Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.52

M 030-2023 Gasser (Ostermundigen, GLP) Versorgungskrise in der Psychiatrie: Massnahmen gegen den Fachkräftemangel. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 030-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.52

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gasser (Ostermundigen, GLP) (Sprecher/in) Michel (Schattenhalb, SVP) Zimmerli (Bern, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Zybach (Spiez, SP) Eigenmann (Bern, Die Mitte) de Meuron (Thun, Grüne) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Kocher Hirt (Worben, SP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023

RRB-Nr.: 524/2023 vom 10. Mai 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Punkt 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Punkte 2 und 3: Annahme

Versorgungskrise in der Psychiatrie: Massnahmen gegen den Fachkräftemangel

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Er fördert die Rekrutierung und Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie der Psychiatrie und Psychotherapie sowie weiterer für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen massgebender Fachbereiche.

2. Er setzt sich für die Durchführung und Anerkennung von Psychiatriepraktika für Medizinstudierende in ambulanten ärztlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxen ein und führt ein Praxisassistenzprogramm für angehende Psychiaterinnen und Psychiater ähnlich wie jenes im Bereich der Hausarztmedizin ein.

3. Er wirkt auf die Gründung eines interprofessionellen Instituts für psychische Gesundheit hin, z. B. an der Universität Bern in Kooperation mit einer Fachhochschule.

Begründung:

Die psychiatrischen Kliniken (Ambulatorien, Tageskliniken, Stationen) und ambulante ärztlich psychiatrisch-psychotherapeutische Praxen stehen unter grossem Druck. Hauptgrund dafür ist

der Fachkräftemangel. Es fehlt Personal entlang der gesamten Versorgungskette. Im ärztlichen Bereich wird sich die Situation mindestens kurzfristig noch zuspitzen: Anhand demografischer Zahlen wissen wir, dass viele Fachärzte in Praxen das Pensionsalter erreicht haben oder sich diesem nähern, was die bereits bestehende Lücke zwischen dem steigenden Bedarf und den zur Verfügung stehenden Angeboten weiter verschärfen wird. In der Region Bern wird rund ein Drittel aller ambulanten psychiatrischen Behandlungen von Fachärzten im Pensionsalter vorgenommen, Nachwuchs kommt kaum nach.

Teilweise müssen einzelne Abteilungen oder Angebote geschlossen werden, viele Betroffene finden nach Krisenaufenthalten/-behandlungen in Kliniken gar keine ambulante Nachbehandlung in Praxen von Fachärzten, was den Drehtüreffekt in Kliniken (Rückfälle, Eskalationen usw.) wiederum begünstigt. Betroffene müssen mehrere Monate auf ärztlich psychiatrisch-psychotherapeutische Abklärungen und Behandlungen in Ambulatorien und Praxen warten, was zu stärkerem Leiden, Chronifizierung und mehr Krisensituationen führt, was wiederum die Betroffenen, ihre Familien, Schulen, Betriebe, Haus- und Kinderärzte sowie Kliniken und Fachkräfte in Praxen zusätzlich belastet. Die Folgen sind an sich vermeidbare Eskalationen und Chronifizierungen, die sich negativ auf die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen und die berufliche Leistungsfähigkeit auswirken und massive Mehrkosten generieren (negativer Kreislauf).

Die Hürden für die ärztliche Ausbildung sind heute hoch: Eignungstest (Numerus clausus) als (zu) hohe Zugangshürde, nach durchschnittlich 6 Jahren Medizinstudium folgen fünf bis sechs Jahre für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bei 100 Prozent Arbeitspensum. Eine attraktive und vielseitige Ausgestaltung der Ausbildung ist deshalb umso wichtiger.

Der Kanton Bern hat bereits vor über 10 Jahren durch die Ausbildungsverpflichtung der Leistungserbringer einen Fokus auf die Nachwuchsförderung gelegt. Der akute Fachkräftemangel kann dadurch jedoch nicht abgefedert werden, sodass auch die Psychiatrien von Bettensperrungen sowie langen Wartezeiten für ambulante Regelabklärungen betroffen sind. Die kinder- und jugendpsychiatrische Regelversorgung im Ambulatorium Bern wurde aufgrund des massiven Anstiegs an Krisen- und Notfallsituationen bei knappen personellen Ressourcen sogar vorübergehend geschlossen, um mehr Ressourcen für Notfälle und Krisen anbieten zu können. Zur nachhaltigen Stabilisation einer psychischen Krise braucht es anschliessend an Notfall- und Krisenbehandlung dringend eine vertiefte psychiatrische Diagnostik und stabilisierende ärztlich psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, was aufgrund des Fachkräftemangels aktuell im kostengünstigeren ambulanten Setting der Praxen und Ambulatorien nicht (genügend) möglich ist. Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) und die anderen Leistungserbringer des Gesundheitswesens verfolgen bereits heute verschiedene Massnahmen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken (z. B. im Skill-Grade-Mix und Förderung von Wiedereinsteigerinnen und -einsteigern). Auch der Kanton hat bereits Massnahmen ergriffen, insbesondere im Zuge der neuen Gesetzgebung zur Spitalversorgung.

Es gilt aber, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, um dem enormen Fachkräftemangel in der Psychiatrie sowohl in Kliniken als auch in Arztpraxen mit gezielter, koordinierter Förderung von Aus- und Weiterbildung zu begegnen. Insbesondere ist die Attraktivität der Ausbildung und der Berufsausübung zwingend zu steigern durch Imagekampagnen, Entstigmatisierung, Praktika von Medizinstudierenden und Praxisassistenzprogrammen für Assistenzärzte in ambulanten ärztlich psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxen der Fachärzte in Koordination mit einem Institut für psychische Gesundheit sowie in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken. Zudem gilt es, eine angemessene Entlöhnung zu prüfen und, wo möglich, zu veranlassen. Verglichen mit anderen Fachärzten in der Schweiz haben die Psychiater das tiefste Einkommen.

Internationale Studien zeigen, dass eigentlich rund 15 Prozent der Medizinstudierenden ernsthaft Psychiatrie und Psychotherapie als Berufswunsch in Betracht ziehen. Dieses Potenzial wird

heute aber viel zu wenig abgeholt. Potenziell Interessierte sollten bereits früh und wiederholt im Medizinstudium motiviert werden, um eine nachhaltige Ausbildungsoffensive in ärztlicher Psychiatrie und Psychotherapie aufbauen zu können. Momentan bieten im Kanton Bern psychiatrische Kliniken Praktika im Medizinstudium sowie Weiterbildungsstellen für Assistenzärzte an. Der Praxiseinblick fehlt. Fachärzte in Arztpraxen könnten ergänzend Einblick in Psychotherapie und Mobilisierung von Ressourcen sowie Diagnostik im ambulanten Setting ermöglichen, was ein anderes Berufsbild vermittelt, denn der Fokus auf Psychotherapie trägt entscheidend zur Attraktivität des Berufs bei. Frühe Laufbahnkontakte zu Fachärzten in Arztpraxen vermitteln positive Rollenmodelle und Ansprechpersonen, die klinische Erfahrung der Fachärzte kann zudem als zusätzliche Ressource in der Aus- und Weiterbildung (Teaching) genutzt werden.

Es sind deshalb insbesondere Praktika und deren Anerkennung während des Medizinstudiums in den Praxen der niedergelassenen Fachärzte zu fördern. Ebenso soll ein Praxisassistenzprogramm für angehende Psychiaterinnen und Psychiater, ähnlich wie jenes im Bereich der Hausarztmedizin, eingeführt werden. Zur Koordination braucht es ein Institut für psychische Gesundheit mit ausreichender Finanzierung der damit verbundenen Leistungen (Personal, Entlöhnung selbstständiger Fachärztinnen und Fachärzte im Mandatsverhältnis, Struktur, Organisation). Ferner ist die Zusammenarbeit der Kliniken und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxen der Fachärzte im Aus- und Weiterbildungsbereich voranzutreiben, beispielsweise über sogenannte Rotationsmodelle zwischen Kliniken und Praxen.

Angesichts der Tatsache, dass die gesamte Versorgungskette und sämtliche involvierten Berufe von einem massiven Fachkräftemangel betroffen sind, müssen Massnahmen interprofessionell entwickelt werden.

Insbesondere ein interprofessionelles Institut für psychische Gesundheit, z. B. an der Universität Bern in Kooperation mit einer Fachhochschule, hat hier vielfältiges Potential: – Aufbau und notwendige Organisation der oben genannten Praktika und des Praxisassistenzprogrammes übernehmen und koordinieren – Innovative interprofessionelle und multiprofessionelle Forschung zu psychischer Gesundheit und Gesundheitsversorgung durch Einbezug verschiedener Fachrichtungen fördern – Information und Sensibilisierung bzgl. Aus- und Weiterbildung von Psychiatriefachkräften bspw. im Rahmen von Vorträgen an Oberstufen, Fachmittelschulen, Gymnasien – Beratung von Schulen bzgl. Inputs zu psychischer Gesundheit in den Aus- und Weiterbildungsgängen verschiedener Stufen

Begründung der Dringlichkeit: Es herrscht ein akuter Notstand in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in Kliniken und Praxen aufgrund des Fachkräftemangels bei allen involvierten Berufsgruppen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich der schwierigen Personalsituation in der Psychiatrie bewusst und unterstützt Massnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeit. Zu Punkt 1 Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Spitalversorgungsgesetz sind alle Leistungserbringer der Spitalversorgung verpflichtet, sich an der ärztlichen Weiterbildung zu beteiligen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Die neuen Bestimmungen ermöglichen eine Förderung von unterversorgten Fachrichtungen, welche von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion in der Direktionsverordnung über die Spitalversorgung festgelegt wurden. Somit können Weiterbildungsstellen in Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie in Psychiatrie und Psychotherapie mit 50 000 Franken gefördert werden.

Die Bundesversammlung hat mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 17. März 2023 und der Einführung von Artikel 37 Absatz 1bis KVG die Möglichkeit für Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für bestimmte Fachgebiete geschaffen. Somit entfällt diese Zulassungsvoraussetzung ab sofort für Fachärztinnen und Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Zu Punkt 2 Die Organisation der Praktika im Rahmen des Studiums in Humanmedizin gehört zum Verantwortungs- und Autonomiebereich der medizinischen Fakultäten im Rahmen der vom Bundesrecht im Medizinalberufegesetz (MedBG) festgelegten Leitlinien. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind die Möglichkeiten des Regierungsrats begrenzt, um sich für die Durchführung und Anerkennung von Psychiatriepraktika für Medizinstudierende in ambulanten ärztlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxen einzusetzen. Er ist aber bereit, die Universität Bern um eine Einschätzung zu bitten, inwiefern die Organisation von Psychiatriepraktika im ambulanten Bereich im Rahmen des Medizinstudiums möglich wäre.

Zu Punkt 3 Die interne Organisation der Hochschulen, einschliesslich die Schaffung von thematischen F orschungsinstituten, ist Aufgabe der Hochschulen selbst. Sie fällt in die Kompetenz ihrer strategischen Leitungsorgane und nicht des Regierungsrats. Es stellt sich die Frage, ob die Schaffung einer neuen Organisationseinheit im Sinne eines interprofessionellen Instituts der zielführendste Weg wäre, um die von der Motion angeregten Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Psychiatrie zu begünstigen. Der Regierungsrat ist bereit, die Universität Bern um eine Einschätzung zu bitten, welche strukturellen und organisatorischen Massnamen aus ihre Sicht sinnvoll sein könnten, um Psychiatriepraktika im ambulanten Bereich oder die interprofessionelle Forschung im Bereich der Psychiatrie zu begünstigen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 18. März 2023; der Erlass wurde am 1. September 2023, 1. Januar 2024, 1. März 2024, 1. Juli 2024, 1. Oktober 2024, 1. Januar 2025, 1. Juli 2025, 1. Januar 2026 und 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.