Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.53

M 031-2023 Gasser (Ostermundigen, GLP) Psychiatrie entlasten: Bestehende Angebote optimieren und Früherkennung stärken. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 031-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.53

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gasser (Ostermundigen, GLP) (Sprecher/in) Zimmerli (Bern, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Kocher Hirt (Worben, SP) Michel (Schattenhalb, SVP) Eigenmann (Bern, Die Mitte) de Meuron (Thun, Grüne) Zybach (Spiez, SP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023

RRB-Nr.: 552/2023 vom 17. Mai 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Psychiatrie entlasten: Bestehende Angebote optimieren und Früherkennung stärken

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Er sorgt für eine bessere Koordination und Bekanntmachung der bestehenden Angebote sowie Leistungserbringer der gesamten Versorgungskette im Bereich der psychischen Gesundheit (von der niederschwelligen Triage und den Beratungsstellen über ambulante psychosoziale, haus- und kinderärztliche sowie psychiatrisch-psychotherapeutische Angebote bis zu den stationären Kliniken) und prüft ausserdem neuartige alternative Zugangskanäle zu präventiven Beratungsangeboten bspw. im digitalen Bereich.

2. Er schafft die Rahmenbedingungen für eine effiziente Durchlässigkeit und Vernetzung an den Übergängen zwischen den einzelnen bestehenden Angeboten und Leistungserbringern, zum Beispiel durch ein Casemanagement, und stellt, soweit in finanzieller Zuständigkeit des Kantons, die notwendige Finanzierung der damit verbundenen Leistungen sicher.

Begründung:

Die prekäre Situation um die Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychiatrie und Psychotherapie ist bekannt. Es scheint schwer, der aktuellen Versorgungslücke kurzfristig zu begegnen, weil es an den nötigen Fachkräften fehlt. Es ist deshalb umso wichtiger, die bestehenden Ressourcen effizienter und effektiver zu nutzen. Die Früherkennung,

eine effiziente Angebotszuweisung, eine optimale Koordination zwischen den verschiedenen Angeboten und eine disziplinübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungserbringern spielen dabei eine zentrale Rolle.

Für Betroffene und ihre Angehörigen sowie für Fachpersonen ist es schwierig, sich einen Überblick über bestehende Angebote zu verschaffen. Der Kanton muss dafür sorgen, dass eine Übersicht geschaffen wird über die Angebote der Prävention, Früherkennung, Frühintervention sowie der psychosozialen und psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Zudem muss er dafür sorgen, dass die verschiedenen Angebote bei den relevanten Zielgruppen auch besser bekannt sind (namentlich bei Kindern und Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern, Lehrpersonen, Schul-/Sozialarbeit und bei Hausärztinnen und Kinderärzten). Die Angebotsübersicht sollte in geeigneter Form aufbereitet sein und in jedem Fall auch digital zur Verfügung stehen. Über aktuelle sowie künftige Angebote sind die relevanten Zielgruppen zudem regelmässig aktiv zu informieren (beispielsweise mit Newslettern).

Weiter fehlt es an niederschwelligen Triagestellen mit interdisziplinären Fachkompetenzen, die Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsene und ihre Familien sowie involvierte Fachpersonen beraten und bei Bedarf an geeignete Stellen weiterverweisen. Die Triagestellen können bestehende Optionen aufzeigen und kennen die Zuweisungswege zu gesundheitsfördernden Angeboten, präventiven Sozialberatungen, Beratungsstellen, ambulanten psychosozialen, haus- und kinderärztlichen sowie psychiatrisch-psychotherapeutischen Angeboten und stationären Kliniken. Möglichkeiten zur direkten Weiterleitung und Überweisung an die empfohlene Stelle wären dabei wünschenswert. Triagestellen könnten sowohl auf kommunaler als auch kantonaler Ebene angesiedelt und teilweise ausgelagert (z. B. Medphone) oder zusätzlich bei psychosozialen Institutionen angegliedert werden. Der Kanton muss jedoch zwingend die dafür notwendige Infrastruktur (z. B. Internetauftritt, Angebotsübersicht, Kontakte) und die finanziellen Ressourcen für den Aufbau und den Betrieb zur Verfügung stellen.

Grosses Effizienzpotenzial besteht bei der Durchlässigkeit und Vernetzung zwischen den einzelnen bestehenden Angeboten und Leistungserbringern in der gesamten Versorgungskette. Effizient gestaltete Übergänge, z. B. in Form von gemeinsamen Fallbesprechungen, führen dazu, dass betroffene Patientinnen und Patienten angebotsübergreifend und zeitnah behandelt, betreut und stabilisiert werden können. Viele Familien wären froh, wenn es ein Casemanagment und eine klare Fallführung gäbe, welche die verschiedenen Elemente der Versorgungskette koordiniert.

Diese Durchlässigkeit ist heute zu wenig gewährleistet. Dabei stärkt sie entscheidend die Behandlungskontinuität und mindert das Risiko unnötiger Eskalationen und Kriseninterventionen, die sich verhindern liessen. Das führt nicht zuletzt zu Kostenreduktionen in den einzelnen Angeboten und damit zu einer Reduktion der gesamten Behandlungskosten. Ein wesentliches Problem ist aber, dass die Leistungserbringer heute für ihre Arbeit zugunsten von guten Übergängen und für die fallbezogene sowie koordinative Vernetzung nur teilweise oder gar nicht entschädigt werden. Dies führt zu kostentreibenden Behandlungsunterbrüchen und oder gar -abbrüchen, zu Drehtüreffekten und zu Doppelspurigkeiten sowie zu einer unnötigen Verlängerung oder gar Verschlimmerung der Erkrankung. Der Kanton sollte schnellstmöglich die Grundlagen schaffen, damit solche Leistungen abgerechnet werden können, und, soweit in dessen finanzieller Zuständigkeit, dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Begründung der Dringlichkeit: Es herrscht ein akuter Notstand in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Psychiatrie und Psychotherapie.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Im Kanton Bern werden im Bereich der psychischen Gesundheit bereits heute zahlreiche Angebote entlang der gesamten Versorgungskette unterstützt und koordiniert (d.h. ambulant und stationär sowie präventiv und versorgend). Neben der GSI beteiligen sich auch andere Direktionen (z. B. das Kantonale Jugendamt der DIJ und das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der BKD) an Angeboten zur Stärkung der psychischen Gesundheit und Früherkennung von psychischen Erkrankungen. Die Verantwortung für die Angebote, deren Vernetzung und Bekanntmachung sowie auch die Früherkennung psychischer Erkrankungen obliegt jedoch nicht alleine dem Kanton, sondern ist ebenfalls Aufgabe der Leistungserbringer 1 und der Gemeinden (Sozialhilfe, Schulen usw.). Zu Punkt 1 Der Regierungsrat setzt sich auf mehreren Ebenen für die Entlastung der Psychiatrie ein, finanziert und koordiniert die bestehenden Angebote. Für die Bekanntmachung der bestehenden Angebote sind aufgrund der Nähe zur relevanten Zielgruppe die Leistungserbringenden in der primären Verantwortung. Die Kapazitäten in der Psychiatrie sind nach wie vor angespannt und der Kanton unterstützt die Leistungserbringenden im ambulanten und stationären Bereich mit zusätzlichen Mitteln. Dazu hat die GSI bereits in der Motion 238-2022 Kocher-Hirt «Notstand in der Kinder- und Jugendmedizin – der Regierungsrat des Kantons Bern muss sofort handeln!»2 Stellung genommen und die Unterstützung bestehender Angebote aufgezeigt. Weiter wird der Regierungsrat dem Grossen Rat in der Sommersession 2023 einen Objektkredit in Höhe von 2 681 000 Franken3 zum Aufbau des Berner Suizidpräventionszentrums (BSZ) für Kinder- und Jugendliche vorlegen. Ergänzend zum Objektkredit, wird das BSZ mit zusätzlichen 0,5 Millionen Franken unterstützt, um eine Online-Nachsorge im Sinne einer Rückfallprophylaxe aufzubauen. Diese Applikation soll zukünftig für alle bernischen Leistungserbringern zur Verfügung stehen. Mit dem BSZ wird die

ganze Versorgungskette im Bereich der psychischen Gesundheit für Kinder und Jugendliche gestärkt. Um die Psychiatrie weiter zu entlasten, unterstützte die GSI gemäss Spitalversorgungsgesetz im Jahr 2022 die Tagesklinik auch im ambulanten Bereich (mit 20 Millionen Franken), die ambulante Psychiatrie (mit 16 Millionen Franken) und die Notfallpauschalen (mit 1,5 Millionen Franken). Zudem finanziert die GSI im ambulanten Bereich seit dem Jahr 2023 mit der aufsuchenden psychiatrischen Akutbehandlung zu Hause ein weiteres Angebot zur Stärkung der psychi atrischen Versorgung unabhängig vom Alter der Patientinnen und Patienten (also die Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Alterspsychiatrie). Im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention werden seit dem Jahr 2018 Massnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen im Rahmen des kantonalen Aktionsprogramms Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit erbracht und durch die GSI und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt. Das kantonale Aktionsprogramm fördert die Vernetzung, Koordination und Bekanntmachung der An-

Art. 22 SLG und Art. 52 Abs. 2 SpVG RRB-01.02.2023-de (be.ch) Vgl. RRB vom 8.3.2023 (noch nicht online).

gebote und engagiert sich zusammen mit den Deutschschweizer Kantonen und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz als Träger der Kampagne «Wie geht`s Dir?» (www.wie-gehtsdir.ch) für die Sensibilisierung zur psychischen Gesundheit. Weiter unterstützt die GSI u.a. die folgenden Websites bzw. digitalen Angebote:

  • Gesundheitsförderung und Prävention Kanton Bern (www.be.ch/gesundheitsfoerderung): Hier werden Angebote des kantonalen Aktionsprogramms Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit vorgestellt. Zu finden sind weiter das Adressverzeichnis der Informations- und Beratungsstellen zu Sucht- und Gesundheitsfragen des Kantons Bern.

  • Wegweiser für psychische Gesundheit im Kanton Bern (www.psy.ch): Dieser Wegweiser informiert Betroffene, Angehörige, Fachpersonen sowie die Öffentlichkeit und erleichtert den niederschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten.

  • Familienportal des Kantons Bern (www.fambe.sites.be.ch): Das Familienportal bietet erste Informationen zu vielen Familienthemen und -angeboten sowie Hinweise auf Anlaufstellen für weiterführende Angaben und Unterstützung. Nebst den bestehenden Angeboten des Kantons spielen die Gemeinden, die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit und die Schulen eine wichtige Rolle, die bestehenden Angebote niederschwellig zugänglich und bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen. Zur Unterstützung von Fachpersonen bietet das Kantonale Jugendamt z. B. das Angebot «Fil Rouge» (www.kja.dij.be.ch/de/start/umfassender-kindesschutz/fil-rouge) an, damit die Fachpersonen die Möglichkeit haben, komplexe Fälle im Kinderschutz interdisziplinär zu besprechen und eine weiterführende Triage zu planen. Zu Punkt 2 Die Vernetzung der bestehenden Angebote ist primär Aufgabe der Leistungserbringer. Sie können besser und gezielter entscheiden, mit wem sie sich für eine optimale Triage koordinieren müssen und sind näher an der relevanten Zielgruppe. Die bestehenden Leistungserbringer und Organisationen, die in der Früherkennung von psychischen Erkrankungen und in der Versorgung tätig sind, triagieren bereits heute effizient und zielführend. Das Casemangement wird von den Leistungserbringern umgesetzt. Im Bereich der Notfallversorgung hat die GSI die UPD, zusammen mit den betroffenen Spitälern, im vergangenen Jahr bereits beauftragt, ein geeignetes Konzept für die Errichtung einer Koordinationsstelle für Notfälle im Bereich Psychiatrie zu erarbeiten und umzusetzen. Die Früherkennung von Gefährdung des Kindeswohls, zu dem auch die psychische Gesundheit gehört, sowie die Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren der psychiatrischen und psychologischen Versorgung ist ein integraler Bestandteil in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe, welche durch das Kantonale Jugendamt (DIJ) verantwortet und finanziert wird. Im Rahmen der stationären sozialpädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen findet eine enge Kooperation entsprechender Fachkräfte statt. Weiter hat der Kanton Bern (Kantonales Jugendamt, DIJ) für die Übergänge zwischen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und dem Notfallzentrum Kinder- und Jugendpsychiatrie der UPD seit Beginn des Jahres 2023 ein standardisiertes Vorgehen definiert und in

    Transferprozessen beschrieben4. Damit sollen Reibungsverluste im Einzelfall verhindert und insgesamt die Koordination zwischen den beiden Systemen im Sinne eines Case Managements verbessert werden. Zudem verfügen mehrere Organisationen (z. B. Pro Mente Sana, Pro Juventute und Pro Senectute) über Leistungsaufträge mit dem kantonalen Amt für Integration und Soziales. Im Rahmen

Leistungsvertrag (be.ch)

dieser Leistungsaufträge werden auch Koordinationsleistungen erbracht und durch den Kanton mitvergütet. Der Regierungsrat ist aufgrund der angespannten Situation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie bereit, die Motion anzunehmen. Im Rahmen der Erarbeitung der Teilstrategie Gesundheitsförderung und Prävention sollen weitere Wege zur Optimierung der Bekanntmachung und Koordination bestehender Angebote sowie Möglichkeiten zur Stärkung der Früherkennung geprüft werden (Ziffer 1). Ferner wird sich der Regierungsrat auf nationaler Ebene für bessere, insbesondere ambulante, Tarifstrukturen einsetzen, damit auch die Koordinationsarbeit unter den Leistungserbringern in Zukunft angemessen entschädigt wird (Ziffer 2).

Verteiler ‒ Grosser Rat