Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.GSI.2577

Ausgabenbewilligung betreffend Staatsbeitrag an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum in Zürich. Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2027. Genehmigung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1306/2023 Datum RR-Sitzung: 29. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2023.GSI.2577 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausgabenbewilligung betreffend Staatsbeitrag an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum in Zürich. Objektkredit für die Jahre 2024 bis 2027.

Erwägungen

1. Gegenstand

Gestützt auf den Leistungsvertrag vom 6. Juni 2007 zwischen der Konferenz der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) und Tox Info Suisse werden den Kantonen jährlich Beiträge in Rechnung gestellt. Diese basieren auf einem Betrag pro Einwohnerin bzw. pro Einwohner. Für das Jahr 2023 bezahlte der Kanton Bern einen Kantonsbeitrag von CHF 212'200.95. Die bestehende Ausgabenbewilligung 2019 – 2023 muss erneuert werden. Tox Info Suisse betreibt einen Notfall-und Auskunftsdienst zugunsten von Bevölkerung und Medizinalpersonen in Zusammenhang mit Vergiftungen, es erstellt Gutachten und bietet Aus- und Weiterbildungen an.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 28, 29, 30 Absatz 2 und 3, 31 und 32 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 21, 25 und 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 9 der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (OrV GSI; BSG 152.221.121)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gebundene und wiederkehrende Ausgabe

4. Massgebende Kreditsumme

CHF 220’000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Objektkredit

Segment: 4402 (GA) Betriebsbeiträge: (363500000)

Innenauftrag Übertragbare/nicht übertragbare Krankheiten (442191051300) Rechnungsjahre: 2024 - 2027 Der Betrag ist im Budget und Aufgaben-/Finanzplan enthalten.

6. Begründung

Die Beiträge der Kantone basieren auf dem Leistungsvertrag vom 6. Juni 2007 zwischen der Konferenz der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) und Tox Info Suisse. Der Kanton Bern hat diesbezüglich keinen Handlungsspielraum. Die Fortführung des Leistungsvertrags um weitere vier Jahre ist wichtig, um einen Zugang zu entscheidenden Informationen und Unterstützung bei Vergiftungsfällen für die allgemeine Bevölkerung, aber auch für die fachliche Unterstützung von Gesundheitsfachpersonen sicherzustellen. Die Fortsetzung des Vertrags gewährleistet eine schnelle und professionelle Reaktion, die Leben retten und die öffentliche Gesundheit schützen kann.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion ‒ Finanzkommission