2023.RRGR.244
M 175-2023 SVP (Josi, Wimmis) Asylchaos: Der Bund ist in der Pflicht! Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 175-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.244
Eingereicht am: 04.09.2023
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Josi, Wimmis) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 12.09.2023
RRB-Nr.: 1197/2023 vom 08. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Ablehnung
Asylchaos: Der Bund ist in der Pflicht!
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. sich beim Bund für ein funktionierendes Schengen-Dublin-System einzusetzen
2. beim Bund darauf hinzuwirken, dass genügend Plätze in Bundesasylzentren zur Verfügung stehen
3. dem Bund keine zusätzlichen Unterbringungsplätze für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen, für deren Erstaufnahme der Bund zuständig wäre, und allenfalls bereits gemachte Zusagen zurückzuziehen
Begründung:
Die Kantone und Gemeinden ächzen unter dem Asylstrom und müssen es ausbaden, dass der Bund seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Bundesrat setzt sich zu wenig dezidiert für ein funktionierendes Schengen-Dublin-System ein. Anstatt Italien aufzufordern, endlich die Rücknahme-Blockade von Asylsuchenden aufzuheben, äusserte die zuständige Departementsvorsteherin an einem Arbeitsbesuch in Rom Verständnis für die schwierige Migrationssituation in Italien (und liess dabei ausser Acht, dass auch die Kapazitätsgrenzen in der Schweiz längst überschritten sind), stellte darüber hinaus dem Land 20 Mio. für die Bewältigung der Lage in Aussicht und reiste ohne konkrete Zusagen zurück. 1 Auch macht der Bund nicht vorwärts beim
Ausbau der Plätze in Bundesasylzentren. Stattdessen liess er sich am 25. August an einem Treffen mit Kantonsvertretern Zusagen geben für weitere Plätze, ohne dabei vorzeitige Zuweisungen an die Kantone auszuschliessen. 2 Der fehlende Wille des Bundes, seinen Verpflichtungen nachzukommen, erhöht den Druck auf die Kantone zusätzlich. Der Kanton Bern sollte angesichts der bereits angespannten Lage und auch der düsteren finanzpolitischen Lage diese Verweigerungshaltung nicht noch honorieren.
Begründung der Dringlichkeit: Allenfalls bereits erfolgte Zusagen für zusätzliche Asylplätze sind zurückzuziehen, bevor diese besetzt sind.
Antwort des Regierungsrates
Die Situation im Asylbereich ist aufgrund der europaweit hohen Anzahl an Schutz- und Asylsuchenden aussergewöhnlich und stellt sowohl den Bund als auch die Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Mit ähnlichen und teilweise noch grösseren Schwierigkeiten sind auch die Länder im europäischen Raum konfrontiert. Es ist unbestritten, dass der anhaltend hohe Druck im Asylbereich die Schwachstellen und Unzulänglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den Schengen-/Dublin-Staaten zutage fördert.
Zu Ziffer 1 Der Regierungsrat wird beauftragt, sich beim Bund für ein funktionierendes Schengen-Dublin- System einzusetzen. Vor dem Hintergrund der Migrationskrise in Europa zeigt sich, dass die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den assoziierten Staaten nur unzulänglich funktioniert. Die verschiedenen Länder in Europa reagieren wenig einheitlich auf die bestehenden Herausforderungen im Asylbereich und setzen Schengen/Dublin unterschiedlich und teilweise mangelhaft um. Daher unterstützt der Regierungsrat die Bestrebungen des Bundes, sich für Verbesserungen in der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene einzusetzen. Die zuständige Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) steht aufgrund der aktuellen Lage in regelmässigem Austausch mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und kann daher die Anliegen und Forderungen des Kantons direkt beim SEM einbringen. Auch die herausfordernde Zusammenarbeit mit den europäischen Grenzstaaten wird in diesem Rahmen regelmässig thematisiert. Darüber hinaus setzt sich die GSI grundsätzlich für eine Einschränkung des Zustroms von Asylsuchenden ein: So hat sich die GSI bspw. im Rahmen einer Medienkonferenz am 15. September 2023 öffentlich für die Einstellung der Resettlement-Programme, die Überarbeitung der gesetzlichen Regelung für den Familiennachzug sowie eine Einschränkung der Asylgründe eingesetzt. Da die Forderung der Ziffer 1 bereits umgesetzt wird, beantragt der Regierungsrat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung dieser Ziffer.
Zu Ziffer 2 Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bund darauf hinzuwirken, dass genügend Plätze in Bundesasylzentren zur Verfügung stehen.
S. https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-97485.html
Im Rahmen der bestehenden Austauschgefässe mit dem SEM werden die Platzzahlen zur Unterbringung von Asylsuchenden laufend thematisiert, da sich aufgrund der herausfordernd hohen Anzahl an Schutz- und Asylsuchenden der Bund, die Kantone und die Gemeinden gleichermassen damit befassen müssen. Es ist im Interesse aller Staatsebenen, dass in den Bundesasylzentren ausreichend Unterbringungsplätze zur Erstaufnahme vorhanden sind (siehe auch Ziffer 3). Darüberhinausgehende Bestrebungen von Seite des Kantons Bern dürften keine Wirkung entfalten, da sich der Bund seiner Verantwortung durchaus bewusst ist. Der Regierungsrat beantragt die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffer 2.
Zu Ziffer 3 Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Bund keine zusätzlichen Unterbringungsplätze für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen, für deren Erstaufnahme der Bund zuständig wäre, und allenfalls bereits gemachte Zusagen zurückzuziehen. Nicht nur die Kantone und Gemeinden müssen für die längerfristige Unterbringung von Asylsuchenden die Platzkapazitäten laufend ausbauen, sondern auch der Bund muss für die Erstaufnahme dieser Personen über genügend Unterbringungsplätze verfügen. Um den Handlungsspielraum bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu vergrössern, hat im Sommer 2023 Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die Kantone aufgefordert, dem SEM Unterbringungsplätze zu melden, auf die das SEM zugreifen könnte, sobald die Bundesasylzentren ausgelastet sind. Dies insbesondere mit dem Ziel, die vorzeitige Zuweisung (ohne Asylentscheid) von Asylsuchenden an die Kantone zu vermeiden. Bis Ende August meldeten die Kantone insgesamt rund 600 zusätzliche Unterbringungsplätze an, die rasch in Betrieb genommen werden können. Weitere rund 1200 Plätze sind in Abklärung. Auch die Armee prüft, in welchem Umfang das SEM weiterhin unterstützt werden kann. Der Kanton Bern hat in diesem Rahmen dem SEM die Zivilschutzanlage an der Mingerstrasse in Bern zur Verfügung gestellt. Dass der Bund über genügend Unterbringungsplätze verfügt, um im Rahmen der Erstaufnahme die Asylverfahren abzuwickeln, ist auch im Interesse der Kantone. Denn gemäss Artikel 24 Absatz 6 des Asylgesetzes (AsylG) 3 kann der Bund bei Kapazitätsengpässen aufgrund eines raschen und erheblichen Anstiegs der Gesuche Asylsuchende vorzeitig den Kantonen zuweisen. Von diesem Recht hat das SEM aufgrund der besonderen Umstände im Herbst 2022 während einer begrenzten Zeit Gebrauch gemacht. Darüber hinaus werden bei der Verteilung von Asylsuchenden in die Kantone besondere Leistungen, welche Standortkantone von Zentren des Bundes oder Flughafenkantone erbringen, angemessen berücksichtigt (Art. 27 Abs. 1bis AsylG). Abschliessend weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Unterbringung von Personen des
Asyl- und Flüchtlingsbereichs eine Verbundaufgabe ist, die das Mitwirken des Bundes, der Kantone und der Gemeinden verlangt. In der aktuell sehr angespannten Lage ist es für alle Staatsebenen schwierig, zusätzliche Unterkünfte zu beschaffen. Der Kanton Bern bietet deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Anstrengungen der anderen Kantone Hand. Die bereits gemachte Zusage zurückzuziehen, ist für den Regierungsrat daher keine Option. Folglich wird die Ablehnung der Ziffer 3 beantragt.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Asylgesetz vom 26. Juni 1998, AsylG; SR 142.31