2023.RRGR.151
M 104-2023 Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Sprachaustausch zwischen deutsch- und französischsprachigen Schulen stärken. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 104-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.151
Eingereicht am: 02.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1201/2023 vom 08. November 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Sprachaustausch zwischen deutsch- und französischsprachigen Schulen stärken
Der Regierungsrat wird beauftragt, den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern − namentlich der Sekundarstufe I − zwischen dem deutschsprachigen und dem französischsprachigen Kantonsteil gemäss den Erkenntnissen der neuen Studie «Sprachaustausch auf Sekundarstufe I in den Kantonen Bern und Wallis − ORGANISATORISCHE, DIDAKTISCHE UND INDIVI- DUELLE FAKTOREN» des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität Freiburg zu stärken.
Begründung:
Sprachaustausch auf Sekundarstufe I nehmen die befragten Schulakteure als bereichernd und als Chance wahr, auch wenn die in der Regel eher kurzen Sprachaustauschformen während der obligatorischen Schulzeit Herausforderungen mit sich bringen. Die kürzeren Klassenaustauschformen können Anstoss für weiteren Einzelaustausch geben. Bei einigen Schülerinnen und Schülern lassen sich eine erhöhte Motivation sowie eine Reduktion von Angst vor Fehlern und von Hemmungen beim Sprechen feststellen. Diese Erkenntnisse gehen aus einer neuen Studie des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität Freiburg mit dem Titel «Sprachaustausch auf Sekundarstufe I in den Kantonen Bern und Wallis − ORGANISATORISCHE, DIDAK- TISCHE UND INDIVIDUELLE FAKTOREN» hervor.
Die Studie hebt namentlich folgende sieben Erkenntnisse hervor:
Erwägungen
1. Gradueller Aufbau des Sprachaustauschs: von klein zu gross, von kurz zu lang, von nah zu fern 2. Kommunikation ist entscheidend
3. Beteiligte vernetzen: Austauschbüro, Schulleitungen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern
4. Beteiligte vor Ort informieren: den Schulleitungen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern in die Augen sehen
5. Austauschbotschafter an den Schulen: die lokalen, entschädigten Austauschverantwortlichen
6. Freiwilligkeit bleibt, Anreize werden verbessert, Austausch wird selbstverständlich
7. Schulsystem mit unterrichtsfreien Phasen in der Sek, um individuelle und bildungsrelevante Projekte umzusetzen − zum Beispiel Sprachaustausch
Ziel der vorliegenden Motion ist, gemäss diesen sieben Leitlinien den Sprachaustausch im Kanton Bern zwischen französischsprachigen und deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern − namentlich auf Sekundarstufe I − zu stärken. Als eine der Massnahmen ist die möglichst gute Information der Schulen über die nationale Austauschwoche vom 13. bis 17. November zu nennen.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV; Art. 12 und 12a Abs.2 VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat geht mit dem Motionär einig, dass Sprachaustausche – sei es innerhalb des Kantons Bern oder mit anderen Kantonen – während der obligatorischen Schulzeit sinnvoll und unterstützungswürdig sind und entsprechend gefördert werden sollen. Eines der strategischen Ziele der Regierungsrichtlinien 2023-2026 betrifft gerade die Zweisprachigkeit; dabei wird der Sprachaustausch im Volksschulbereich besonders gefördert. Die Sprachaustausche im Kanton Bern stellen denn auch ein Erfolgsmodell dar: Beispielsweise haben im März 2023 über 1000 Berner Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l allein im Rahmen des Sprachaustauschprogramms «Deux langues – ein Ziel» an einem neuntägigen Sprachaustausch mit Schülerinnen und Schülern aus dem Wallis teilgenommen. Die Anzahl der aktuellen Sprachaustausche insgesamt übertrifft das Ausmass der Sprachaustausche im Kanton Bern vor Corona und steigt seit Corona stetig an. (Schuljahr 2019/20: 1520 Volksschülerinnen und Volksschüler, Schuljahr 2022/23: 1978 Volksschülerinnen und Volksschüler).
Die Büros für Sprachaustausche in Bern und Tramelan bieten für Schülerinnen und Schüler der
3. bis 9. Klasse Austauschmöglichkeiten (Klassenaustausche, Lager und Einzelaustausche) mit einer Dauer von einem Tag bis zu einem Schuljahr an, wobei diejenigen, die ein Semester oder länger dauern, der Oberstufe vorbehalten sind. Das Angebot steht allen Schulen des Kantons Bern offen.
Zu den einzelnen Erkenntnissen der oben zitierten Studie nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1: Es gibt im Kanton Bern für alle Stufen (3. – 9. Klasse) Angebote jeder gewünschten Dauer. Ein gradueller Aufbau von virtuellen Austauschformen über eintägige Begegnungsformen und mehrtägige Klassenaustauschformen oder -lager bis hin zum kürzeren Einzelaustausch innerhalb der Schweiz sind möglich, liegen aber aufgrund der doppelten Freiwilligkeit im Ermessen der Schulen und Eltern.
Zu Punkt 2: Für die Kommunikation werden bewusst verschiedene Kanäle mit unterschiedlichem Zielpublikum genutzt. Dazu gehören: – Amtliches Schulblatt «Education» – Newsletter des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) – E-ducation Newsletter – Homepage AKVB – Flyer – Öffentliche Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen) – Persönlicher Kontakt vom Büro für Sprachaustausch zu den Schulen per Telefon, Mail und auf dem Postweg – Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen im Bildungsbereich (Berner Bildungstag, BAM, BEA Bern, etc.) – Präsenz bei Partnerorganisationen (PHBern, HEP BEJUNE, Bildung Bern, etc.) – Medienanlässe – Medienmitteilungen – Verein «Hauptstadtregion Schweiz» – «Forum für Zweisprachigkeit»
Zu Punkt 3: Die Vernetzung ist eine der Kernaufgaben der Büros für Sprachaustausche. Diese findet kaskadenartig statt: Die Büros für Sprachaustausche kontaktieren die Schulleitungen, die die Lehrpersonen informieren, welche anschliessend die Schülerinnen und Schüler und die Eltern informieren. Die Vernetzung läuft auch direkt, zum Beispiel von den Eltern, Schulleitungen oder Lehrpersonen zu den Büros für Sprachaustausche.
Zu Punkt 4: Schulen, die auf der Suche nach einem passenden Sprachaustauschprogramm sind, werden telefonisch oder auf Wunsch vor Ort beraten. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer Lehrerkonferenz. Entscheidet sich eine Schule für ein Programm, in welches die Eltern stark involviert sind, stellen die Büros für Sprachaustausche das Programm an einem Elternabend vor und beantworten Fragen. Zudem organisieren und betreuen sie ein Familientreffen, damit sich die Familien, deren Kinder ein Tandem bilden und sich gegenseitig beherbergen, vor dem Austausch kennenlernen und das Büro für Sprachaustausch vor Ort Fragen beantworten kann.
Bei Austauschprogrammen, in welchen die Eltern weniger stark involviert sind, also beispielsweise einem Lager oder einem kurzen Austausch ohne Übernachtung, findet die Information der Eltern in der Regel durch ein Informationsschreiben an die Eltern statt.
Zu Punkt 5: Sobald eine Lehrperson mit ihrer Klasse einen Sprachaustausch organisiert, ist sie automatisch die Austauschverantwortliche und somit die Ansprechperson für die Büros für Sprachaustausche. Nehmen eine oder mehrere Klassen einer Schule an einem im Minimum fünf Tage dauernden Austausch teil, übernimmt eine von der Schulleitung zu bestimmende Person die Rolle des/der Austauschverantwortlichen. (Es können auch mehrere Austauschverantwortliche bestimmt werden.) Diese werden je nach der Anzahl der beteiligten Klassen entschädigt.
Zu Punkt 6: Wie unter Punkt 1 aufgeführt, sind die Sprachaustausche im Kanton Bern freiwillig. Die Anzahl Schulen im Kanton Bern, die einen Sprachaustausch fest im Curriculum verankern, nimmt erfreulicherweise stetig zu, was für alle Beteiligten praktisch ist, da er rasch zu einer Tradition wird
und keine Grundsatzdiskussionen mehr geführt werden müssen. Häufig finden regelmässige Sprachaustausche dank des Engagements der zuständigen Lehrperson statt.
Zu Punkt 7: Zur Durchführung eines Sprachaustauschs kann eine unterrichtsfreie Phase genutzt werden. Den Büros für Sprachaustausch ist es ein Anliegen, bestehende Gefässe/Phasen für einen Sprachaustausch zu nutzen, damit er möglichst einfach in die Schuljahresplanung integriert werden kann. So kann z. B. eine Landschulwoche zusammen mit einer anderssprachigen Klasse durchgeführt werden, ein Skilager zweisprachig stattfinden oder eine Schulreise mit einer anderssprachigen Partnerklasse organisiert werden.
Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Sprachaustausche im Kanton Bern ein Erfolgsmodell darstellen. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) sieht die Sprachaustausche und deren Promotion als eine ständige Aufgabe. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass die Anzahl Schülerinnen und Schüler, die an einem Austausch teilnehmen, gesteigert werden soll. Sämtliche oben aufgeführten Massnahmen dienen dieser Zielsetzung.
Verteiler ‒ Grosser Rat