Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.114

M 087-2023 Kullmann (Thun, EDU) Umgehende medizinische Versorgung und umfassende Unterstützungsleistungen für Personen mit schwerwiegenden Covid-19-Impfnebenwirkungen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 087-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.114

Eingereicht am: 15.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kullmann (Thun, EDU) (Sprecher/in) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, EDU) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 763/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Ablehnung Ziffer 4: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 5: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 6: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Umgehende medizinische Versorgung und umfassende Unterstützungsleistungen für Personen mit schwerwiegenden Covid-19-Impfnebenwirkungen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. die interdisziplinäre medizinische Versorgung für Post-Vac-Patientinnen und -Patienten sicherzustellen (dazu zählen insbesondere Post-Vac-Sprechstunden an den öffentlichen Spitälern des Kantons Bern sowie Therapie-Angebote auf der Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse)

2. eine kantonale Anlaufstelle zu schaffen oder zu bezeichnen, die Impfgeschädigten und ihren Angehörigen hilft, die für sie geeignete medizinische und finanzielle Unterstützung zu erhalten und sie bei der Beantragung von Versicherungsleistungen und Entschädigungsleistungen unterstützt

3. einen kantonalen Fonds zur Wiedergutmachung von Impfgeschädigten zu errichten; der Fonds leistet Zahlungen an Post-Vakzin-Patientinnen und -Patienten, die sechs und mehr Monate an schweren Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe leiden

4. eine systematische Aufarbeitung von wissenschaftlichen Informationen zu Ausmass, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten des Post-Vakzin-Syndroms zu erstellen; zudem sind

Forschungsprojekte anzustossen, welche die Ursachen von Nebenwirkungen ergründen, damit baldmöglichst wirksame Therapien bereitgestellt werden können

5. die Ärzteschaft und die Bevölkerung über schwerwiegende und langanhaltende Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe aufzuklären und damit der Stigmatisierung von Impfgeschädigten entgegenzuwirken

6. eine unabhängige Expertenkommission mit der Aufarbeitung der gesundheitlichen Schäden der Covid-19-Impfungen zu beauftragen sowie deren Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und Gesundheitskosten zu quantifizieren

Begründung:

Bis am 24. Februar 2023 wurden bei Swissmedic 6490 als schwerwiegend eingestufte Verdachtsfälle gemeldet. Es ist wissenschaftlich gut dokumentiert,1 dass mit einem passiven Pharmakovigilanz-System, wie es die Swissmedic führt, nur etwa fünf bis zehn Prozent der schweren unerwünschten Nebenwirkungen erfasst werden können. Im Weiteren fehlen Swissmedic 2 die Grundlagen, um das Post-Vakzin-Syndrom als Ganzes zu erfassen. Einerseits, weil die Beschwerden sehr unterschiedlich sind, und andererseits, weil aussagekräftige Daten zu Langzeitverläufen fehlen. Es ist somit unklar, wie viele Menschen tatsächlich schwer und langanhaltend an den Nebenwirkungen erkrankt sind. Die Aufarbeitung soll Klarheit schaffen, wie viele Menschen im Kanton Bern unter Post-Vac leiden, damit die medizinische Versorgung und die Unterstützungsleistungen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können.

Post-Vac-Symptome sind vielfach diffus und können verschiedene Organe betreffen. Unter anderem das periphere und zentrale Nervensystem, das Immunsystem mit entsprechenden Autoimmunerkrankungen oder das Herz-Kreislauf- und Gerinnungssystem. Die Symptome von Post- Vac-Patientinnen und -Patienten sind meistens sehr komplex und multisystemischer Natur, was Hausärzte überfordert. Eine Überweisung an die «interdisziplinären» Long-Covid-Sprechstunden der Universitätsspitäler hat sich bei der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Personen als nicht zielführend erwiesen. Betroffene werden kaum ernst genommen. Für eine zielgerichtete Behandlung von Post-Vac braucht es einen interdisziplinären Ansatz, bei dem Spezialisten aus verschiedenen Disziplinen zusammenarbeiten: Immunologie, Kardiologie, Neurologie und Rheumatologie. Diese breite Versorgung können nur Spitäler gewährleisten. Es braucht deshalb spezifische Post-Vac-Sprechstunden bei städtischen und kantonalen Spitälern, insbesondere an den Universitätsspitälern, deren Beitrag es auch wäre, die Ursachen von Post-Vac zu erforschen. Im Ausland gibt es bereits spezialisierte Sprechstunden für Post-Vac-Patientinnen und - Patienten in Spitälern (zum Beispiel im Universitätsspital Marburg).

Da es sich beim Post-Vac-Syndrom um ein neues Beschwerdebild handelt, fehlen umfassende klinische Studien zu bisher ausschliesslich experimentell eingesetzten Therapien und Medikamenten. Dies hält Krankenkassen davon ab, die Kosten für den Einsatz von sogenannten Off - Label-Use-Therapien zu übernehmen. Nur wenige Betroffene können sich allerdings die oftmals sehr kostspieligen Behandlungen und Medikamente leisten. Dadurch entstehen grosse Deckungslücken. Eine kantonale Anlaufstelle könnte betroffene Personen bei der Beantragung von Versicherungsleistungen und Entschädigungsleistungen unterstützen. Ein kantonaler Fonds zur Wiedergutmachung von Impfgeschädigten dient zur Schliessung von letzten, noch ungedeckten Lücken.

https://www.cambridge.org/core/journals/european-psychiatry/article/underreporting-of-adverse-drug-reactions-results-from-a-survey-among-physicians/D8021AAD38020DA38873F2E6DEE27E31 und https://link.springer.com/article/10.2165/00002018-200629050-00003 Christoph Küng, Leiter Arzneimittelsicherheit Swissmedic, 17.01.2023, Beobachter https://www.beobachter.ch/gesundheit/medizin-krankheit/nebenwirkungen-corona-impfung-niemand-kummert-sich-um-post-vac-betroffene-564133

Viele Betroffene sind arbeitsunfähig, in ihrem Alltagsleben schwer beeinträchtigt oder gar bettlägerig. Traurigerweise werden sie mit ihren Beschwerden und Kosten oftmals sich selbst überlassen.

Antwort des Regierungsrates

Zu den Ziffern 1 und 2:

Einleitend muss festgestellt werden, dass es nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand noch keine medizinisch einheitliche und anerkannte Definition des «Post-Vac-Syndroms» gibt. Unter diesem Begriff werden verschiedene Beschwerden zusammengefasst, wie sie auch mit Long-Covid in Verbindung gebracht werden. 3,4 Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Arzneimittelbehörde Swissmedic ist derzeit unklar, «welche Symptome einem Post-Vac- Syndrom zugeordnet werden können, ab welcher Symptomdauer der Verdacht auf dieses Syndrom naheliegen könnte und wie im Hinblick auf die hohe Rate von durchgemachten Infektionen mit SARS-CoV-2 eine Abgrenzung zu Long-Covid erfolgen kann» (Zitat Swissmedic).4 Die Betreuung der Patientinnen und Patienten durch interdisziplinäre Teams in auf Long-Covid spezialisierten Einrichtungen ist daher aus medizinischer Sicht absolut sinnvoll. Im Kanton Bern gibt es bereits verschiedene Angebote von spezialisierten Long-Covid Sprechstunden und Reha Angeboten welche auch Patientinnen und Patienten mit dem Verdacht auf ein mögliches «Post- Vac-Syndrom» zur Verfügung stehen. In diesen Einrichtungen erhalten sie eine hervorragende medizinische Versorgung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft. Darunter waren bzw. sind folgende Einrichtungen und Angebote im Kanton Bern, die Angebote zur Behandlung sowohl von Long-Covid als auch eines möglichem «Post-Vac-Syndrom» hatten oder aktuell noch anbieten.5,6 Diese Institutionen wurden angefragt wie viele Patientinnen und Patienten sie seit Beginn der Covid-Pandemie in den jeweiligen Krankheits-Entitäten behandelt haben:

Institution Zusätzliche Informationen Long Covid Pa- «Post-Vac-Syntient/- drom» Patient/-ininnen nen Long-Covid Sprechstunde der Neurologie am Zuvor in der Pulmologie; auf n=653 n=4 Inselspital Grund der Symptome in die Neurologie integriert

Kompetenzbereich Psychosomatik am Inselspital (spezialisiert auf Chronisches n=n.a. n=n.a. Erschöpfungssyndrom und Long COVID-19)

Universitäre Psychiatrischen Dienste Bern Aufgrund der geringen Zahl von n=8 n=0 Abklärung und Unterstützung bezüglich der Anmeldungen wurde das Ange- Arbeitsfähigkeit bei psychischen Problemen bot Ende 2022 eingestellt im Zusammenhang mit Long COVID-19

Berner Reha Zentrum Heiligenschwendi n=36 n=2-3

Berner Klinik Montana n=n.a. n=n.a.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-06-22.pdf?__blob=publica- https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/covid-19-vaccines-safety-update-19.html (Stand 24.02.2023) https://www.gsi.be.ch/de/start/news/newsletter-rundschreiben/newsletter-kantonsaerztlicher-dienst/newsletter-covid-19-05-2022.html https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/post-covid-19- erkrankung/sprechstunden-rehaangebote.html

Kinderklinik des Inselspitals (Kinderinfektiologie; bis 16 Jahre) n=50 n=0

Total (vorbehaltlich Kompetenzbereich Psychosomatik Inselspital und Berner n=747 n=6-7 Klinik Montana)

Wie bei allen chronischen, körperlich oder psychisch einschränkenden Erkrankungen auch, gibt es bei möglichen «Post-Vac-Syndrom» - Patientinnen und Patienten auf kantonaler Ebene vorhandene Strukturen und Möglichkeiten, in denen sie mit der Unterstützung ihres behandelnden Arztes Versicherungsleistungen im Krankenversicherungs-und Invalidenversicherungsbereich beantragen und beziehen können. Zudem kann eine Entschädigung und Genugtuung bei möglichen Impfschäden beim Bundesamt für Gesundheit beantragt werden. 7 Die Herausforderung liegt hierbei, wie oben beschrieben, auf medizinischer Ebene vor allem in der Diagnosesicherung.

Zusammenfassend möchte der Regierungsrat festhalten, dass es in dieser Situation nicht Zielführend ist zusätzliche Strukturen bzw. Anlaufstellen zu schaffen, da es sowohl für die medizinische Patientenversorgung als auch für finanzielle Leistungen bestehende Angebote gibt. Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffern 1 und

2.

Zu Ziffer 3:

Die Schaffung eines kantonalen Fonds zur Wiedergutmachung neben den ordentlichen Strukturen ist nicht sinnvoll. Kantonale Fonds stellen für einen bestimmten Zweck gebundene Mittel zur Erfüllung bestimmter Aufgaben dar und benötigen eine gesetzliche Grundlage (Art. 53 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes). Diese Mittel stehen nicht mehr zur Erfüllung anderer kantonaler Aufgaben zur Verfügung, womit der Handlungsspielraum des Regierungsrats und des Grossen Rats beschränkt wird. Weiter besteht die Gefahr, dass sich bei durch Fonds finanzierten Aufgaben der Mitteleinsatz nicht nach einer sachgerechten Aufgabenerfüllung ausrichtet, sondern die Aufgaben primär in dem Ausmass wahrgenommen werden, wie Mittel zur Verfügung stehen. Bei Fondslösungen werden zudem regelmässig Reserven gebildet, was aus gesamtstaatlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint.

Die Schaffung eines kantonalen Entschädigungsfonds gemäss Ziffer 3 der Motion wird zur Ablehnung beantragt.

Zu den Ziffern 4, 5 und 6:

Die für die systematische Aufarbeitung von wissenschaftlichen Daten zu unerwünschten Wirkungen der Covid-19-Vakzine und dem «Post-Vac-Syndrom» zuständigen Behörden/Institutionen sind die Arzneimittelbehörde Swissmedic, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachgesellschaften und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF).

Die Swissmedic ist zuständig für die Sammlung der unerwünschten Arzneimittel- und Impfnebenwirkungen. Hierzu sind bereits detaillierte Informationen im Internet aufgeschaltet. 8 Die eingehenden Meldungen der vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen nach Covid-19- Impfungen werden in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren, insbesondere mit dem Tessiner Referenzzentrum beim Kantonsspital-Verbund EOC, evaluiert. 8 Beim https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/gesuche-bewilligungen-im-bereich-infektionskrankheiten/genugtuung-bei-impfschaeden.html https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/covid-19-vaccines-safety-update-19.html

Auftreten neuer schwerer unerwünschter Arzneimittelwirkungen oder möglicher Probleme in Zusammenhang mit deren Verabreichung, informiert die Abteilung Marktkontrolle Arzneimittel (MKA) der Swissmedic Behörden und Ärzte.

Die Impfempfehlungen werden in der Schweiz von der EKIF in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet. Die EKIF behandelt Aspekte zur Notwendigkeit einer Impfung, zur wissenschaftlichen Evidenz bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen sowie zur Umsetzbarkeit und Akzeptanz einer Impfempfehlung. 9 Die EKIF ist eine unabhängige Expertenkommission. 10

Zusammenfassend möchte der Regierungsrat zu den Ziffern 4, 5 und 6 festhalten, dass alle von den Motionären genannten Forderungen in den heutigen Strukturen bereits erfüllt sind und es nicht zielführend ist, parallel dazu eigene kantonale Lösungen zu schaffen. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffern 4, 5 und 6.

Verteiler ‒ Grosser Rat https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/organisation/ausserparlamentarische-kommissionen/eidgenoessische-kommission-fuer-impffragenekif/kommission/arbeitsweise.html Häufig gestellte Fragen (FAQ) (admin.ch): https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/haeufig-gestellte-fragen.html?faq-url=/covid/de/impfung/wer-macht-die-impfempfehlungen-und-wie-werden-die-impfempfehlungen-erarbeitet