2023.SIDGS.296
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
RRB Nr.: 750/2023 28. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Zustellung der Unterlagen und für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Regierungsrat hat vom Revisionsvorschlag und vom erläuternden Bericht zur Änderung der Automobilsteuerverordnung (AStV) Kenntnis genommen. Er stimmt den darin enthaltenen Feststellungen, die zur beabsichtigten Aufhebung der Steuerbefreiung für elektrische Automobile führen, grundsätzlich zu.
Wie der Bericht festhält, hat die Entwicklung des Elektrofahrzeugbestands in den letzten Jahren auch in der Schweiz an Dynamik gewonnen, die sich unter den aktuellen gesellschaftlichen Voraussetzungen zunehmend noch verstärken wird. Der Anteil der elektrischen Automobile bei den Neuzulassungen bzw. Fahrzeugimporten ist — wie der Bericht ausweist — gestiegen.
Mit den prognostizierten Einnahmen aus der Automobilsteuer soll der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gespeist werden. Der Kanton Bern geht mit der Vorlage einig, dass auch Elektrofahrzeuge die Strasseninfrastruktur in gleichem Umfang wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in Anspruch nehmen und erachtet daher die vorgesehene Einlage in den Fonds als sinnvoll.
Die Roadmap Elektromobilität des Bundes aus dem Jahre 2022 hat unter anderem zum Ziel, bis 2025 einen Anteil von 50% Steckerfahrzeugen (BEV) bei Neuzulassungen in der gesamten Schweiz zu erreichen. Per April 2023 liegt der Anteil bei rund 25%. Der Anteil der Elektromobile an der gesamtschweizerischen Flotte der Personenwagen lag 2022 bei 2.3%. Obwohl in den letzten Jahren ein Anstieg zu verzeichnen ist, kann aus Sicht des Kantons Bern nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Elektromobilität ohne Anreize in der gewünschten Geschwindigkeit durchsetzen wird. Aufgrund dieser Daten erachten wir die vollständige Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer per 2024 als verfrüht - dies auch im Hinblick auf
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.06.2023 I Version: 2 Dok.-Nr.: 269564 I Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.296 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
die Erreichung der Energie- und Klimaziele des Bundes und der Kantone. Während diverse Kantone gegenwärtig Anreize für die Skalierung der Elektromobilität setzen, würden mit der Vorlage auf Bundesebene diese Bemühungen z.T. wieder zunichtegemacht. Dies wäre auch für die Endkunden ein widersprüchliches Signal.
Innerhalb der Gesamtnnobilitätsstrategie des Kantons Bern sind verschiedene Massnahmen enthalten, um die Dekarbonisierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und auch des ÖV voranzutreiben und damit den Verkehr umweltverträglicher zu gestalten. Mit einer verfrühten Einführung der Automobilsteuer für E-Fahrzeuge würde die Dekarbonisierung des Verkehrs jedoch verlangsamt statt beschleunigt. Dies würde der Gesamtmobilitätsstrategie des Kantons entgegenlaufen.
Ein Blick auf Norwegen mit einem gegenüber der Schweiz höheren Anteil an Neuzulassungen von Elektromobilen (über 80%) unterstreicht den Bedarf an weiterer Förderung ebenfalls. In Norwegen werden Elektromobile nach wie vor gefördert und die Anreize nur schrittweise zurückgefahren. In der aktuellen Vorlage fehlen Ausführungen zu möglichen und besseren Alternativen. Beispielsweise könnte die Dekarbonisierung der Mobilität weiterhin gefördert werden, indem bei einem Wechsel von einem fossilbetriebenen auf ein reines E-Fahrzeug in einer Übergangsphase von z.B. fünf Jahren weiterhin auf die Automobilsteuer verzichtet werden würde oder der 1:1 Ersatz eines PHV zu einem BEV mit einer Erstattung der Automobilsteuer (AStV) einhergehen würde.
Gleichzeitig soll der Bundeshaushalt durch die temporäre Kürzung der NAF-Einlagen aus den Mineralölsteuern entlastet werden. In Anbetracht der bekannten Belastungen des Bundeshaushalts ist diese Mittelverwendung nachvollziehbar. Können diese Mittel schwergewichtig zur Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen eingesetzt werden, leisten sie zusätzlich einen substantiellen Beitrag im ursprünglich angestrebten Sinne. Bezüglich der finanziellen Langfristperspektive fragt sich der Regierungsrat des Kantons Bern, wie allfällige erste Erkenntnisse aus Pilotprojekten zu Mobility Pricing in die Bundesvorlage eingeflossen sind?
Zusammenfassend ist der Regierungsrat des Kantons Bern der Ansicht, dass die Vorlage in die richtige Richtung zielt, die Dekarbonisierung der Mobilität jedoch weiterhin aktiv gefördert werden muss. Der geplante Umsetzungszeitpunkt per 2024 erscheint verfrüht und müsste alternativ mit konkreten Anreizsystemen direkt in Verbindung gebracht werden. Zudem könnte die Gesamtsicht der Transformation im Mobilitätsbereich in der Vorlage noch geschärft werden.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 14.06.2023 I Version: 7 I Dok.-Nr.: 428441 I Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.296 2/2