Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.BVD.4235

Zu erneuernde Ausgabenbewilligungen für die Weiterführung bestehender kantonaler Anmieten in der Ausgabenkompetenz des Grossen Rates. Sammelbeschluss 2024 für Verpflichtungskredite

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1327/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.4235 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zu erneuernde Ausgabenbewilligungen für die Weiterführung bestehender kantonaler Anmieten in der Ausgabenkompetenz des Grossen Rates; Sammelbeschluss 2024 für Verpflichtungskredite

Erwägungen

1. Gegenstand

Sammelbeschluss für Verpflichtungskredite zu bestehenden und weiterzuführenden kantonalen Anmieten, für die der Grosse Rat im Jahr 2024 über neue Ausgabenbewilligungen entscheiden muss.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Die einzelnen Ausgabenbewilligungen für Anmieten

Die zu erneuernden Ausgabenbewilligungen für bestehende kantonale Anmieten in der Ausgabenkompetenz des Grossen Rates werden im Interesse einer besseren Übersicht jeweils jährlich in einem Sammelbeschluss zusammengefasst. Dabei bildet jede zu bewilligende Anmiete Gegenstand einer separaten Ausgabenbewilligung und kann einzeln gutgeheissen oder abgelehnt werden.

Für die unter Ziffer 3.1 aufgelisteten Mietobjekte sind neue Ausgabenbewilligungen erforderlich, damit die bestehenden und bewährten Mietverhältnisse weitergeführt werden können. Die bestehenden Ausgabenbewilligungen sind befristet und daher zu erneuern.

Unter Ziffer 3.2 werden jeweils die Mietobjekte aufgeführt, für die demnächst eine vertragliche Option zur Verlängerung der Mietdauer ausgeübt werden kann oder eine automatische Verlängerung mit entsprechender Kündigungsfrist ansteht.

Die unter Ziffer 3.3 aufgeführten Mietobjekte entsprechen nicht mehr den aktuellen Verhältnissen und müssen erneuert oder durch Nachträge ergänzt werden.

Unter Ziffer 3.4 werden Mietobjekte aufgeführt, bei welchen zurzeit eine unbefristete Ausgabenbewilligung vorhanden ist, welche mit vorliegendem Beschluss nun befristet wird.

3.1 Mietobjekte mit auslaufenden Ausgabenbewilligungen

Für die nachfolgenden Anmieten laufen die Ausgabenbewilligungen per 2024 oder 2025 aus. Die Standorte sollen beibehalten und die entsprechenden Ausgabenbewilligungen verlängert werden.

3.1.1 Bern, Morillonstrasse 79

Nutzer: Universität (BKD) Vertragsnummer: 200804 Kantonale Miete seit: 16.9.2018 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 31.12.2025; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren vom 1.1.2026–31.12.2030 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.1.2026 – 31.12.2030

Mietkosten pro Jahr CHF 361 760 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 214 200 Nebenkosten CHF 147 560 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 361 760 Zu bewilligender Kredit CHF 361 760

3.1.2 Biel, Salzhausstrasse 21

Nutzer: Schule für Gestaltung (BKD) Vertragsnummer: 200609 Kantonale Miete seit: 1.9.2009 Vertragslaufzeit (aktuell): Unbefristeter Vertrag, Kündigungsfrist von 12 Monaten Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.09.2024–31.8.2029

Mietkosten pro Jahr CHF 526 824 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 471 504 Nebenkosten CHF 55 320 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 526 824 Zu bewilligender Kredit CHF 526 824

3.1.3 Biel, Zentralstrasse 62–66

Nutzer: Berufsbildungs- und Informationszentrum, BIZ (BKD) Vertragsnummer: 200409, 200688 Kantonale Miete seit: 1.9.2009/ 1.1.2014 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 31.8.2024; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren vom 1.9.2024–31.8.2029 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.9.2024–31.08.2029

Mietkosten pro Jahr CHF 346 488 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 298 488 Nebenkosten CHF 48 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 346 488 Zu bewilligender Kredit CHF 346 488

3.2 Anmietobjekte mit Verlängerungsoptionen

Für die nachfolgenden Standorte gelten zurzeit Mietverträge, für die im Jahr 2024 und 2025 Verlängerungsoptionen für weitere fixe Vertragsdauern geltend gemacht werden können. Die Optionen sind vor Ablauf der aktuellen festen Mietdauer einzulösen. Sie sind in den Fällen sinnvoll, in denen der Kanton an einer weiteren fixen Vertragsdauer, und damit an einem Kündigungsschutz, interessiert ist. Um die Optionen rechtzeitig geltend machen zu können, müssen die Ausgabenbewilligungen bereits mit dem vorliegenden Sammelbeschluss erneuert werden, weil sie neue Verpflichtungen begründen, die über die Laufdauer der bestehenden Ausgabenbewilligungen hinaus gelten.

3.2.1 Bern, Finkenhubelweg 11

Nutzer: Berner Fachhochschule (BKD) Vertragsnummer: 200849, 200615, 200350 Kantonale Miete seit: 1.1.2008/ 1.10.2018 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 30.09.2026; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren, vom 1.10.2026–30.09.2031 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.10.2026–30.09.2031

Mietkosten pro Jahr CHF 311 712 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 278 160 Nebenkosten CHF 33 552 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 311 712 Zu bewilligender Kredit CHF 311 712

3.2.2 Köniz, Bläuackerstrasse 1

Nutzer: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, BFF (BKD) Vertragsnummer: 200502, 200743 Kantonale Miete seit: 1.8.2001/ 1.2.2016 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 31.01.2026; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren, vom 1.2.2026–31.1.2031 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.2.2026–31.1.2031

Mietkosten pro Jahr CHF 331 716 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 308 116 Nebenkosten CHF 23 600 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 331 716 Zu bewilligender Kredit CHF 331 716

3.2.3 Biel, Salzhaussstrasse 18

Nutzer: Berufsbildungszentrum BBZ (BKD) und Schule für Gestaltung (BKD) Vertragsnummer: 200424, 200425 Kantonale Miete seit: 1.8.2011 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 31.7.2026; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren, vom 1.8.2026–31.7.2031 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.8.2026–31.7.2031

Mietkosten pro Jahr CHF 2 276 155 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 2 150 755 Nebenkosten CHF 125 400 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 2 276 155 Zu bewilligender Kredit CHF 2 276 155

3.2.4 Thun, Scheibenstrasse 3

Nutzer: Amt für Bevölkerungsdienste, Regierungsstatthalteramt (DIJ, SID) Vertragsnummer: 200401, 200455, 200456, 200494, 200495 Kantonale Miete seit: 1.5.2010 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 30.0.2025; Verlängerung um befristete Dauer von weiteren fünf Jahren, vom 1.5.2025–30.4.2030 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.5.2025–30.4.2030

Mietkosten pro Jahr CHF 459 015 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 372 612 Nebenkosten CHF 86 403 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 459 015 Zu bewilligender Kredit CHF 459 015

3.2.5 Biel, Aarbergstrasse 46

Nutzer: Berner Fachhochschule, SIP (BKD) Vertragsnummer: 200908 Kantonale Miete seit: 1.7.2022 Vertragslaufzeit (aktuell): Befristet bis 30.6.2025; Verlängerung um befristete Dauer von einem Jahr bzw. bis Bezug Campus Biel, vom 1.7.2025–30.6.2030 Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.7.2025–30.6.2030

Mietkosten pro Jahr (inkl. Nebenkosten) CHF 212 400 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 212 400 Zu bewilligender Kredit CHF 212 400

3.3 Zu aktualisierende Mietverträge oder Nachträge

3.3.1 Münsingen, Schwand 2–17

Nutzer: Amt für Wald, Amt für Landwirtschaft und Natur (WEU) Vertragsnummer: 200563, 200723, 200795, 200547 Kantonale Miete seit: 01.09.2012/ 01.07.2015/ 01.02.2017/ 01.09.2012 Vertragslaufzeit (aktuell): Unbefristete Mietdauer, Kündigungsfristen zwischen 3–12 Monaten Beantragter Kredit: 5 Jahre, vom 1.8.2024–31.7.2029

Mietkosten pro Jahr CHF 465 975 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 310 770 Nebenkosten CHF 155 210 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 465 980 Zu bewilligender Kredit CHF 465 980

3.4 Neu zu befristende Ausgabenbewilligungen

3.4.1 Bern, Wankdorffeldstrasse 102

Nutzer: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Gymnasium (BKD) Vertragsnummer: 200250, 200251 Kantonale Miete seit: 01.02.2006/ 01.06.2006 Vertragslaufzeit (aktuell): Unbefristete Mietdauer, Kündigungsfrist von 12 Monaten Beantragter Kredit: Befristen bis 31.7.2027

Mietkosten pro Jahr CHF 516 372 Aufgeteilt in Nettomietzins CHF 393 216 Nebenkosten CHF 123 156 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 28 Abs. 2 FHG CHF 516 372 Zu bewilligender Kredit CHF 516 372

4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation

Es handelt sich bei allen Kreditanträgen um wiederkehrende neue Ausgaben gemäss Art. 28 und 30 Abs. 1 FHG.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Der Kredite werden mit monatlichen Mietzahlungen abgelöst.

Die Zahlungen sind im Budget und in der Finanz- und Aufgabenplanung der Bau- und Verkehrsdirektion, Produktgruppe Immobilienmanagement, enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen über die Konten 316000000 und 312000000.

6. Bedingungen

Mit den vorliegenden Kreditbeschlüssen werden nebst den teuerungsbedingten Mehrkosten gemäss Art. 29 FHaV auch die mietrechtlich zulässigen und einseitigen Anpassungen der Mietzinse und Nebenkosten durch die Vermieter während laufender Ausgabenbewilligung mitbewilligt. Der Kanton akzeptiert mit der Unterzeichnung von Mietverträgen heute allgemein übliche Anpassungsklauseln.

7. Fakultatives Finanzreferendum

Soweit mit diesem Sammelbeschluss wiederkehrende Ausgaben von über CHF 400 000 pro Jahr bewilligt werden, unterliegen diese der fakultativen Volksabstimmung. Dies betrifft die Verpflichtungskredite gemäss den Ziffern (3.1.2/ 3.2.3/ 3.2.4/ 3.3.1/3.4.1) des vorliegenden Sammelbeschlusses. Der Sammelbeschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2023; der Erlass wurde am 1. Dezember 2023 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.