Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.4

I 003-2023 Gullotti (Tramelan, SP) Ausweis F und Arbeitsbewilligung: Welche Informationen sind den Arbeitgebern bekannt? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 003-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.4

Eingereicht am: 19.01.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gullotti (Tramelan, SP) (Sprecher/in) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 756/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausweis F und Arbeitsbewilligung: Welche Informationen sind den Arbeitgebern bekannt?

Viele Personen mit einer F-Bewilligung wollen arbeiten, aber die Voraussetzungen, unter denen dies erlaubt ist, sind kompliziert. Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer dürfen in der ganzen Schweiz arbeiten. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch diese Personengruppe ist Gegenstand einer einfachen Meldung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Behörde. Die Beschäftigung einer Person mit F-Status ist jedoch mit einem gewissen Risiko verbunden, denn der provisorische Aufenthaltsstatus behindert die Anstellung auf dem Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsmarktsituation in der Schweiz und im Kanton Bern zeigt, dass in vielen Wirtschaftszweigen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht. Ein Überdenken der Arbeitsvoraussetzungen für Personen mit F-Status würde es ermöglichen, dem Personalmangel entgegenzuwirken.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen hat der Kanton Bern bereits ergriffen, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Situation von Personen mit F-Status in Bezug auf Erwerbsarbeit zu informieren und so die Vorbehalte und Hindernisse bei der Beschäftigung dieser Personengruppe abzubauen?

2. Welche Ergebnisse wurden durch diese Massnahmen erzielt? Inwiefern haben diese dazu beigetragen, die Erwerbsquote von vorläufig aufgenommenen Personen zu verbessern?

3. Personen mit F-Status, die nicht erwerbstätig sein können, belasten das Sozialbudget des Kantons. Es liegt daher im Interesse des Kantons, die Erwerbsquote dieser Personengruppe zu erhöhen. Welche anderen Massnahmen kann der Kanton ergreifen, um diese Quote zu erhöhen?

4. Kann der Kanton insbesondere in Betracht ziehen, eine Website mit Informationen zu diesem Thema für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ins Netz zu stellen und eine Kampagne zu starten, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv über die Möglichkeit zu informieren, vorläufig aufgenommene Personen zu beschäftigen?

5. Führt die aktuelle Arbeitsmarktsituation im Kanton nicht dazu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung überdacht werden müssen?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt folgendermassen Stellung:

Zu den Fragen 1 und 2 Frage 1: Welche Massnahmen hat der Kanton Bern bereits ergriffen, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Situation von Personen mit F-Status in Bezug auf Erwerbsarbeit zu informieren und so die Vorbehalte und Hindernisse bei der Beschäftigung dieser Personengruppe abzubauen? Frage 2: Welche Ergebnisse wurden durch diese Massnahmen erzielt? Inwiefern haben diese dazu beigetragen, die Erwerbsquote von vorläufig aufgenommenen Personen zu verbessern? Wie vom Interpellanten ausgeführt, können Personen mit Ausweis F1 in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit 2 ausführen, ohne dass diese Tätigkeit bewilligt werden muss. Einzig eine Meldepflicht ist einzuhalten (siehe Antwort auf die Frage 5). Diese Regelung ist bereits seit mehreren Jahren in Kraft (1.01.2019) und folglich mittlerweile gut bekannt. Auch muss bei einer vorläufig aufgenommenen Person kein Inländervorrang gewahrt werden. Die Anstellung von Personen mit Ausweis F ist folglich mit wenig administrativen Hindernissen verbunden. Die aktuellsten Zahlen der Asylstatistik vom Februar 2023 des SEM zeigen, dass im Kanton Bern 50,4 Prozent aller erwerbsfähigen Personen mit Ausweis F erwerbstätig sind (CH: 46,4 %). Es fällt auf, dass die Erwerbsquote der anerkannten Flüchtlinge mit Asyl (Ausweis B) im Kanton Bern mit 45,9 Prozent tiefer liegt (CH: 41,4 %). Vor diesem Hintergrund ist für den Regierungsrat keine systematische Benachteiligung von Personen mit Ausweis F auf dem Arbeitsmarkt erkennbar oder dass Vorbehalte aufgrund von mangelnder Information eine Anstellung von vorläufig Aufgenommenen verhindern. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass bei vorläufig anerkannten Personen ein tieferes Bildungsniveau, fehlende oder nicht anerkannte Bildungsabschlüsse und mangelnde Sprachkompetenzen eine Anstellung erschweren und die Sozialhilfegefährdung grundsätzlich höher ist. Mit der im Juli 2020 umgesetzten Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern geht eine starke Fokussierung auf die Arbeitsintegration einher. Die Prozesse und Massnahmen sind daher grundsätzlich auf die Arbeitsintegration ausgerichtet (siehe Antwort auf Frage 3).

Personen mit Ausweis F sind vorläufig aufgenommene Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich der Vollzug der Wegweisung jedoch als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erwiesen hat. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration wird der Begriff der (unselbständigen und selbständigen) Erwerbstätigkeit im Interesse einer kontrollierten Zulassungspolitik für Arbeitskräfte aus Drittstaaten möglichst weit gefasst. Als Erwerbsarbeit gilt jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeübte unselbständige oder selbständige Tätigkeit (inkl. Praktikum, Integrations- oder Ausbildungsmassnahme), selbst wenn sie unentgeltlich erfolgt (Art. 11 Abs. 2 AIG; SR 142.20). Jede erwerbsorientierte Tätigkeit ist Erwerbstätigkeit im Sinne des AIG und ist daher für Personen mit Ausweis F meldepflichtig und im ZEMIS einzutragen.

Zu Frage 3 Personen mit F-Status, die nicht erwerbstätig sein können, belasten das Sozialbudget des Kantons. Es liegt daher im Interesse des Kantons, die Erwerbsquote dieser Personengruppe zu erhöhen. Welche anderen Massnahmen kann der Kanton ergreifen, um diese Quote zu erhöhen? Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung des Interpellanten hinsichtlich der Belastung des Sozialhilfebudgets und der Wichtigkeit der Erwerbsarbeit vollumfänglich. Mit der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs wird denn auch diese Absicht verfolgt: Erwachsene Personen sollen möglichst rasch in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, wobei dem Erwerb von Sprachkompetenzen eine wichtige Rolle zukommt. In Kombination mit integrativen Anreizen in der Sozialhilfe sollen mit dieser Neuausrichtung des Systems längerfristige Folgekosten im Sozialhilfebereich gesenkt werden. Auch bei den regionalen Partnern sind die Anreize dahingehend ausgerichtet, dass sie gezielt auf die berufliche Integration der betreuten Personen hinarbeiten. Der aktiven Vernetzung mit der Wirtschaft kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Auch stehen die regionalen Partner für integrationsbereite Unternehmen in der jeweiligen Region als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch seitens Kanton gibt es verschiedene Angebote, die der Unterstützung der Arbeitgebenden und dem Austausch zwischen diesen und den Behörden dienen. So unterstützt die Fachstell e Wirtschaft Unternehmerinnen und Unternehmer, die bspw. in ihrem Betrieb einen Arbeits- oder Praktikumsplatz mit einer vorläufig aufgenommenen Person besetzen möchten. Mit dem Soundingboard Arbeitsintegration wird der Austausch mit der Wirtschaft im Kanton Bern gestärkt, indem unterschiedliche Bedürfnisse abgeholt und geplante Projekte oder Ideen gespiegelt werden können. Die Fachstelle sowie das Soundingboard sind beim Amt für Integration und Soziales der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion angesiedelt. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Regierungsrat nicht als notwendig, dass noch zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Wichtig ist, dass auf Basis von Kennzahlen und im Austausch mit betroffenen Akteuren Optimierungen am bestehenden System vorgenommen werden. Da die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs erst seit 2020 implementiert ist, die Ziele bzgl. Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen

(Ausweis F) aber auf einen längerfristigen Zeitraum ausgerichtet sind, liegen derzeit noch keine aussagekräftigen Daten zur Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen vor. Bevor diese Massnahmen nicht evaluiert sind, ist es wenig zielführend, noch zusätzliche einzuführen.

Zu Frage 4 Kann der Kanton insbesondere in Betracht ziehen, eine Website mit Informationen zu diesem Thema für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ins Netz zu stellen und eine Kampagne zu starten, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv über die Möglichkeit zu informieren, vorläufig aufgenommene Personen zu beschäftigen?

Informationen für Arbeitgebende zur Anstellung von Personen mit Ausweis F werden aus Sicht des Regierungsrates in zielführender und einfacher Form online bereits vom Kanton und vom Bund zur Verfügung gestellt. So informiert das Amt für Bevölkerungsdienste über den Stellenantritt von Personen mit Ausweis F (und Ausweis B) und zeigt Schritt für Schritt auf, wie vorzugehen ist3. Das Staatssekretariat für Migration stellt auf verschiedenen Seiten Informationen zur Verfügung, so bspw. auch ein FAQ zur Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asylbereich 4.

Die Internetseite ist einsehbar über folgenden Pfad: Asyl und Flüchtlinge Kanton Bern - Startseite > Arbeiten mit Ausweis N, F oder B > Stellenantritt mit Ausweis F und B (Link) Die Internetseite ist einsehbar über folgenden Pfad: Startseite (admin.ch) (Staatssekretariat für Migration SEM) > Einreise, Aufenthalt & Arbeit > Arbeit Erwerbstätige aus dem Asylbereich > FAQ Erwerbstätige aus dem Asylbereich > Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) (Link)

Wie in der Antwort auf die Frage 3 ausgeführt, gibt es zudem verschiedene Ansprechstellen für Arbeitgebende, wie bspw. die regionalen Partner oder die Fachstelle Wirtschaft. Daher erkennt der Regierungsrat keinen Bedarf, eine Kampagne durchzuführen.

Zu Frage 5 Führt die aktuelle Arbeitsmarktsituation im Kanton nicht dazu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung überdacht werden müssen?

Personen mit Ausweis F benötigen seit dem 1. Januar 2019 keine Arbeitsbewilligung mehr und können in der ganzen Schweiz und in sämtlichen Branchen einer Erwerbsarbeit nachgehen. Vorausgesetzt wird einzig, dass die selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet und die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Die Daten werden anschliessend im ZEMIS erfasst. Diese Meldungen lassen sich seit August 2021 über den EasyGov Online-Schalter 5 oder auch per Formular abwickeln. Eine solche Meldung ist immer dann vorzunehmen, wenn eine Erwerbsarbeit aufgenommen oder beendet wird oder eine Person einen Stellenwechsel vornimmt.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Auf den Online-Schalter EasyGov kann bspw. über die Internetseite des Kantons (siehe Fussnote 3) zugegriffen werden, auf welcher der Online-Schalter verlinkt ist, oder bspw. über folgenden Pfad: www.easygov.swiss > Menu > Ausländerrechtliche Meldungen und Bewilligungen > Meldung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) > Neue Meldung erfassen (Link).

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart las persunas estras e l’integraziun, Art. 11 — gelesen in der Fassung vom 1. April 2023; der Erlass wurde am 1. Juli 2023, 1. September 2023, 15. Oktober 2023, 1. Juni 2024, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025, 1. April 2025, 28. Mai 2025, 15. Juni 2025, 1. August 2025, 1. Februar 2026 und 12. Juni 2026 erneut konsolidiert.