse CHF 275’000

1.5 Überprüfung der Leistungsverträge

Die Kulturinstitutionen verpflichten sich, dem Kanton jährlich über die Leistungserbringung Bericht zu erstatten und an einem Reporting-Gespräch teilzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die im Vertrag definierten Leistungen erfüllt werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12 Abs. 1 Bst. c, Art. 13, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 21, Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 3 und Art. 4 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Zustimmung zu den Leistungsverträgen

Den folgenden Leistungsverträgen wird zugestimmt: ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung Ballenberg für die Beitragsperiode 2024–2027 vom 24. Oktober 2023 ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung «alps – Alpines Museum der Schweiz» für die Beitragsperiode 2024–2027 vom 18. Oktober 2023 ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und dem Verein «t. Theaterschaffen Schweiz Professions du spectacle Suisse Professioni dello spettacolo Svizzera Professiuns da teater Svizra» betreffend Leistungen und Unterstützung der Schweizer Künstlerbörse für die Beitragsperiode 2024–2027 vom 5. Oktober 2023

4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende, neue Ausgabe (Art. 28, Art. 30 Abs. 1 FHG)

Es handelt sich um eine delegierte Ausgabe in der Kompetenz des Regierungsrates. Gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 KKFG beschliesst der Regierungsrat für den Kanton abschliessend über die Leistungsverträge und die damit verbundenen Ausgaben.

5. Massgebende Kreditsumme

Kantonsbeitrag 2024–2027 CHF 2’605'000 pro Jahr

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit (Objektkredit) Konto 363510000, PSP 4800G-400023. Profitcenter 4487010001 Kulturförderung Rechnungsjahr 2024 CHF 2’605'000 Rechnungsjahr 2025 CHF 2’605'000 Rechnungsjahr 2026 CHF 2’605'000 Rechnungsjahr 2027 CHF 2’605'000

Die Kredite sind im Aufgaben- und Finanzplan ab 2024 eingestellt.

7. Begründung

Die Betriebsbeiträge an die drei Kulturinstitutionen werden für die kommende Leistungsvertragsperiode aus den folgenden Gründen angepasst:

‒ Der Betriebsbeitrag an die Stiftung Ballenberg wird um CHF 110'000 pro Jahr erhöht, um die digitalen Vermittlungsangebote und die Neugestaltung der Hauseinrichtungen der historischen Museumsgebäude auf Basis aktualisierter Konzepte weiterführen und damit die Attraktivität des Museums erhalten zu können. ‒ Der Betriebsbeitrag an das Alpine Museum der Schweiz wird um CHF 95'000 pro Jahr erhöht, damit die Museumsdirektion (mit der künstlerischen Leitung) um eine betriebliche Leitung ergänzt werden kann. ‒ Der Betriebsbeitrag an die Schweizer Künstlerbörse wird um CHF 25'000 pro Jahr erhöht, um die Preissteigerungen im Bereich der Technik abzufedern.

8. Eröffnung

Der vorliegende Beschluss wird der Stiftung Ballenberg, der Stiftung «alps – Alpines Museum der Schweiz» und dem Verein «t. Theaterschaffen Schweiz» durch die Bildungs- und Kulturdirektion eröffnet.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion