2023.RRGR.46
I 024-2023 Freudiger (Langenthal, SVP) Strategie des Kantons Bern für NFA-Folgen beim Übertritt von Moutier. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 024-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.46
Eingereicht am: 06.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Freudiger (Langenthal, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023
RRB-Nr.: 549/2023 vom 17. Mai 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Strategie des Kantons Bern für NFA-Folgen beim Übertritt von Moutier
Zwischen den Kantonen Bern und Jura besteht namentlich Uneinigkeit darüber, welche Folgen der Übertritt von Moutier in den Kanton Jura in Bezug auf die Zuwendungen aus dem nationalen Finanzausgleich haben soll. Der Kanton Jura begehrt eine zusätzliche Summe von 29 Mio. Franken, was unannehmbar ist. Inzwischen ist bekannt, dass die neue Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider in dieser Sache vermitteln soll. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vermittlung durch die Justizministerin akzeptiert, obwohl diese – selbst Jurassierin und «einst flammende Separatistin» (BZ vom 13. Januar 2023 «Bern und der Jura streiten um Millionen für Moutier») – in der Jurafrage in der Vergangenheit Position bezogen hat. Für den gesamten Kanton Bern, dem ein erheblicher Verlust an NFA-Geldern droht, stellt sich die Frage, wie der Regierungsrat vorzugehen gedenkt, falls sich die aktuelle Justizministerin entgegen ihrer Zusicherung nicht als unparteiische Vermittlerin erweisen sollte.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welchen «Plan B» hat der Regierungsrat des Kantons Bern, falls keine unparteiische Vermittlung durch die jetzige Justizministerin in der Moutier-Frage bzw. in der Frage zu den Folgen für die NFA-Auszahlungen möglich sein sollte?
2. Wird der Regierungsrat rechtzeitig eine andere, unparteiische Vermittlung verlangen, wenn sich die jetzige Justizministerin in den Gesprächen als nicht ausreichend unparteiisch erweisen sollte?
3. Wer entscheidet über den genauen Umfang an zusätzlichen NFA-Geldern, deren Höhe umstritten ist und zu denen die Kantone Bern und Jura verhandeln, falls eine Einigung scheitern sollte?
Begründung der Dringlichkeit: Mit Blick auf die in Bälde beginnenden Gespräche unter Federführung der Justizministerin ist eine umgehende Klärung der gestellten Fragen für den Grossen Rat als (Ober-)aufsichtsbehörde der Regierung erforderlich.
Antwort des Regierungsrates
Die Verhandlungen zur Frage des nationalen Finanzausgleichs konnten zwischen den Juradelegationen der Kantonsregierungen von Bern und Jura am 22. März 2023 im Rahmen einer tripartiten Konferenz unter dem Vorsitz von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider abgeschlossen werden. Die beiden Kantonsregierungen haben in der Folge am 2. bzw. 3. Mai 2023 den Entwurf für ein Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura genehmigt und zur Konsultation bei ausgewählten Akteuren frei gegeben. Vor diesem Hintergrund haben sich die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen weitgehend erledigt.
1. Welchen «Plan B» hat der Regierungsrat des Kantons Bern, falls keine unparteiische Vermittlung durch die jetzige Justizministerin in der Moutier-Frage bzw. in der Frage zu den Folgen für die NFA-Auszahlungen möglich sein sollte?
Der Regierungsrat ging aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen zu den tripartiten Sitzungen in der Jurafrage davon aus, dass Bundesrätin Elisabeth Baume- Schneider ihre Aufgabe und Verantwortung als Vermittlerin zwischen den beiden Kantonen neutral und ihrer Funktion entsprechend wahrnehmen werde. Vor diesem Hintergrund bestand aus Sicht der Regierung keine Notwendigkeit für einen «Plan B».
2. Wird der Regierungsrat rechtzeitig eine andere, unparteiische Vermittlung verlangen, wenn sich die jetzige Justizministerin in den Gesprächen als nicht ausreichend unparteiisch erweisen sollte? Die Frage hat sich aufgrund des erfolgreichen Verhandlungsabschlusses erledigt.
3. Wer entscheidet über den genauen Umfang an zusätzlichen NFA-Geldern, deren Höhe umstritten ist und zu denen die Kantone Bern und Jura verhandeln, falls eine Einigung scheitern sollte?
Die Frage hat sich aufgrund des erfolgreichen Verhandlungsabschlusses erledigt.
Verteiler ‒ Grosser Rat