Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.DIJ.7519

EJPD: Revision der Schweizerischen Zivilprozessordung (ZPO) vom 17. März 2023. Inkrafttreten des neuen Rechts. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Per E-Mail an: philipp.weber@bj.admin.ch

RRB Nr.: — 7 2 5 / 2 0 L. 3 28. Juni 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom 17. März 2023 / Inkrafttreten des neuen Rechts Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, sich zur Frage des Inkrafttretens der ZPO- Revision zu äussern.

Der Kanton Bern spricht sich für die Variante 2 (gesamte Inkraftsetzung per 1.1.2025) aus. Für die Justiz ist zentral, dass angesichts des Umfangs der Gesetzesänderungen — auch auf Stufe Kanton, nicht nur auf Bundesebene — genügend Zeit für eine reibungslose Umsetzung und Implementierung des neuen Rechts bleibt. Aufgrund der Breite der Anpassungen muss die Umsetzung wohlüberlegt und unter Einbezug sämtlicher Beteiligten angegangen werden, was nicht innerhalb eines halben Jahres geschehen kann.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Justizleitung

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.06.2023 I Version: 7 I Dok.-Nr.: 1923215 I Geschäftsnummer: 2023.DIJ.7519 1/1