Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.257

M 188-2023 Patzen (Bern, Grüne) Keine unterirdischen Kollektivunterkünfte! Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 188-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.257

Eingereicht am: 04.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Patzen (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Sancar (Bern, Grüne) Ruch (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 10

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 12.09.2023

RRB-Nr.: 1200/2023 vom 08. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen: Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffern 2, 3 und 4: Ablehnung

Keine unterirdischen Kollektivunterkünfte!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Die Suche nach zusätzlichen oberirdischen Unterkünften ist weiter voranzutreiben, und die unterirdischen Zivilschutzanlagen sind nach spätestens sechs Monaten seit Eröffnung wieder zu schliessen.

2. Es ist eine Strategie zu erarbeiten, wie genügend Unterkünfte, die die Qualitätsstandards erfüllen, sichergestellt werden können, anstatt die Unterkunftskapazität jeweils kurzfristig aufzubauen und bei einem Rückgang der Asylgesuche sogleich wieder abzubauen.

3. Die Strategie soll an einem runden Tisch gemeinsam mit den Regierungsstatthalterämtern, Gemeinden, Burgergemeinden, Kirchen und grösseren privaten Immobilienbesitzerinnen und -besitzern erarbeitet und umgesetzt werden.

4. Längerfristig ist allen Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, damit grundsätzlich niemand in einer Kollektivunterkunft leben muss.

Begründung:

Am 2. August hat der Regierungsrat angekündigt, dass im Kanton Bern zu wenig Kollektivunterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stehen und deshalb Notunterkünfte, also unterirdische Zivilschutzanlagen, vorbereitet werden müssen. Zusätzliche Zivilschutzanlagen werden in Kürze zudem als Bundeszentren genutzt. Dies, weil die bürgerliche

Mehrheit im Ständerat die Beschaffung von Containern zur Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten blockierte.

Inzwischen wurden zudem die Regierungsstatthalterämter angewiesen, zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Erste Lösungen zeichnen sich ab: Voraussichtlich kann das ehemalige Tiefenauspital ab 2024 als Asylunterkunft eingesetzt werden.

Menschen, die vor Krieg, Armut und Unterdrückung in die Schweiz flüchten, brauchen sichere und anständige Unterkünfte. Die Unterbringung in unterirdischen Zivilschutzanlagen darf sich nicht wieder über Jahre hinziehen. Es braucht dafür eine langfristige Planung und die bessere Einbindung aller involvierten Akteure. Der enorm besorgniserregenden Stimmungsmache gegen Asylunterkünfte, wie sie z. B. rund um die Unterkunft in Wolfisberg zu beobachten ist, muss mit einer klaren Haltung für eine solidarische Gesellschaft entgegengetreten werden.

Langfristig soll der Kanton Bern von der Unterbringung in Kollektivunterkünften wegkommen und allen Menschen, die hier Schutz suchen, grundsätzlich eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen.

Begründung der Dringlichkeit: Die Notunterkünfte in unterirdischen Zivilschutzanlagen werden momentan eröffnet. Es braucht schnell eine Diskussion über die langfristige Strategie, damit genügend Asylunterkü nfte zur Verfügung gestellt werden können.

Antwort des Regierungsrates

Nach einem sehr herausfordernden Jahr 2022, in welchem rund 75 000 Personen aus der Ukraine sowie 24 500 Geflüchtete aus dem regulären Asylbereich in der Schweiz Schutz suchten, befindet sich die Schweiz auch im laufenden Jahr in einer sehr schwierigen Lage: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet für 2023 mit rund 30 000 Asylgesuchen auf nationaler Ebene. Zusätzlich werden bis zu 25 000 ukrainische Schutzsuchende erwartet. Aktuell befinden sich rund 8000 Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, 6300 Personen aus dem regulären Asylwesen und rund 520 unbegleitete Minderjährige in der Verantwortung des Kantons. Damit die hohe Anzahl an zugewiesenen Personen untergebracht werden kann, hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 27 neue Kollektivunterkünfte eröffnet. Somit sind zurzeit im Kanton Bern 42 Kollektivunterkünfte in Betrieb. Doch braucht es aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von Schutzsuchenden und regulären Asylsuchenden laufend weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Die Suche nach entsprechenden Gebäuden gestaltet sich für die GSI immer schwieriger. Aufrufe an die Gemeinden und die Bevölkerung, Liegenschaften zu melden, zeitigen je länger je weniger Resultate.

Zu Ziffer 1 Die Suche nach zusätzlichen oberirdischen Unterkünften ist weiter voranzutreiben, und die unterirdischen Zivilschutzanlagen sind nach spätestens sechs Monaten seit Eröffnung wieder zu schliessen. Dem Regierungsrat ist es ein überaus wichtiges Anliegen, dass im Kantonsgebiet jederzeit genügend Unterbringungsmöglichkeiten für Schutz- und Asylsuchende zur Verfügung stehen, damit Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist die

GSI fortwährend intensiv auf der Suche nach Liegenschaften, die sich für die Unterbringung dieser Personengruppe eignen. Doch zeigt sich mittlerweile, dass nach der Einrichtung von rund dreissig Kollektivunterkünften der Liegenschaftsmarkt weitgehend ausgetrocknet ist. Erschwerend wirkt zudem die Wohnungsmarktlage, die das Risiko erhöht, dass die Menschen länger als geplant in den kollektiven Strukturen verbleiben und der Mangel an Plätzen sich weiter zuspitzt. Es gilt nun, diejenigen Liegenschaften als Kollektivunterkünfte zu mieten, die noch verfügbar sind. Als Folge müssen Abstriche bei der Eignung der Gebäude gemacht werden. Auch ist die Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden in unterirdischen Zivilschutzanlagen nicht mehr länger abwendbar. Dabei soll nach Möglichkeit vermieden werden, dass Familien mit Kindern unterirdisch untergebracht werden müssen. Auch soll der Aufenthalt in den Zivilschutzanlagen nur so lange wie nötig (und so kurz wie möglich) dauern. Allerdings ist es dem Regierungsrat während dieser angespannten Zeit nicht möglich, bereits zuzusichern, dass die Zivilschutzanlagen nach spätestens sechs Monaten geschlossen werden. Der Regierungsrat beantragt die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffer 1.

Zu den Ziffern 2 und 3 Ziffer 2: Es ist eine Strategie zu erarbeiten, wie genügend Unterkünfte, die die Qualitätsstandards erfüllen, sichergestellt werden können, anstatt die Unterkunftskapazität jeweils kurzfristig aufzubauen und bei einem Rückgang der Asylgesuche sogleich wieder abzubauen. Ziffer 3: Die Strategie soll an einem runden Tisch gemeinsam mit den Regierungsstatthalterämtern, Gemeinden, Burgergemeinden, Kirchen und grösseren privaten Immobilienbesitzerinnen und -besitzern erarbeitet und umgesetzt werden.

Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt gemäss Detailkonzeption zur Umsetzung der Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern (NA-BE) 1. Die Detailkonzeption beinhaltet eine immanente Immobilienstrategie: Um die Schwankungstauglichkeit (bezüglich Personenzahlen) des Systems sicherzustellen, wurde im Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) 2 ein Drei-Stufen-Modell verankert (normale Lage, angespannte Lage und Notlage). Über dieses System sind die Regierungsstatthalterämter sowie die Gemeinden über eine – je nach Situation im Unterbringungsbereich differenzierten – Mitwirkungspflicht eingebunden. 3 Im Rahmen der Erarbeitung von NA-BE wurden verschiedene Optionen zur Unterbringung von Personen und der Beschaffung von Liegenschaften geprüft. Die von den Motionärinnen und dem Motionär vorgeschlagene Strategie wurde damals aufgrund der hohen Kostenfolgen verworfen. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer ihre Objekte auf Abruf vermieten würden. Vielmehr müsste der Kanton Gebäude «auf Vorrat» anmieten, die unter Umständen über Jahre hinweg leer stehen würden, während die vollständigen Mietkosten finanziert werden müssten. Einzig bei unterirdischen Zivilschutzanlagen (ZSA) hat der Kanton mit einigen ausgewählten Gemeinden einen Vertrag, um notfalls auf diese Anlagen zurückgreifen zu können. Dies ist aber nur bei dieser Objektart möglich, da sie auf eine temporäre Nutzung ausgelegt sind. Derzeit prüft der Kanton, ob anstelle mehrerer kleiner Kollektivunterkünfte ein Grossobjekt (Spital Tiefenau) zur Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden angemietet werden kann. Eine solch grosse Liegenschaft würde es dem Kanton ermöglichen, agiler auf Schwankungen zu reagieren.

RRB 907 vom 17. August 2016 Gesetz vom 3. Dezember 2019 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich, SAFG; BSG 861.1 Für weitere Ausführungen zum Drei-Stufen-Modell wird auf die Vorstossantwort auf die Motion 164-2023 Knutti verwiesen.

Die Ausarbeitung einer neuen Strategie im Sinne der Forderung unter Ziffer 2 erachtet der Regierungsrat aus den genannten Gründen weder als gewinnbringend noch als zielführend. Daher wird die Ablehnung der Ziffern 2 und 3 beantragt, umso mehr als der Grosse Rat NA-BE als Konzept, als Objektkredit, im Rahmen der Schaffung gesetzlicher Grundlagen und von Berichterstattungen sowie als Gegenstand von Vorstössen mehrfach behandelt und ihr jeweils zugestimmt hat.

Zu Ziffer 4 Längerfristig ist allen Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, damit grundsätzlich niemand in einer Kollektivunterkunft leben muss. Gemäss Artikel 35 SAFG erfolgt im Kanton Bern die Unterbringung von geflüchteten Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in einem Zwei-Phasen-System: In einer ersten Phase werden grundsätzlich alle vom Bund neu zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften untergebracht. In einer zweiten Phase können vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige mit und ohne Aufenthaltsbewilligung sowie anerkannte Staatenlose und Flüchtlinge in einer individuellen Unterkunft untergebracht werden 4. Ein Übertritt von der ersten in die zweite Phase ist nur dann möglich, wenn bestimmte Integrationskriterien (wie das Erlangen von Sprachkenntnissen) erreicht werden und die Person erwerbstätig oder in einer Ausbildung ist. Dieses Zwei-Phasen-Modell wurde im Rahmen der Gesamtstrategie zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern erarbeitet und mit Verabschiedung des SAFG 5 in Kraft gesetzt. Mit der Unterbringung in einer Kollektivunterkunft können die Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration sowie zur Förderung der persönlichen Selbständigkeit durch die regionalen Partner koordiniert umgesetzt werden. Informationen und Kompetenzen werden gezielt und konsistent vermittelt. Zudem stellt die Perspektive auf einen späteren Auszug in eine eigene Wohnung einen Anreiz dar, sich möglichst rasch und fokussiert auf die individuellen Integrationsmassnahmen einzulassen. Die Umsetzung der Forderung würde demnach eine grundsätzliche Richtungsänderung im Asyl- und Flüchtlingsbereich darstellen, obwohl erst vor rund drei Jahren mit Inkrafttreten des SAFG eine solche umgesetzt wurde. Der Regierungsrat beantragt daher die Ablehnung der Ziffer 4.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Bei der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine wurde teilweise aufgrund der hohen Anzahl und der hohen Bereitschaft der Bevölkerung, privat Wohnraum zur Verfügung zu stellen, von diesem Vorgehen abgewichen. Das SAFG ist seit dem 1. Juni 2020 in Kraft.