2023.GSI.2301
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Bundesamt für Gesundheit
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RRB Nr.: 1180/2023 8. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliche Bemerkungen
Der Regierungsrat bedauert, dass die Tarifpartner bislang keine Einigung über eine revidierte oder neue Tarifstruktur erreichen konnten.
Um einen tariflosen Zustand zu vermeiden, stimmt er der vorliegenden Übergangslösung zu, bis eine revidierte oder neue und von den Tarifpartnern vereinbarte Tarifstruktur vom Bundesrat genehmigt ist. Dem Regierungsrat ist es aber ein Anliegen, dass sich die Tarifpartner rasch möglichst am Verhandlungstisch wieder einfinden. Eine Anpassung der Tarifstruktur auf Verordnungsstufe sollte nur eine vorübergehende Lösung darstellen und rasch durch eine von den Tarifpartnern verhandelte, sachgerechte Tarifstruktur abgelöst werden.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass sich nach einer Anpassung der Tarifstruktur die Problematik einer Blockade von der Ebene der Tarifstruktur auf die Ebene der Tariffindung verschieben könnte.
2. Vorgeschlagene Anpassungen
Von den beiden in die Vernehmlassung geschickten Varianten spricht sich der Regierungsrat
für die Variante 2 aus. Beide Varianten verfolgen das Ziel, Transparenz zu schaffen und eine
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.10.2023 I Version: 1 I Dok.-Nr.: 2039889 I Geschäftsnummer: 2023.GSI.2301 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
missbräuchliche Verwendung der bestehenden Pauschalen zu vermeiden. Allerdings ist der Regierungsrat der Ansicht, dass nur die Variante 2 tatsächlich mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Kostenträger schafft. Gleichzeitig wird durch die Mindestzeiten eine klare Mindestleistung für die Patientinnen und Patienten definiert. Zudem ermöglicht diese Variante die Sammlung von Daten über die Aktivitäten in der Physiotherapie, was einer zukünftigen Weiterentwicklung der Tarifstruktur zugutekommt. Jedoch bleiben noch zwei Anmerkungen:
Durch den Wegfall des Pauschalcharakters der Tarifstruktur fällt auch die Abgeltung für behandlungsrelevante Leistungen weg, die in einer Pauschale implizit enthalten sein sollten (insbesondere die Aufwände für die Koordination mit anderen an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen). Diese Leistungen müssen ebenfalls abrechenbar sein, allenfalls in einer separaten Tarifposition.
Der vorgeschlagene Katalog präzisiert zwar, dass in der Grundpauschale auch maximal fünf Minuten für die «Wechselzeit, Konsultation und Führen des Dossiers» inkludiert seien. Aus dem erläuternden Bericht wird jedoch nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage dieses Zeitbudget berechnet wurde. Somit kann auch nicht beurteilt werden, ob diese fünf Minuten für die erwähnten Leistungen angemessen sind.
Schliesslich kommt der Qualitätsaspekt in der ganzen Debatte um die Tarifstruktur und Tarifhöhe zu kurz. Heute gibt es in der Qualität der Leistungen von Physiotherapeutinnen und -therapeuten und ihrer Therapiegestaltung sehr grosse Unterschiede. Eine Anpassung der Tarifstruktur sollte auch die Möglichkeit wahrnehmen, gewisse Weichen bezüglich Qualitätsanforderungen zu stellen sowie die unterschiedlichen Spezialisierungen der Physiotherapie differenziert abzugelten.
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Anliegen, welche auch von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2023 vorgebracht werden.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
// Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
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